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     244  0 Kommentare Audi AG im Abgasskandal für manipulierte Audi und Porsche Diesel zu Schadensersatz verurteilt

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    Schadensersatz fordern
    http://ots.de/U0b44W
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    Bremen (ots) - Innerhalb weniger Tage konnte die Kanzlei HAHN Rechtanwälte drei
    große Erfolge im Abgasskandal feiern.

    Zunächst verklagte das Landgericht Tübingen die Audi AG zur Zahlung von
    Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition
    mit der Abgasnorm Euro 6 (2 O 205/18 vom 12.03.2020). Das Gericht sah es als
    erwiesen an, dass die streitgegenständliche Programmierung der
    Motorsteuerungssoftware gesetzeswidrig sei. Die Audi AG hat den Kläger gemäß §
    826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und muss deshalb das Fahrzeug
    zurücknehmen und Schadensersatz zahlen.

    Nur einen Tag später verurteilte das Landgericht Saarbrücken die Audi AG zur
    Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Macan S mit der
    Abgasnorm Euro 6 (12 O 23/19 vom 13.03.2020).Auch dieses Gericht kam zu dem
    Schluss, dass die Audi AG dem Kläger gemäß § 826 BGB in einer gegen die guten
    Sitten verstoßenen Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe. Ergebnis ist,
    dass der Kläger seinen Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung
    erstattet bekommt.

    Am 24.03.2020 verurteilte zudem das Landgericht Nürnberg-Fürth die Audi AG zur
    Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Audi A6 Avant mit der
    Abgasnorm Euro 6 (AZ: 4 O 3058/19). Der Kläger habe einen Anspruch auf
    Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreises (abzüglich einer
    Nutzungsentschädigung) und zwar aufgrund der Verwendung einer manipulierenden
    Motorsoftware, so das Gericht. Die Audi AG habe deshalb gemäß § 826 BGB
    Schadensersatz zu leisten.

    HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
    5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
    Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
    Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
    Fahrzeug an den Hersteller zurück.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Lars Murken-Flato
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4560463
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


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