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    Wahnsinns-Urteil: EuGH ermöglicht Widerruf von nahezu allen Autokrediten ab Juni 2010!

    Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich im Rahmen eines Urteils sogenannte „Kaskadenverweise“ für rechtwidrig erklärt. Von dieser Entscheidung sind aller Voraussicht nach alle Autokredite betroffen, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden. Welche Möglichkeiten Kunden nun durch diesen Hammer haben, erfahren Sie nun bei uns!

    „Kaskadenverweise“ nicht zulässig

     

     

    Laut den Anwälten eines 42-jährigen Mannes ist die Widerrufsbelehrung in dem Immobilienkredit ihres Mandanten fehlerhaft. Grund dafür ist ein sogenannter „Kaskadenverweis“. Hierbei verweist eine Klausel, in diesem Fall bei der Information zum Beginn der Widerrufsfrist, auf „§ 492 Absatz 2“. Dieser Paragraph verweist daraufhin erneut auf bestimmte Gesetze. Die daraus entstandene Verweiskette ist für den Verbraucher kaum zu durchschauen, weshalb die EU-Richter zu dem Entschluss kamen, dass „Kaskadenverweise“ mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren sind!

     

     

    Urteil mit weitreichenden Folgen

     

     

    Dieses Urteil ist besonders interessant, da solche Klauseln nicht nur in Immobilienkreditverträge verkommen, sondern auch bis heute noch bei Autokrediten. Experten rechnen hier sogar mit rund 20 Millionen Betroffenen mit einem Volumen von 340 Millionen Euro. Bei Immobilienkrediten geht man sogar von einem Volumen von 1,2 Billionen Euro aus.

     

     

    Möglichkeiten der Verbraucher

     

     

    Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist die Rückabwicklung dieser Verträge möglich. Als Folge dessen bekommen Verbraucher die geleisteten Beiträge und Sonderleistungen zurück. Die zu zahlende Nutzungsentschädigung entfällt sogar, falls der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. In einem solchen Fällen wurde das Fahrzeug quasi über Jahre hinweg kostenlos gefahren.

     

    Übrigens! – Im Zuge der Rückabwicklung geht das Fahrzeug an die finanzierende Bank zurück, was insbesondere für Betroffene des Abgasskandal von Vorteil ist, da diese Autos einen enormen Wertverlust erlitten haben.

     

    à Sparen Sie jetzt bares Geld und profitieren Sie von diesem aktuellen Urteil! Wir unterstützen Sie hierbei gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben nun bei uns die Möglichkeit, Ihren Vertrag kostenfrei prüfen zu lassen: https://mingers.law/ads/autokredit-widerrufen/

     

     

    Das könnte Sie ebenfalls interessieren: https://www.youtube.com/watch?v=8MgrcDVxY4k&t=2s

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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