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    DGAP-Adhoc  146  0 Kommentare Eyemaxx Real Estate AG: Eyemaxx setzt Prognose 2019/2020 aus - Verzicht auf Dividende vorgeschlagen





    DGAP-Ad-hoc: Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung


    Eyemaxx Real Estate AG: Eyemaxx setzt Prognose 2019/2020 aus - Verzicht auf Dividende vorgeschlagen


    02.04.2020 / 15:00 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR



    Eyemaxx setzt Prognose 2019/2020 aus - Verzicht auf Dividende vorgeschlagen


    Aschaffenburg, den 2. April 2020 - Die Eyemaxx Real Estate AG (ISIN: DE000A0V9L94; "Eyemaxx") setzt vor dem Hintergrund der aktuell deutlich reduzierten Visibilität der weiteren Geschäftsentwicklung aufgrund der "Corona-Krise" ihre Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2019/2020 aus. Bisher hatte Eyemaxx für das laufende Geschäftsjahr eine moderate Steigerung des Ergebnisses nach Steuern angekündigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Eyemaxx Real Estate AG werden der - nach derzeitigem Stand - für den 16. Juni 2020 geplanten ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr zudem vorschlagen, den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen und somit auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Damit soll die gute Finanzbasis von Eyemaxx weiter gestärkt werden.



     






    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Eyemaxx sieht sich für die aktuelle Krise robust aufgestellt. Das Unternehmen verfügt über ein erfolgreiches, erprobtes Geschäftsmodell sowie über eine gute Finanzbasis, die durch eine Anfang März 2020 vollständig platzierte Kapitalerhöhung weiter ausgebaut wurde. An das derzeit durch die Pandemie und die damit verbundenen politischen Beschränkungen geänderte Marktumfeld plant Eyemaxx zudem, sich mit verkürzten Arbeitszeiten, jedoch bei Aufrechterhaltung des aktuellen Mitarbeiterstabes während der außerordentlichen Phase mit einer Reduzierung der Personalkosten anzupassen. Der Vorstand und das Managementteam verzichten indessen auf Teile ihrer laufenden Bezüge.
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