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    DGAP-News  158  0 Kommentare Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verschiebt ordentliche Hauptversammlung 2020 - Entscheidung aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie







    DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft


    / Schlagwort(e): Hauptversammlung






    Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verschiebt ordentliche Hauptversammlung 2020 - Entscheidung aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie








    23.03.2020 / 18:56




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.





    Pressemitteilung Nr. 7/2020




    Entscheidung aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie
    Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verschiebt ordentliche Hauptversammlung 2020



    Haselünne, 23. März 2020 - Der Vorstand der im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005201602) hat heute in gemeinsamer Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung nicht wie bislang geplant am 13. Mai 2020 durchzuführen, sondern soweit möglich unter Beachtung der gesetzlichen

    8-Monatsfrist auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 zu verschieben.



    Hintergrund ist die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2). Die Gesundheit seiner Aktionärinnen und Aktionäre, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie seiner Dienstleister und Gäste haben für das Unternehmen höchste Priorität. Durch diese Verschiebung möchte die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft aktiv zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beitragen. Zugleich wird damit den Erlassen des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 16./17.03.2020 sowie den gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern vom 22.03.2020 Rechnung getragen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht hinreichend sicher abzusehen, ob es an dem bislang geplanten Datum eine behördliche Genehmigung für die Durchführung der Hauptversammlung geben würde. Die heutige Ankündigung eines Gesetzentwurfs mit Sonderregelungen für die Einberufung und Abwicklung der Hauptversammlungen in 2020 kann durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bei ihrer Entscheidung insofern nicht berücksichtigt werden, als dass der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowie ein möglicher Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht vorherzubestimmen sind. Mit der Verschiebung unvermeidbar verbunden ist unter anderem auch eine entsprechend spätere Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung und Auszahlung der Dividende.

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