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    Diesel-Abgasskandal: Land Rheinland-Pfalz gewinnt vor Gericht gegen VW!

    Ende April wurde der Automobilhersteller VW zu einer Schadenersatzzahlung gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz verurteilt. Grund dafür waren die im Jahr 2015 bekannt gewordenen Manipulationen im Dieselskandal.

    Worum ging es in dem Prozess?

     

     

    Das Land Rheinland-Pfalz hatte Volkswagen verklagt und forderte Schadensersatz für Fahrzeuge in dreistelliger Anzahl vom Konzern, da dieser den Motor EA 189 in den Fahrzeugen verbaut hat. Eben jener Motor, der nicht nur in Deutschland wegen Abgasmanipulationen für Schlagzeilen sorgte. In den Verhandlungen ging es jeweils um Dienstwagen des Landes.

     

    Verhandelt wurde zunächst vier Fälle, um Grundsatzfragen zu klären. Die Urteile bezüglich der weiteren Fahrzeuge stehen noch aus.

     

     

    Wie entschieden die Richter?

     

     

    In drei Fällen wurde Volkswagen dazu verpflichtet, dem Land Rheinland-Pfalz den Kaufpreis plus vier Prozent Deliktzins zu erstattet. Im Gegenzug zahlt das Land eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und gibt die Autos zurück.

     

    Der dritte Fall behandelte ein Leasingfahrzeug, welches später vom Land gekauft wurde. Zwar besteht für den Leasingfall ein Schadensersatzanspruch, allerdings wies das Landgericht Mainz die Klage zurück, da die Ansprüche gegenüber Volkswagen durch den Erwerb des Autos verjährt seien. Rechtskräftig sind die Urteile aufgrund der Berufungen beider Seiten bislang noch nicht.

     

     

    Welche Begründung führten die Richter an?

     

     

    Die Richter gingen prinzipiell davon aus, dass das Land Rheinland-Pfalz die Autos nicht erworben hätte, wenn die Manipulationen des Herstellers bekannt gewesen wären. Da die Abschalteinrichtungen allerdings im Fahrzeug verbaut waren, ist durch den Vertragsabschluss nach § 826 BGB ein Schaden entstanden. Diesen Schaden muss Volkswagen nun ersetzen.

     

     

    Was sagen die anderen Gerichte in Deutschland?

     

     

    Ende Mai 2020 sprach der Bundesgerichtshof ein Machtwort in Abgasskandal. VW müsse Betroffenen des Abgasskandals den Kaufpreis sowie weitere fünf Prozent Deliktzins abzüglich eines Nutzungsersatzes erstatten. Zudem sind VW-Kunden den manipulierten Diesel los, da dies an den Hersteller zurückgeht. Begründet wurde das Urteil ebenfalls mit der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB.

     

     

    Wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie unbedingt schnell handeln. Der Bundesgerichtshof hat Klarheit gebracht, wodurch die Chancen auf eine erfolgreiche Klage besser denn je stehen. Wie bieten Ihnen nun eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche. Wir melden uns innerhalb der kommenden 24 Stunden mit Ihrer individuellen Anspruchssumme bei Ihnen zurück. Senden Sie dazu Ihren Kaufvertrag und Fahrzeugschein an die office@mingers.law.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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