EuGH-Urteil: Kredite jetzt auf den Widerrufsjoker prüfen lassen!
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Widerruf von privaten Krediten ist eine Riesen-Chance für Verbraucher. Sie können frühzeitig aus einer Baufinanzierung aussteigen oder ein finanziertes Auto zurückgeben. Deswegen sollten sie jetzt ihre Darlehen prüfen lassen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, was Verbraucherschützer schon lange gesagt haben: Die Widerrufsbelehrung in vielen privaten Kreditverträgen ist unklar und für einen typischen Kunden nicht verständlich. Der sogenannte Kaskadenverweis, der sich in diesen Widerrufsbinformationen findet, ist nicht mit europäischem Recht vereinbar, so der EuGH. Die Konsequenz: Viele Darlehen können vom Kunden noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Diese Kredite sind betroffen:
Baufinanzierungen
Baufinanzierungen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen wurden. Hier findet sich der Kaskadenverweis in den Verträgen der meisten Banken. Konsequenz des Widerrufs: Das Darlehen kann vorzeitig beendet werden – ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund der stark gesunkenen Zinsen lohnt sich das für fast alle Kredite aus der Zeit von 2010 bis 2016. Teilweise können durch eine sofortige Umschuldung die Zinsen von vier auf weniger als ein Prozent gedrückt werden. Ersparnis: im Schnitt 10.000 Euro. Auch beim Verkauf einer Immobilie kann durch den Widerruf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verhindert werden.
Kfz-Finanzierungen: Auto Kredit und Leasing
Die zweite Gruppe, für die das Urteil hochinteressant ist, sind alle, die mit einem privaten Kredit- oder Leasing-Vertrag ein Auto gekauft haben. In Frage kommen hier alle Verträge, die ab Juni 2010 bis zum heutigen Tag abgeschlossen worden sind. Folge eines Widerrufs: Das Auto wird zurückgegeben, die Bank zahlt sämtliche Raten sowie die Anzahlung zurück. Der Kunde hat das Auto kostenlos genutzt!
Ein Segen ist das vor allem für alle Diesel-Besitzer, die unter den massiven Wertverlusten ihrer Fahrzeuge ächzen. Sie werden nun auf elegantem Wege ihre Fahrzeuge los, ohne irgendwelche Abgas-Manipulationen nachweisen zu müssen. Doch beim Widerruf eines Kfz-Kredits oder Auto-Leasing kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder einen Benziner handelt. Entscheidend ist nur der Fehler im Vertrag – und der findet sich bei der Mehrzahl der Finanzierungen.
Was können betroffene Verbraucher jetzt tun? Im ersten Schritt sollten Sie prüfen lassen, ob ihre Verträge tatsächlich vom EuGH-Urteil betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen. Eine solche Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf. Dort ist sowohl eine Prüfung von Baufinanzierungen kostenlos und unverbindlich möglich, als auch eine Analyse von Kfz-Krediten und Leasingverträgen.
Es ist davon auszugehen, dass die Banken sich gegen den Widerruf sträuben werden, solange er nur vom Kunden ausgesprochen wird. Denn es geht auch für die Kreditinstitute um viel Geld! In der Regel wird deshalb zur Durchsetzung der Ansprüche anwaltliche Unterstützung nötig sein. Doch das EuGH-Urteil sorgt dafür, dass die Chancen von Verbrauchern so gut wie nie zuvor sind, vom Widerrufsjoker zu profitieren. Deshalb sollten Sie sich auch nicht von ihrer Bank abwimmeln lassen.