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    Musterfeststellungsklage: VW lässt Vergleichsverhandlungen scheitern!

    Vergangene Woche hat VW per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Gespräche über einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage nicht weitergeführt werden. Was bedeutet dies nun für die Verbraucher?

    Gründe für das Scheitern

     

     

    Der offizielle Grund ist laut dem Automobilkonzern die Forderung eines 50 Millionen Euro Honorars für die Anwälte des Verbraucherverbandes. Vermutet wird jedoch eine klare Taktik VWs, wodurch der Prozess in die Länge gezogen werden soll. Dadurch würden die betroffenen Käufer die manipulierten Fahrzeuge weiter nutzen, was eine Erhöhung der Nutzungsentschädigung zur Folge hat. Anschließend müsste VW eine geringere Schadensersatzsumme leisten. Darüber hinaus steht im Mai ein Urteil des Bundesgerichtshofes an, in dem über die Zahlung der Nutzungsentschädigung an sich entschieden wird.

     

     

    VW legt individuelle Vergleichsangebote vor

     

     

    VW hat nun angekündigt, dass sich bestimmte Anhänger der Musterfeststellungsklage künftig auf einer Plattform eintragen können, woraufhin VW diesen ein individuelles Vergleichsangebot vorlegen wird. Dies gilt allerdings nur für Betroffene mit deutschem Wohnsitz, die ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2016 erworben haben und auch noch in dem Besitz von diesem sind. Dadurch hat VW die Fälle, in denen die Erfolgschancen ohnehin nicht besonders groß waren, aussortiert. Die Fälle, in denen der Konzern theoretische Chancen hätte, bleiben weiterhin der Musterfeststellungsklage angeschlossen.

     

     

    Kunden sollten die Angebote ablehnen

     

     

    VW-Kunden ist von der Annahme des Angebots in jedem Fall abzuraten, da die Höhe aller Voraussicht nach nicht den eigentlichen Ansprüchen entspricht. Zudem rechnen Experten trotz des Scheiterns damit, dass der Verbraucherverband und VW aufgrund des zeitnahen Urteils des Bundesgerichtshofes dennoch eine Einigung erzielen werden. Diese Offerte können Kunden in der Folge annehmen oder ablehnen und anschließend eine Einzelklage anstreben. Diese ist finanziell die lukrativste Option im Abgasskandal.

     

     

    Ihre Ansprüche können Sie nun kostenfrei bei uns prüfen lassen: http://mingers.law/lp/musterfeststellungsklage/

     

     

    Für weitere Informationen, klicken Sie hier

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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