checkAd

    Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal  481  0 Kommentare VW-Kundin bekommt zusätzlich Zinsen zugesprochen

    Berlin (ots) - In einem Verfahren gegen die Volkswagen AG hat das
    Brandenburgische Oberlandesgericht einer Klägerin nicht nur die Teilerstattung
    des Pkw-Kaufpreises, sondern auch sogenannte deliktische Zinsen zugesprochen.
    Bisher gab es hierzu eine unsichere Rechtslage, aber immer mehr deutsche
    Gerichte sprechen Urteile in diese Richtung aus. Dadurch sehen Rechtsexperten
    auch eine reelle Chance, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2020 in einem
    ähnlichen Fall ein verbraucherfreundliches Urteil fällen und somit als oberste
    Instanz für Klarheit sorgen wird.

    Eine Frau aus Potsdam hatte sich im Januar 2015 einen VW Touran Comfortline 1,6
    l TDI als Neufahrzeug gekauft. Der Pkw ist mit dem VW-Motor der Baureihe EA189
    ausgestattet, den VW mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hat. Diese
    "Schummelsoftware" erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Um die
    gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, hat die Software die
    Emission von Stickoxiden bei der Prüfung reduziert. Somit lagen die Angaben
    während dieser Laborsituation weit unter den tatsächlichen Fahrwerten auf der
    Straße im Alltag.

    Da das Fahrzeug so nicht mehr zulassungsfähig war, musste die Käuferin sogar mit
    einer Stilllegung des Autos rechnen. Die Frau klagte und ließ sich von der
    Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei ( http://www.diesel-gate.com/ ) vertreten -
    mit Erfolg. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sprach der Klägerin nicht nur
    die Teilerstattung des Kaufpreises unter Rückgabe des Fahrzeugs zu, sondern
    gewährte ihr auch den sogenannten deliktischen Zinsanspruch.

    In der Regel wird bei der Rückerstattung des Kaufpreises ebenjene
    Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Da der Klägerin
    aber durch den Verkauf eines wissentlich fehlerhaften Pkws ein Nachteil
    entstand, entschied das Gericht im Punkt der deliktischen Zinsen zugunsten der
    Verbraucherin. Der Urteilsspruch basiert auf §849 BGB, der der Frau 4% Zinsen
    seit Kauf, also seit schädigendem Ereignis, zusagt. Zu verzinsen ist der gesamte
    gezahlte Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.

    In diesem Punkt hatte es von höherer Instanz noch kein Urteil gegeben, daher
    haben die Gerichte in Deutschland bisher immer unterschiedlich geurteilt. Dies
    kann sich aber am 28. Juli 2020 ändern, wenn ein ähnlicher Fall vorm BGH
    verhandelt wird. Die Experten von der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei gehen
    davon aus, dass der BGH hier für Klarheit sorgen wird.

    "Immer mehr Oberlandesgerichte urteilen in diesem Punkt verbraucherfreundlich" ,
    heißt es seitens Baumeister Rosing. "OLG-Urteile haben zwar keinen direkten
    Einfluss auf den BGH. Aber wenn sich viele OLG-Richter von einer
    Rechtsauffassung überzeugen lassen, macht es das wahrscheinlicher, dass dies
    auch beim BGH gelingt. Besonders Besitzer älterer Fahrzeuge litten bisher unter
    dem Nutzungsersatz, da sie am Ende nur eine sehr geringe Teilerstattung bekamen.
    Durch den Zuspruch deliktischer Zinsen kann der Nutzungsersatz weitestgehend
    ausgeglichen werden. Daher ist es für Geschädigte durchaus ein interessanter
    Aspekt."

    Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die
    Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu
    lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur
    Anspruchshöhe auf http://www.diesel-gate.com/ .

    Pressekontakt:

    Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
    Dagmar Cyrklaff
    Zentrale Pressestelle
    Tel. +49 1522 6 200 200
    Mail: cyrklaff@baumeister-rosing.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/136235/4638107
    OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal VW-Kundin bekommt zusätzlich Zinsen zugesprochen In einem Verfahren gegen die Volkswagen AG hat das Brandenburgische Oberlandesgericht einer Klägerin nicht nur die Teilerstattung des Pkw-Kaufpreises, sondern auch sogenannte deliktische Zinsen zugesprochen. Bisher gab es hierzu eine unsichere …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer