Abgasskandal
Musterfeststellungsklage: VW lässt Vergleichsverhandlungen scheitern!
Vergangene Woche hat VW per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Gespräche über einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage nicht weitergeführt werden. Was bedeutet dies nun für die Verbraucher?
Gründe für das Scheitern
Der offizielle Grund ist laut dem Automobilkonzern die Forderung eines 50 Millionen Euro Honorars für die Anwälte des Verbraucherverbandes. Vermutet wird jedoch eine klare Taktik VWs, wodurch der Prozess in die Länge gezogen werden soll. Dadurch würden die betroffenen Käufer die manipulierten Fahrzeuge weiter nutzen, was eine Erhöhung der Nutzungsentschädigung zur Folge hat. Anschließend müsste VW eine geringere Schadensersatzsumme leisten. Darüber hinaus steht im Mai ein Urteil des Bundesgerichtshofes an, in dem über die Zahlung der Nutzungsentschädigung an sich entschieden wird.
VW legt individuelle Vergleichsangebote vor
VW hat nun angekündigt, dass sich bestimmte Anhänger der Musterfeststellungsklage künftig auf einer Plattform eintragen können, woraufhin VW diesen ein individuelles Vergleichsangebot vorlegen wird. Dies gilt allerdings nur für Betroffene mit deutschem Wohnsitz, die ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2016 erworben haben und auch noch in dem Besitz von diesem sind. Dadurch hat VW die Fälle, in denen die Erfolgschancen ohnehin nicht besonders groß waren, aussortiert. Die Fälle, in denen der Konzern theoretische Chancen hätte, bleiben weiterhin der Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Kunden sollten die Angebote ablehnen
VW-Kunden ist von der Annahme des Angebots in jedem Fall abzuraten, da die Höhe aller Voraussicht nach nicht den eigentlichen Ansprüchen entspricht. Zudem rechnen Experten trotz des Scheiterns damit, dass der Verbraucherverband und VW aufgrund des zeitnahen Urteils des Bundesgerichtshofes dennoch eine Einigung erzielen werden. Diese Offerte können Kunden in der Folge annehmen oder ablehnen und anschließend eine Einzelklage anstreben. Diese ist finanziell die lukrativste Option im Abgasskandal.
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