Audi AG im Abgasskandal für manipulierte Audi und Porsche Diesel zu Schadensersatz verurteilt
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Schadensersatz fordern
http://ots.de/U0b44W
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Bremen (ots) - Innerhalb weniger Tage konnte die Kanzlei HAHN Rechtanwälte drei
große Erfolge im Abgasskandal feiern.
Schadensersatz fordern
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Bremen (ots) - Innerhalb weniger Tage konnte die Kanzlei HAHN Rechtanwälte drei
große Erfolge im Abgasskandal feiern.
Zunächst verklagte das Landgericht Tübingen die Audi AG zur Zahlung von
Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition
mit der Abgasnorm Euro 6 (2 O 205/18 vom 12.03.2020). Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass die streitgegenständliche Programmierung der
Motorsteuerungssoftware gesetzeswidrig sei. Die Audi AG hat den Kläger gemäß §
826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und muss deshalb das Fahrzeug
zurücknehmen und Schadensersatz zahlen.
Nur einen Tag später verurteilte das Landgericht Saarbrücken die Audi AG zur
Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Macan S mit der
Abgasnorm Euro 6 (12 O 23/19 vom 13.03.2020).Auch dieses Gericht kam zu dem
Schluss, dass die Audi AG dem Kläger gemäß § 826 BGB in einer gegen die guten
Sitten verstoßenen Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe. Ergebnis ist,
dass der Kläger seinen Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung
erstattet bekommt.
Am 24.03.2020 verurteilte zudem das Landgericht Nürnberg-Fürth die Audi AG zur
Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Audi A6 Avant mit der
Abgasnorm Euro 6 (AZ: 4 O 3058/19). Der Kläger habe einen Anspruch auf
Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreises (abzüglich einer
Nutzungsentschädigung) und zwar aufgrund der Verwendung einer manipulierenden
Motorsoftware, so das Gericht. Die Audi AG habe deshalb gemäß § 826 BGB
Schadensersatz zu leisten.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
Fahrzeug an den Hersteller zurück.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4560463
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition
mit der Abgasnorm Euro 6 (2 O 205/18 vom 12.03.2020). Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass die streitgegenständliche Programmierung der
Motorsteuerungssoftware gesetzeswidrig sei. Die Audi AG hat den Kläger gemäß §
826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und muss deshalb das Fahrzeug
zurücknehmen und Schadensersatz zahlen.
Nur einen Tag später verurteilte das Landgericht Saarbrücken die Audi AG zur
Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Macan S mit der
Abgasnorm Euro 6 (12 O 23/19 vom 13.03.2020).Auch dieses Gericht kam zu dem
Schluss, dass die Audi AG dem Kläger gemäß § 826 BGB in einer gegen die guten
Sitten verstoßenen Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe. Ergebnis ist,
dass der Kläger seinen Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung
erstattet bekommt.
Am 24.03.2020 verurteilte zudem das Landgericht Nürnberg-Fürth die Audi AG zur
Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Audi A6 Avant mit der
Abgasnorm Euro 6 (AZ: 4 O 3058/19). Der Kläger habe einen Anspruch auf
Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreises (abzüglich einer
Nutzungsentschädigung) und zwar aufgrund der Verwendung einer manipulierenden
Motorsoftware, so das Gericht. Die Audi AG habe deshalb gemäß § 826 BGB
Schadensersatz zu leisten.
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Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
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