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    SeniVita Social Estate AG  144  0 Kommentare Anleihegläubiger geben „grünes Licht“ für Anpassung der Wandelanleihe 2015/20


    Anleihegläubiger stimmen für Änderungen der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2) der SeniVita Social Estate AG (SSE). Bei der vom 4. bis 7. April 2020 laufenden Abstimmung ohne Versammlung über Veränderungen bei den Bedingungen der SSE-Wandelanleihe 2015/20 wurde die Beschlussfähigkeit (über 50% des ausstehenden Anleihevolumens) und die erforderlichen Zustimmungsmehrheiten (75%) für die Vorschläge der Gesellschaft bereits erreicht.

    Laufzeit-Verlängerung und Zinserhöhung

    Die Beschlussvorschläge sehen vor, die Laufzeit der am 12. Mai 2002 zur Rückzahlung fälligen Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern. Als Ausgleich wird der Zinssatz der Anleihe von derzeit 6,50% p.a. auf 8,50% p.a. im Verlängerungszeitraum erhöht. Die Anleihe besteht dabei zukünftig ohne Wandlungsrecht fort. Die Modifikation der Anleihebedingungen ist Voraussetzung, um die Finanzierung der SeniVita-Gruppe langfristig zu sichern.

    Hinweis: Die für den 7. April 2020 in Bayreuth geplante Gläubigerversammlung der SSE AG wird dennoch stattfinden. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Gläubigerversammlung online zu verfolgen. Die Gesellschaft wird nach Ablauf der Abstimmungsfrist die endgültigen Ergebnisse mitteilen und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlichen.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: SeniVita Social Estate AG

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    SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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