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    Abgasskandal  903  0 Kommentare Schadensersatz bei EA189-Motor: Was das BGH-Urteil für Audi-, Porsche-, Seat- und Škoda-Fahrer bedeutet

    Mit seinem Urteil vom 25. Mai 2020 im Fall Volkswagen positionierte sich der Bundesgerichtshof (BGH) auf der Seite der Verbraucher. Besitzer eines Fahrzeugs mit dem Motor vom Typ EA189 haben nun sehr gute Chancen bei Klagen im Abgasskandal. Das verbraucherfreundliche BGH-Urteil nutzt dabei nicht nur VW-Haltern, sondern auch Besitzern von Fahrzeugen vieler anderer Marken.

    In seinem Urteil von Ende Mai erklärt Deutschlands oberstes Gericht – der BGH in Karlsruhe –, dass es sich bei der Abschalteinrichtung, die der Volkswagenkonzern im Dieselmotor EA189 installiert hat, um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung am Kunden handle. Verbraucher hätten demnach das Recht, Schadensersatz von Volkswagen zu fordern. Zur Berechnung der Schadensersatzsumme wird – so entschied der BGH – eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen. Die Nutzungsentschädigung verrechnet die vom Verbraucher gefahrenen Kilometer. Dieser Abzug fällt jedoch in der Regle geringer aus als der Wertverlust des betroffenen Dieselfahrzeugs. Zudem muss Volkswagen das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen, so die BGH-Richter.

    Diverse Automarken mit EA189-Motor betroffen

    Der BGH befasste sich in seinem Urteil nicht mit dem Hersteller, sondern bezog sich auf den Motortyp – den EA189. Dieser Motor war es, der 2015 den VW-Abgasskandal auslöste. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal für alle Besitzer von Fahrzeugen mit einem EA189-Dieselmotor gilt. Es ist dabei unerheblich, zu welcher Marke das Modell gehört.

    Da diverse Automarken Tochterfirmen der Volkswagen AG sind, ist der von VW entwickelte EA189-Motor in vielen Dieselmodellen zu finden. In Fahrzeugen folgender Autobauer wurde der EA189 eingesetzt:

    · VW

    · Audi

    · Škoda

    · Seat

    · Porsche

    Besitzer von VW, Audi, Škoda, Seat und Porsche können klagen

    Das bedeutet, dass auch Besitzer eines Fahrzeugs von Audi, Škoda, Seat und Porsche vom aktuellen BGH-Urteil profitieren. Bei Verhandlungen vor Gericht können sie sich auf diese Entscheidung berufen und ebenfalls einen Schadensersatz einfordern. Da sich die deutschen Gerichte bei ihren Entscheidungen an den höchstrichterlichen Urteilen des BGH orientieren, ist in ähnlich gelagerten Fällen mit EA189-Motor auch ein ähnliches Urteil wie das vom 25. Mai 2020 zu erwarten. Im Übrigen ist es unerheblich, ob auf den EA189-Motor des betroffenen Fahrzeugs im Rahmen eines Rückrufs bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde. Dieser Umstand wird bei einem Urteil im Abgasskandal nicht berücksichtigt.

    Es ist jedoch zu beachten, dass eine Klage gegen den Autohersteller nur erfolgreich sein kann, wenn das betroffene Fahrzeug vor dem 22. September 2015 gekauft wurde. Der Grund: Das Gericht geht davon aus, dass sich der Kunde nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals Ende September 2015 darüber im Klaren gewesen sein muss, dass weitere VW-Fahrzeuge über eine Abschalteinrichtung verfügen können. Wer nach diesem Datum einen VW-Diesel kaufte, sei sich bewusst gewesen, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein kann. Schadensersatzansprüche werden in diesen Fällen nicht zugesprochen.

    Jetzt das positive Urteil für sich nutzen

    Sie besitzen einen VW, Audi, Škoda, Seat oder Porsche mit EA189-Motor? Nutzen Sie jetzt das positive Urteil des Bundesgerichtshofs! Mit einer Klage gegen den Autohersteller können Sie sich den Kaufpreis teilweise erstatten lassen und das manipulierte Fahrzeug zurückgeben. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt mehr als 12.000 Mandanten gegen die deutschen Autobauer. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenlos von uns beraten. Rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie eine Mail an info@rueden.de.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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