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     193  0 Kommentare Corona-Pandemie zwingt Einzelhandelsfilialist Herzog & Bräuer in die Eigenverwaltung / Kurzfristige Unternehmenssanierung für erfolgreiche Fortführung angestrebt

    Rötha/Leipzig (ots) - "Die Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG befindet sich
    in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren", bestätigt Rechtsanwalt Dr. Jörg
    Schädlich von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich. Der Antrag auf ein
    Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde am 29. April 2020 gestellt
    und vom Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom gleichen Tag als vorläufige
    Eigenverwaltung bestätigt. Dr. Jörg Schädlich wurde als vorläufiger Sachwalter
    bestellt. Herzog & Bräuer betreibt als Einzelhandelsfilialist 115 Fachgeschäfte,
    in denen das Unternehmen mit seinen derzeit 477 Mitarbeitern hochwertige
    Wäschekollektionen vertreibt. Geschäftsführer Frank Herzog zu den Hintergründen:
    "Die Auswirkungen der Corona-Krise haben uns keine andere Wahl gelassen. Ab dem
    18. März 2020 mussten wir nach behördlicher Anordnung alle 115 Filialen
    schließen, seitdem konnten wir kaum Umsätze erwirtschaften. Die Kosten für
    Miete, Löhne, Versicherungen liefen jedoch weiter. Außerdem haben wir durch
    laufende Lieferverträge mit den Herstellern Verpflichtungen zur Warenabnahme,
    können diese aber nicht abverkaufen." Auch wenn es seit dem 16. April 2020 erste
    Lockerungen und Ladenöffnungen gibt, ist bereits absehbar, dass das vor dem
    Ausbruch des Corona-Virus erzielte Umsatzniveau kurzfristig nicht erreichbar
    ist. Zudem ist nicht bekannt, wie lange das Kaufverhalten der Bevölkerung noch
    durch die Pandemie beeinflusst wird - trotz geöffneter Läden.

    Geschäftsleitung nutzt modernen Sanierungsweg und holt sich erfahrenes Team an
    Bord

    Bereits in den letzten Jahren wirkten sich hohe Ladenmieten in den Innenstädten
    sowie gestiegene Personalkosten bei gleichzeitig sinkenden Margen auf die
    Ertragslage des Händlers aus. Die jetzige akute wirtschaftliche Krisensituation
    ist jedoch eine klare Folge des Corona-Virus und der dadurch verursachten
    massiven Umsatzeinbußen. Trotz Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, hat dies
    massive Auswirkungen auf die Liquiditätssituation von Herzog & Bräuer. Um den
    Bestand des Unternehmens und die Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht zu
    gefährden, entschieden sich die Geschäftsführer Frank Herzog und Jens Bräuer für
    den Sanierungsweg eines Eigenverwaltungsverfahrens. Mit einem erfahrenen
    Sanierungsteam an seiner Seite prüft das Management nun mögliche Ansätze für den
    Erhalt des Händlers. Als Generalbevollmächtigter unterstützt Rechtsanwalt Stefan
    Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt die Geschäftsleitung. Er
    verantwortet vor allem den insolvenzrechtlichen Part und hat bereits mehrfach
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