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    DGAP-News  111  0 Kommentare ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt







    DGAP-News: ISRA VISION AG


    / Schlagwort(e): Hauptversammlung






    ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt








    03.04.2020 / 10:38




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    ISRA VISION AG kündigt Online-Hauptversammlung am 14. Mai 2020 an - geplante Präsenzveranstaltung für 27. April wird abgesagt





    ISRA VISION AG (ISIN: DE 0005488100) - das SDAX- und TecDAX- Unternehmen für industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision), weltweit einer der führenden Anbieter für Oberflächeninspektion und für 3D Machine Vision Anwendungen, wird zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr eine rein virtuelle Hauptversammlung abhalten. Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) und der damit verbundenen Unsicherheit der Durchführbarkeit einer Präsenz-Hauptversammlung wird die für den 27. April einberufene Präsenzveranstaltung im Maritim Hotel in Darmstadt abgesagt.



    Die Bundesregierung hat Ende März die gesetzlichen Grundlagen für eine "virtuelle Hauptversammlung" geschaffen. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung vorab einreichen. Ihr Stimmrecht können die Anteilseigner nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Es erfolgt auch eine Bild- und Tonübertragung für angemeldete Aktionäre. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein. Für die Online-Hauptversammlung soll gemäß der klassischen Einberufungsfristen bis 07. April eine neue Einladung veröffentlicht werden.


    Die Absage des ursprünglichen Hauptversammlungstermins am 17. März 2020 hatte zur Folge, dass die Dividende von 0,18 EUR je dividendenberechtigter Aktie bislang nicht ausgezahlt werden konnte. Um den Anteilseignern Planungssicherheit zu gewähren, soll von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht werden und den Aktionären ein Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von 0,18 EUR gezahlt werden. Die Abschlagszahlung soll am 09. April 2020 auf die am 06. April 2020 dividendenberechtigten Stückaktien gezahlt werden.

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