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     386  0 Kommentare Gutscheine als Schutzmaßnahme in der Corona-Krise

    Gutscheine sollen Unternehmen und Veranstalter während Corona schützen

    Flieger bleiben am Boden, Geschäfte sind geschlossen, Fabriken stehen still. Zwar wurden die ersten Lockerungen beschlossen, bei denen die ersten Geschäfte im Einzelhandel wieder öffnen durften, doch Gastronomiebetriebe, Hotels große Geschäfte etc. bleiben geschlossen. Mit Gutscheinen versuchen viele Betreiber sich über Wasser zu halten und auch die Politik nutzt sie als Schutzmaßnahme für Unternehmen und Veranstalter.

    In schwierigen Zeiten wie aktuell in der Corona-Pandemie sind Gutscheine eine beliebte Geschenkidee. Bildquelle: geralt / Pixabay.com

    Gutscheinkauf wegen Corona

    Der wirtschaftliche Schaden ist enorm und im vollen Maße noch gar nicht abzusehen. Deutschland, Europa und der Welt steht eine tiefgreifende Rezession bevor. Die Corona-Pandemie wirkt sich auf nahezu sämtliche Lebensbereiche aus. So auch auf die Grundlage zahlreicher Unternehmen und Betriebe: den Umsatz. Der wirtschaftliche Stillstand ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unabdingbar, bringt aber auch einen enormen Schaden mit sich. Tausenden Unternehmen, Gastronomiebetrieben und Einzelhändlern droht die Insolvenz. Zwar reagierte die Bundesregierung mit einem milliardenschweren Soforthilfeprogramm, doch auch dieses kann nur eine Übergangslösung sein und mildert den wirtschaftlichen Schaden nur milde ab. Zudem lockt die staatliche Soforthilfe auch zahlreiche Betrüger aus ihren Ecken.

    Aus diesem Grund setzen immer mehr Einzelhändler oder Gastronomen auch auf das Prinzip Solidarität und versuchen mit Gutscheinangeboten, die Umsatzeinbußen hinauszuzögern, um den Shutdown wirtschaftlich zu überleben. Neben Verzehrgutscheinen oder monetären Gutscheinen können im Internet auch ganz besondere Gutscheine erworben werden, auf denen mit zusätzlichen Sprüchen die Wertigkeit angehoben werden kann. Und viele Menschen gehen auf das Prinzip ein. Sei es, um dem Lieblingsitaliener um die Ecke unter die Arme zu greifen oder Freunde aus dem Einzelhandel zu unterstützen. Klar ist aber auch, derartige Gutscheine können den wirtschaftlichen Schaden nur für kurze Zeit etwas abfedern. Um die Wirtschaft zu retten, ist eine schrittweise Rückkehr zum gesellschaftlichen Alltag unvermeidlich – nur eben unter strengen Gesundheitsschutzauflagen.

    Zum Schutz von Unternehmen: Gutscheine anstatt Geld zurück

    Gutscheine sind aber nicht nur eine Lösung für die private Solidarität, sondern auch ein probates Mittel für die Politik, um Unternehmen und Veranstalter zu schützen. Denn bis mindestens 31. August wurden ebenfalls sämtliche Großveranstaltungen abgesagt. Das betrifft zahlreiche Kulturveranstaltungen, Sportereignisse oder andere Freizeittreffen. Auch in der Bundesliga rollt der Ball bereits seit Wochen nicht mehr, wobei über mögliche Geisterspiele diskutiert und bald entschieden wird. Die Problematik für alle Fans oder Kulturbegeisterten bleibt allerdings: Tickets für Konzerte oder andere Veranstaltungen wurden bereits bezahlt.

    Doch wenn alle Tickets, sei es die das Abo im Fitnessstudio, Theater- oder Konzertkarten oder die Dauerkarte im Stadion nun den Besitzern ersetzt werden müsste, würde das weitere tausende Unternehmen in die Krise bis hin zur Insolvenz bringen. Aus diesem Grund hat das Justizministerium beschlossen, dass die Nutzer mit Gutscheinen entschädigt werden sollen. Zwar haben Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung, dieser darf von den Unternehmen und Veranstaltern allerdings nun in Gutscheinform ausgegeben werden, um existenzbedrohende Situation zu vermeiden.

    Diese Regelung gilt für alle Tickets wie beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos oder Sportveranstaltungen, die vor dem 08. März gekauft oder bei Abos abgeschlossen wurden. Die Vorgaben gelten ebenso für Monats- oder Jahreskarten für beispielsweise Freizeitparks oder Schwimmbäder. Auf diesem Wege sollen beide Parteien geschützt werden, sowohl der Verbraucher als auch die Unternehmen und Veranstalter. Sollte der Nutzer den Gutschein allerdings nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlösen, hat dieser den Anspruch auf eine Rückerstattung. Diese Regelung verschafft den Veranstaltern und Unternehmen allerdings deutlich mehr Zeit, um die wirtschaftlichen Schäden aufzufangen

    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    Gutscheine als Schutzmaßnahme in der Corona-Krise Die weltweite Corona-Pandemie hat die Wirtschaft schwer getroffen und tut es immer noch.