Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal
VW-Kundin bekommt zusätzlich Zinsen zugesprochen
Berlin (ots) - In einem Verfahren gegen die Volkswagen AG hat das
Brandenburgische Oberlandesgericht einer Klägerin nicht nur die Teilerstattung
des Pkw-Kaufpreises, sondern auch sogenannte deliktische Zinsen zugesprochen.
Bisher gab es hierzu eine unsichere Rechtslage, aber immer mehr deutsche
Gerichte sprechen Urteile in diese Richtung aus. Dadurch sehen Rechtsexperten
auch eine reelle Chance, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2020 in einem
ähnlichen Fall ein verbraucherfreundliches Urteil fällen und somit als oberste
Instanz für Klarheit sorgen wird.
Eine Frau aus Potsdam hatte sich im Januar 2015 einen VW Touran Comfortline 1,6
l TDI als Neufahrzeug gekauft. Der Pkw ist mit dem VW-Motor der Baureihe EA189
ausgestattet, den VW mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hat. Diese
"Schummelsoftware" erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Um die
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, hat die Software die
Emission von Stickoxiden bei der Prüfung reduziert. Somit lagen die Angaben
während dieser Laborsituation weit unter den tatsächlichen Fahrwerten auf der
Straße im Alltag.
Brandenburgische Oberlandesgericht einer Klägerin nicht nur die Teilerstattung
des Pkw-Kaufpreises, sondern auch sogenannte deliktische Zinsen zugesprochen.
Bisher gab es hierzu eine unsichere Rechtslage, aber immer mehr deutsche
Gerichte sprechen Urteile in diese Richtung aus. Dadurch sehen Rechtsexperten
auch eine reelle Chance, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2020 in einem
ähnlichen Fall ein verbraucherfreundliches Urteil fällen und somit als oberste
Instanz für Klarheit sorgen wird.
Eine Frau aus Potsdam hatte sich im Januar 2015 einen VW Touran Comfortline 1,6
l TDI als Neufahrzeug gekauft. Der Pkw ist mit dem VW-Motor der Baureihe EA189
ausgestattet, den VW mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hat. Diese
"Schummelsoftware" erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Um die
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, hat die Software die
Emission von Stickoxiden bei der Prüfung reduziert. Somit lagen die Angaben
während dieser Laborsituation weit unter den tatsächlichen Fahrwerten auf der
Straße im Alltag.
Da das Fahrzeug so nicht mehr zulassungsfähig war, musste die Käuferin sogar mit
einer Stilllegung des Autos rechnen. Die Frau klagte und ließ sich von der
Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei ( http://www.diesel-gate.com/ ) vertreten -
mit Erfolg. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sprach der Klägerin nicht nur
die Teilerstattung des Kaufpreises unter Rückgabe des Fahrzeugs zu, sondern
gewährte ihr auch den sogenannten deliktischen Zinsanspruch.
In der Regel wird bei der Rückerstattung des Kaufpreises ebenjene
Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Da der Klägerin
aber durch den Verkauf eines wissentlich fehlerhaften Pkws ein Nachteil
entstand, entschied das Gericht im Punkt der deliktischen Zinsen zugunsten der
Verbraucherin. Der Urteilsspruch basiert auf §849 BGB, der der Frau 4% Zinsen
seit Kauf, also seit schädigendem Ereignis, zusagt. Zu verzinsen ist der gesamte
gezahlte Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.
In diesem Punkt hatte es von höherer Instanz noch kein Urteil gegeben, daher
haben die Gerichte in Deutschland bisher immer unterschiedlich geurteilt. Dies
kann sich aber am 28. Juli 2020 ändern, wenn ein ähnlicher Fall vorm BGH
verhandelt wird. Die Experten von der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei gehen
davon aus, dass der BGH hier für Klarheit sorgen wird.
"Immer mehr Oberlandesgerichte urteilen in diesem Punkt verbraucherfreundlich" ,
heißt es seitens Baumeister Rosing. "OLG-Urteile haben zwar keinen direkten
Einfluss auf den BGH. Aber wenn sich viele OLG-Richter von einer
Rechtsauffassung überzeugen lassen, macht es das wahrscheinlicher, dass dies
auch beim BGH gelingt. Besonders Besitzer älterer Fahrzeuge litten bisher unter
dem Nutzungsersatz, da sie am Ende nur eine sehr geringe Teilerstattung bekamen.
Durch den Zuspruch deliktischer Zinsen kann der Nutzungsersatz weitestgehend
ausgeglichen werden. Daher ist es für Geschädigte durchaus ein interessanter
Aspekt."
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die
Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu
lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur
Anspruchshöhe auf http://www.diesel-gate.com/ .
Pressekontakt:
Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Dagmar Cyrklaff
Zentrale Pressestelle
Tel. +49 1522 6 200 200
Mail: cyrklaff@baumeister-rosing.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/136235/4638107
OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
einer Stilllegung des Autos rechnen. Die Frau klagte und ließ sich von der
Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei ( http://www.diesel-gate.com/ ) vertreten -
mit Erfolg. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sprach der Klägerin nicht nur
die Teilerstattung des Kaufpreises unter Rückgabe des Fahrzeugs zu, sondern
gewährte ihr auch den sogenannten deliktischen Zinsanspruch.
In der Regel wird bei der Rückerstattung des Kaufpreises ebenjene
Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Da der Klägerin
aber durch den Verkauf eines wissentlich fehlerhaften Pkws ein Nachteil
entstand, entschied das Gericht im Punkt der deliktischen Zinsen zugunsten der
Verbraucherin. Der Urteilsspruch basiert auf §849 BGB, der der Frau 4% Zinsen
seit Kauf, also seit schädigendem Ereignis, zusagt. Zu verzinsen ist der gesamte
gezahlte Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.
In diesem Punkt hatte es von höherer Instanz noch kein Urteil gegeben, daher
haben die Gerichte in Deutschland bisher immer unterschiedlich geurteilt. Dies
kann sich aber am 28. Juli 2020 ändern, wenn ein ähnlicher Fall vorm BGH
verhandelt wird. Die Experten von der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei gehen
davon aus, dass der BGH hier für Klarheit sorgen wird.
"Immer mehr Oberlandesgerichte urteilen in diesem Punkt verbraucherfreundlich" ,
heißt es seitens Baumeister Rosing. "OLG-Urteile haben zwar keinen direkten
Einfluss auf den BGH. Aber wenn sich viele OLG-Richter von einer
Rechtsauffassung überzeugen lassen, macht es das wahrscheinlicher, dass dies
auch beim BGH gelingt. Besonders Besitzer älterer Fahrzeuge litten bisher unter
dem Nutzungsersatz, da sie am Ende nur eine sehr geringe Teilerstattung bekamen.
Durch den Zuspruch deliktischer Zinsen kann der Nutzungsersatz weitestgehend
ausgeglichen werden. Daher ist es für Geschädigte durchaus ein interessanter
Aspekt."
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die
Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu
lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur
Anspruchshöhe auf http://www.diesel-gate.com/ .
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Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Dagmar Cyrklaff
Zentrale Pressestelle
Tel. +49 1522 6 200 200
Mail: cyrklaff@baumeister-rosing.de
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OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte