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    Meilenstein-Urteil in der Diesel-Abgas-Affäre  375  0 Kommentare VW-Käuferin bekommt mehr als nur den Kaufpreis zurück

    Berlin (ots) - Tausende geschädigte Kunden klagen gegen den Volkswagen-Konzern
    auf Rücknahme ihrer manipulierten Diesel-Fahrzeuge. In der Regel erhalten die
    Verbraucher von den Gerichten auch eine Teilrückzahlung des Kaufpreises. Die bis
    zum Urteil gefahrenen Kilometer werden hier meist als Nutzung angerechnet. Auch
    im jüngsten Urteil hat eine Autobesitzerin aus Gnissau recht bekommen. Sie
    erhielt nun jedoch nicht nur den vollen Kaufpreis zurück, sondern noch Geld
    darüber hinaus.

    Vor Bekanntwerden der Affäre hatte sie ein Fahrzeug der Marke Skoda, Modell
    Octavia TDI gekauft. In dem Fahrzeug war der VW-Motor mit der Kennung EA 189
    eingebaut, den VW mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hatte, die
    erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Die Software hat die Emission
    von Stickoxiden bei der Prüfung so reduziert, dass die gesetzlich
    vorgeschriebenen Grenzwerte scheinbar eingehalten wurden. Tatsächlich lagen die
    Angaben während dieser Laborsituation aber erheblich unter den tatsächlichen
    Fahrwerten auf der Straße im Alltag, sodass die Käuferin sogar mit einer
    Stilllegung des Autos mangels Zulassungsfähigkeit rechnen musste. Die
    schriftliche Aufforderung der Geschädigten, VW solle den Kaufpreis gegen
    Rückgabe des PKW zurückerstatten, blieb erfolglos. Die Besitzerin des
    Betrugs-Diesels klagte daher und ließ sich dabei von der BRR Baumeister Rosing
    Verbraucherkanzlei (www.diesel-gate.com) vertreten - mit beachtlichem Ergebnis.

    Klägerin erhält sogar mehr als Kaufpreis zurück

    Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck hat entschieden: VW muss aufgrund
    der Abgasmanipulation das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis
    zuzüglich Zinsen erstatten. "Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass von dem
    gezahlten Kaufpreis für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung
    abgezogen wird. Damit erhält unsere Mandantin einen Betrag zurückerstattet, der
    ihren ursprünglich bezahlten Kaufpreis sogar um einige tausend Euro übersteigt",
    so Helmut Dreschhoff, Rechtsanwalt der BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei.
    In der Regel wird bei der Rückerstattung vom Kaufpreis nämlich eine sogenannte
    "Nutzungsentschädigung" für die gefahrenen Kilometer abgezogen. In diesem Fall
    entschied das Gericht aber auch in diesem Punkt zugunsten der Verbraucherin. Die
    Klägerin hätte das Auto zwar fahren und damit nutzen können. Allerdings hätte
    die Nutzung auch jederzeit wieder verboten und dem Fahrzeug die
    Betriebserlaubnis entzogen werden können. Ein klarer Erfolg für die
    Verbraucherin, wenngleich VW gegen diese Entscheidung noch in Berufung gehen
    kann.

    Geschädigte Autokäufer sollten bis Ende des Jahres aktiv werden und über
    www.diesel-gate.com ein kostenloses Beratungsgespräch anfordern, um ihren
    Schadensersatzanspruch zu sichern.

    OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/136235
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_136235.rss2

    Pressekontakt:
    BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
    Patricia Gerschler
    Tel. +49 157 830 25 618
    Mail: gerschler@baumeister-rosing.de


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