Abgasskandal
Schadensersatz bei EA189-Motor: Was das BGH-Urteil für Audi-, Porsche-, Seat- und Škoda-Fahrer bedeutet
Mit seinem Urteil vom 25. Mai 2020 im Fall Volkswagen positionierte sich der Bundesgerichtshof (BGH) auf der Seite der Verbraucher. Besitzer eines Fahrzeugs mit dem Motor vom Typ EA189 haben nun sehr gute Chancen bei Klagen im Abgasskandal. Das verbraucherfreundliche BGH-Urteil nutzt dabei nicht nur VW-Haltern, sondern auch Besitzern von Fahrzeugen vieler anderer Marken.
In seinem Urteil von Ende Mai erklärt Deutschlands oberstes Gericht – der BGH in Karlsruhe –, dass es sich bei der Abschalteinrichtung, die der Volkswagenkonzern im Dieselmotor EA189 installiert hat, um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung am Kunden handle. Verbraucher hätten demnach das Recht, Schadensersatz von Volkswagen zu fordern. Zur Berechnung der Schadensersatzsumme wird – so entschied der BGH – eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen. Die Nutzungsentschädigung verrechnet die vom Verbraucher gefahrenen Kilometer. Dieser Abzug fällt jedoch in der Regle geringer aus als der Wertverlust des betroffenen Dieselfahrzeugs. Zudem muss Volkswagen das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen, so die BGH-Richter.
Diverse Automarken mit EA189-Motor betroffen
Der BGH befasste sich in seinem Urteil nicht mit dem Hersteller, sondern bezog sich auf den Motortyp – den EA189. Dieser Motor war es, der 2015 den VW-Abgasskandal auslöste. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal für alle Besitzer von Fahrzeugen mit einem EA189-Dieselmotor gilt. Es ist dabei unerheblich, zu welcher Marke das Modell gehört.
Da diverse Automarken Tochterfirmen der Volkswagen AG sind, ist der von VW entwickelte EA189-Motor in vielen Dieselmodellen zu finden. In Fahrzeugen folgender Autobauer wurde der EA189 eingesetzt:
· VW
· Audi
· Škoda
· Seat
· Porsche
Besitzer von VW, Audi, Škoda, Seat und Porsche können klagen
Das bedeutet, dass auch Besitzer eines Fahrzeugs von Audi, Škoda, Seat und Porsche vom aktuellen BGH-Urteil profitieren. Bei Verhandlungen vor Gericht können sie sich auf diese Entscheidung berufen und ebenfalls einen Schadensersatz einfordern. Da sich die deutschen Gerichte bei ihren Entscheidungen an den höchstrichterlichen Urteilen des BGH orientieren, ist in ähnlich gelagerten Fällen mit EA189-Motor auch ein ähnliches Urteil wie das vom 25. Mai 2020 zu erwarten. Im Übrigen ist es unerheblich, ob auf den EA189-Motor des betroffenen Fahrzeugs im Rahmen eines Rückrufs bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde. Dieser Umstand wird bei einem Urteil im Abgasskandal nicht berücksichtigt.
Es ist jedoch zu beachten, dass eine Klage gegen den Autohersteller nur erfolgreich sein kann, wenn das betroffene Fahrzeug vor dem 22. September 2015 gekauft wurde. Der Grund: Das Gericht geht davon aus, dass sich der Kunde nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals Ende September 2015 darüber im Klaren gewesen sein muss, dass weitere VW-Fahrzeuge über eine Abschalteinrichtung verfügen können. Wer nach diesem Datum einen VW-Diesel kaufte, sei sich bewusst gewesen, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein kann. Schadensersatzansprüche werden in diesen Fällen nicht zugesprochen.
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