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     1616  0 Kommentare Widerruf einer Lebensversicherung: Auch Verträge nach 2007 aussichtsreich

    Für viele Versicherten ist es sinnvoller, eine Lebensversicherung zu widerrufen als sie zu kündigen. Häufig wird jedoch beim Widerspruch von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Basis-Renten davon gesprochen, dass nur Verträge bis Ende 2007 aussichtsreich sind. Doch die jüngste Entwicklung zeigt: Auch jüngere Verträge – ab 2008 und später – haben gute Chancen auf eine Rückabwicklung.

    Der Widerruf von Lebensversicherungen schlägt ein neues Kapitel auf. Denn anders als von Experten und Anwälten häufig behauptet, sind nicht nur Policen widerrufbar, die bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind.

    Gerade die jüngste Entwicklung bei Gerichtsurteilen und außergerichtlichen Vergleichen zeigt, dass viele Versicherungen, die nach 2007 unterzeichnet worden sind, ebenfalls sehr aussichtsreich sind.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob der Widerruf oder Widerspruch einer Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Rürup-Rente möglich ist.

    Der Vorteil für den Versicherten: Er bekommt bei einem Widerruf in der Regel deutlich mehr Geld zurück, als wenn er die Police normal kündigt. Insbesondere die hohen Kosten für den Vertrieb und Abschluss der Versicherung erhält der Kunde bei einer Rückabwicklung wieder. Bei einer Kündigung behält die Versicherung dieses Geld. Dadurch ergeben sich meist mehrere Tausend Euro Unterschied zwischen dem Rückkaufswert (bei Kündigung) und einem Rückabwicklungswert (bei Widerruf bzw. Widerspruch).

    Insbesondere bei diesen Versicherungsgesellschaften haben wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf gute Erfahrungen mit Policen gesammelt, die nach 2007 abgeschlossen worden sind: Standard Life, Allianz, Ergo, Generali / Aachen Münchener, Volksfürsorge, Skandia, Continentale, Heidelberger Leben, Nürnberger Lebensversicherung, Prisma Life, Swiss Life, Canada Life und Clerical Medical CMI.

    Dabei gilt: Bei Versicherungen aus den Jahren 2008 bis 2010 finden sich in den meisten Policen Formfehler, die einen Widerruf ermöglichen. Häufig sind dabei auch relative schnelle außergerichtliche Einigungen möglich, wenn ein fachkundiger Anwalt eingeschaltet wird.

    Doch auch Policen aus den Jahren 2010 und danach können widerrufbar sein. Im Jahr 2010 hat der Gesetzgeber einen Mustertext für die Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Versicherungen, die diesen Text verwenden, sind normalerweise auf der sicheren Seite. Doch etliche Gesellschaften sind von diesem Text abgewichen und sind dadurch angreifbar.

    Das zeigt beispielsweise ein Urteil des OLG Karlsruhe aus dem Jahr 2019 gegen die Nürnberger Lebensversicherung. Dabei ging es um eine Police aus dem Jahr 2013. Das Gericht urteilte, dass eine fondsgebundene Rentenversicherung rückabgewickelt werden muss. Grund: Es gibt wesentliche Abweichungen gegenüber dem gesetzlichen Muster in der Darstellung der Rechtsfolgen des Widerrufs. Der Kläger erhält durch den Widerruf die Vertriebskosten zurück.

    Fazit: Auch für Lebens- und Rentenversicherungen sowie Basis-Renten, die nach 2008 abgeschlossen worden sind, bestehen gute Chancen auf eine Rückabwicklung. Versicherte, die ihre Police loswerden wollen, können somit deutlich mehr Geld erlösen als bei einer Kündigung. Erster Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die kostenlose Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerruf einer Lebensversicherung: Auch Verträge nach 2007 aussichtsreich Für viele Versicherten ist es sinnvoller, eine Lebensversicherung zu widerrufen als sie zu kündigen. Häufig wird jedoch beim Widerspruch von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Basis-Renten davon gesprochen, dass nur Verträge bis Ende …

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