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     204  0 Kommentare LG Krefeld verurteilt Porsche AG und den Vertragshändler im Abgasskandal beim Macan S Diesel zu Schadensersatz

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    Schadensersatz fordern
    http://ots.de/iesu7J
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    Hamburg (ots) - Das Landgericht Krefeld hat die Dr. h.c. F. Porsche AG und die
    Tölke & Fischer GmbH & Co. KG als Vertragshändler mit Urteil vom 15.01.2020 - 2
    O 470/18 - in Höhe von 76.755,12 EUR zu Schadensersatz abzüglich einer
    Nutzungsentschädigung verurteilt. Geklagt hat ein Arzt aus Tönisvorst, der von
    HAHN Rechtsanwälte vertreten wird. Zusätzlich wurden dem Kläger deliktische
    Zinsen nach §§ 849, 249 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
    Basiszinssatz zugesprochen.

    Der Kläger erwarb am 13. Juni 2016 einen Porsche Macan S Diesel zu einem
    Kaufpreis von 76.755,12 EUR. In dem Fahrzeug ist ein 3.0 Liter V6-Motor der
    Schadstoffnorm EU6 mit einer Leistung von 262 PS verbaut. Am 10. Juli 2018
    stufte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Aufheizstrategie und die
    Dosierstrategie für den SCR-Katalysator als unzulässige Abschalteinrichtungen
    ein und ordnete einen verpflichtenden Rückruf der betroffenen Fahrzeuge an. Das
    KBA gab ein Software-Update für das klägerische Fahrzeug per Bescheid frei, das
    die vorgenannte Abschalt-Software entfernen soll.

    Das Landgericht Krefeld gab dem Kläger überwiegend Recht und verurteilte die
    Porsche AG und den Vertragshändler zur (Rück-)Zahlung des Kaufpreises. Der
    Kläger muss sich einen Gebrauchsvorteil für die gefahrenen Kilometer auf Basis
    einer fiktiven Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen. Das
    Landgericht sprach dem Kläger zudem deliktische Zinsen vom Tag nach der Übergabe
    des Fahrzeuges zu. Sie betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem
    Schaden des Klägers könne auch nicht entgegenstehen, dass das Software-Update
    zwischenzeitlich aufgespielt worden sei. Das nach dem Kauf durchgeführte
    Software-Update ändere nichts - so das Gericht - an der Manipulation der
    Willensbildung des Klägers, welche beim Kauf des streitgegenständlichen
    Fahrzeugs stattgefunden hat.

    "Angesichts ausgeurteilter Zinsen von allein über 6.000,00 EUR ist für den
    Kläger der in Abzug zu bringende Gebrauchsvorteil auf Basis einer
    Gesamtlaufleistung von 250.000 km zu verschmerzen", meint der Hamburger
    Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
    "Das Urteilt zeigt außerdem, dass sich die Autohersteller allein durch das
    Aufspielen eines Software-Updates nicht aus der Verantwortung stehlen können",
    so Anwalt Hahn weiter. "Inhaber von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen von
    Porsche haben einen Anspruch auf Schadensersatz und sollten diesen auch
    gerichtlich einfordern. Die Chancen auf ein positives Urteil oder eine sonstige
    Einigung stehen sehr gut", sagt Hahn abschließend.

    HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte im Dieselskandal
    und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen
    Rechts in Klageverfahren gegen die Volkswagen-Gruppe und die Daimler AG u.a.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn, M.C.L.
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4523883
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


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