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     1602  0 Kommentare Widerrufsjoker: Das müssen Sie zum Widerruf eines Kfz-Kredit / Leasing wissen

    Am 5. November entscheidet der Bundesgerichtshof erstmals zum Widerruf einer Auto-Finanzierung. Das müssen Sie wissen, wenn Sie auf einem Kfz-Kredit oder einem Leasing-Vertrags aussteigen wollen.

    Im Abgas-Skandal gibt es für viele Diesel-Besitzer einen Rettungsring, um Wertverluste oder Fahrverbote zu vermeiden: der Widerruf einer Kfz-Finanzierung. Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt Verbraucher bei der Umsetzung eines Widerrufs. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.  


    1. Welche Kredite und Leasingverträge können widerrufen werden?

    Für den Widerruf in Frage kommen grundsätzlich Kredite und Leasingverträge in Frage, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben. Gewerbliche Darlehen sind davon ausgenommen. Hat ihr Darlehen oder Leasingvertrag eine Widerrufsbelehrung, so ist es als privater Kredit einzustufen. Um den Widerruf aussprechen zu können, müssen die Darlehen Fehler aufweisen, die dafür sorgen, dass die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Das können fehlende Pflichtangaben sein oder eine unklar formulierte Widerrufsbelehrung. Nach der Erfahrung der IG Widerruf trifft das auf einen großen Teil der Kfz-Kredite zu. Sowohl Darlehen von Autobanken (z.B. VW Bank, BMW Bank, Mercedes Benz Bank, etc.) sind betroffen als auch Kredite von Verbraucherbanken (Santander Bank, Bank 11, etc.)

    2. Wie hängen der Kredit und der Kauf des Autos zusammen?

    Wenn das Darlehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos zustande kam, sprechen wir von einem sogenannten „verbundenen Geschäft“. Wird ein Teil dieses Geschäfts (in diesem Fall also das Darlehen) wirksam widerrufen, dann müssen beide Teile (also auch der Kauf des Autos) rückabgewickelt werden.

    3. Was passiert bei einer Rückabwicklung?

    Bei einer Rückabwicklung wird der Kunde so gestellt, als sei das Geschäft nicht zustande gekommen. Konkret heißt das bei einem Autokredit nach Ansicht von Juristen: Sie erhalten die Anzahlung sowie alle geleisteten Tilgungszahlungen zurück. Die Restschuld wird gelöscht. Im Gegenzug geben Sie das Auto zurück. Unter Umständen ist eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos zu berechnen. Dieser fällt aber gerade bei Diesel regelmäßig deutlich geringer aus als die durch den Diesel-Skandal eingetretenen Wertverluste.

    4. Gibt es bereits entsprechende Gerichtsurteile?

    Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile, die bestätigen, dass fehlerhafte Kreditverträge zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigen. So hat das Amtsgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) entschieden, dass die VW Bank einen VW Diesel aufgrund eines Kredit-Widerrufs zurücknehmen muss. Ähnlich urteilte das Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) in einem Verfahren, in dem es ebenfalls gegen Volkswagen ging. Auch das Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17) schließt sich dieser Sichtweise an und bemängelt Formfehler in einem Kfz-Kreditvertrag. Zudem gibt es viele sehr lukrative Vergleiche mit Autobanken, in den Verbraucher Schadensersatz bekommen oder ihr Auto zurückgeben. Bei diesen Vergleichen wird jedoch in der Regel Stillschweigen vereinbart.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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