Corona-Pandemie zwingt Einzelhandelsfilialist Herzog & Bräuer in die Eigenverwaltung / Kurzfristige Unternehmenssanierung für erfolgreiche Fortführung angestrebt
Rötha/Leipzig (ots) - "Die Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG befindet sich
in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren", bestätigt Rechtsanwalt Dr. Jörg
Schädlich von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich. Der Antrag auf ein
Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde am 29. April 2020 gestellt
und vom Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom gleichen Tag als vorläufige
Eigenverwaltung bestätigt. Dr. Jörg Schädlich wurde als vorläufiger Sachwalter
bestellt. Herzog & Bräuer betreibt als Einzelhandelsfilialist 115 Fachgeschäfte,
in denen das Unternehmen mit seinen derzeit 477 Mitarbeitern hochwertige
Wäschekollektionen vertreibt. Geschäftsführer Frank Herzog zu den Hintergründen:
"Die Auswirkungen der Corona-Krise haben uns keine andere Wahl gelassen. Ab dem
18. März 2020 mussten wir nach behördlicher Anordnung alle 115 Filialen
schließen, seitdem konnten wir kaum Umsätze erwirtschaften. Die Kosten für
Miete, Löhne, Versicherungen liefen jedoch weiter. Außerdem haben wir durch
laufende Lieferverträge mit den Herstellern Verpflichtungen zur Warenabnahme,
können diese aber nicht abverkaufen." Auch wenn es seit dem 16. April 2020 erste
Lockerungen und Ladenöffnungen gibt, ist bereits absehbar, dass das vor dem
Ausbruch des Corona-Virus erzielte Umsatzniveau kurzfristig nicht erreichbar
ist. Zudem ist nicht bekannt, wie lange das Kaufverhalten der Bevölkerung noch
durch die Pandemie beeinflusst wird - trotz geöffneter Läden.
Geschäftsleitung nutzt modernen Sanierungsweg und holt sich erfahrenes Team an
Bord
Bereits in den letzten Jahren wirkten sich hohe Ladenmieten in den Innenstädten
sowie gestiegene Personalkosten bei gleichzeitig sinkenden Margen auf die
Ertragslage des Händlers aus. Die jetzige akute wirtschaftliche Krisensituation
ist jedoch eine klare Folge des Corona-Virus und der dadurch verursachten
massiven Umsatzeinbußen. Trotz Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, hat dies
massive Auswirkungen auf die Liquiditätssituation von Herzog & Bräuer. Um den
Bestand des Unternehmens und die Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht zu
gefährden, entschieden sich die Geschäftsführer Frank Herzog und Jens Bräuer für
den Sanierungsweg eines Eigenverwaltungsverfahrens. Mit einem erfahrenen
Sanierungsteam an seiner Seite prüft das Management nun mögliche Ansätze für den
Erhalt des Händlers. Als Generalbevollmächtigter unterstützt Rechtsanwalt Stefan
Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt die Geschäftsleitung. Er
verantwortet vor allem den insolvenzrechtlichen Part und hat bereits mehrfach
in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren", bestätigt Rechtsanwalt Dr. Jörg
Schädlich von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich. Der Antrag auf ein
Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde am 29. April 2020 gestellt
und vom Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom gleichen Tag als vorläufige
Eigenverwaltung bestätigt. Dr. Jörg Schädlich wurde als vorläufiger Sachwalter
bestellt. Herzog & Bräuer betreibt als Einzelhandelsfilialist 115 Fachgeschäfte,
in denen das Unternehmen mit seinen derzeit 477 Mitarbeitern hochwertige
Wäschekollektionen vertreibt. Geschäftsführer Frank Herzog zu den Hintergründen:
"Die Auswirkungen der Corona-Krise haben uns keine andere Wahl gelassen. Ab dem
18. März 2020 mussten wir nach behördlicher Anordnung alle 115 Filialen
schließen, seitdem konnten wir kaum Umsätze erwirtschaften. Die Kosten für
Miete, Löhne, Versicherungen liefen jedoch weiter. Außerdem haben wir durch
laufende Lieferverträge mit den Herstellern Verpflichtungen zur Warenabnahme,
können diese aber nicht abverkaufen." Auch wenn es seit dem 16. April 2020 erste
Lockerungen und Ladenöffnungen gibt, ist bereits absehbar, dass das vor dem
Ausbruch des Corona-Virus erzielte Umsatzniveau kurzfristig nicht erreichbar
ist. Zudem ist nicht bekannt, wie lange das Kaufverhalten der Bevölkerung noch
durch die Pandemie beeinflusst wird - trotz geöffneter Läden.
Geschäftsleitung nutzt modernen Sanierungsweg und holt sich erfahrenes Team an
Bord
Bereits in den letzten Jahren wirkten sich hohe Ladenmieten in den Innenstädten
sowie gestiegene Personalkosten bei gleichzeitig sinkenden Margen auf die
Ertragslage des Händlers aus. Die jetzige akute wirtschaftliche Krisensituation
ist jedoch eine klare Folge des Corona-Virus und der dadurch verursachten
massiven Umsatzeinbußen. Trotz Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, hat dies
massive Auswirkungen auf die Liquiditätssituation von Herzog & Bräuer. Um den
Bestand des Unternehmens und die Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht zu
gefährden, entschieden sich die Geschäftsführer Frank Herzog und Jens Bräuer für
den Sanierungsweg eines Eigenverwaltungsverfahrens. Mit einem erfahrenen
Sanierungsteam an seiner Seite prüft das Management nun mögliche Ansätze für den
Erhalt des Händlers. Als Generalbevollmächtigter unterstützt Rechtsanwalt Stefan
Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt die Geschäftsleitung. Er
verantwortet vor allem den insolvenzrechtlichen Part und hat bereits mehrfach