Widerrufsjoker: Das müssen Sie zum Widerruf eines Kfz-Kredit / Leasing wissen - Seite 2
5. Wie erfahre ich, ob mein Kreditvertrag fehlerhaft ist?
Lassen Sie Ihren Kreditvertrag durch einen spezialisierten Anwalt prüfen. Die IG Widerruf bietet diesen Service kostenlos und unverbindlich an. Ergibt die Prüfung, dass der Kredit angreifbar ist, wird Ihnen der Anwalt seine Unterstützung für die Umsetzung des Widerrufs anbieten und sagen, welche konkreten Schritte damit verbunden sind.
6. Sind nur Dieselfahrzeuge betroffen?
Die hier geschilderte Vorgehensweise ist für alle Autos anwendbar, die auf Kredit gekauft wurden oder geleast wurden. Es ist dabei völlig egal, um welchen Hersteller es sich handelt und spielt auch keine Rolle, ob das Auto vom Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Das Vorgehen kommt für den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen in Frage – auch dann, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde.
7. Wann ist der Widerruf besonders sinnvoll?
Besonders sinnvoll ist der Widerruf eines Kfz-Kredits oder Leasingvertrags, wenn es um ein Diesel-Fahrzeug geht, da diese von Fahrverboten bedroht sind und überdurchschnittliche Wertverluste erlitten haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Auch wenn das Darlehen bereits beendet wurde, ist ein Widerruf grundsätzlich noch möglich.
8. Welche Kosten kommen auf mich zu?
In der Regel benötigen Sie zur Durchsetzung des Widerrufs die Unterstützung eines Anwalts. Möglicherweise wird auch eine Klage nötig. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, hängt vom Streitwert, also der Kreditsumme ab. Allerdings werden die Kosten in aller Regel von den Rechtsschutzversicherungen (Privatrechtsschutz) übernommen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie ggf. vor dem Widerruf noch eine solche abschließen.
Unter dem Strich bietet der Widerruf eines Kfz-Darlehens eine Möglichkeit, den Kauf eines Fahrzeugs nahezu ohne Kosten rückgängig zu machen. Gerade bei Fahrzeugen, die von der Dieselaffäre betroffen sind, können sich Verbraucher zur Wehr setzen. Die Prüfung des Finanzierungsvertrags bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter widerruf.info sollte der erste Schritt dazu sein.