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    Zerschlagung des Fintechs  50845  3 Kommentare Zweite Wirecard-Falle droht: Nur so ist für Aktionäre noch was drin

    Für Unternehmensteile der insolventen Wirecard AG gibt es etliche Kaufinteressenten. Erste Verkäufe könnten schon recht bald über die Bühne gehen. Aktionäre werden dabei allerdings in die Röhre schauen. Ihnen droht jetzt eine zweite Wirecard-Falle. Es sei denn, sie verlangen Schadensersatz für ihre Kursverluste.

    Die Wirecard-Gruppe dürfte schon recht bald in ihre Einzelteile zerfallen. Wie aus Kreisen des Insolvenzverwalters zu erfahren ist, herrscht reges Interesse an Unternehmensteilen und Tochtergesellschaften. Genannt werden beispielsweise die Wirecard Bank, die in Deutschland über eine Banklizenz verfügt oder die Wirecard-Aktivitäten in den USA und Asien. Heißt das, dass die Wirecard-Aktie von möglichen Verkäufen profitieren kann und sich längerfristig wieder erholen wird? Klare Antwort: Nein!

    Gut möglich ist zwar, dass es kurzfristige Ausschläge nach oben im Kurs der Wirecard-Aktie geben wird, wenn Unternehmensverkäufe gemeldet werden. Diese dürften aber nicht nachhaltig und auch nicht gerechtfertigt sein. Denn klar ist: Die Erlöse aus dem Insolvenzverfahren werden auf keinen Fall ausreichen, um die Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen. Aktionäre würden aber nur dann etwas aus dem Insolvenzverfahren erhalten, wenn zuvor sämtliche Verbindlichkeiten bedient sind. Das ist im Fall Wirecard – wie in den meisten Insolvenzverfahren – quasi ausgeschlossen. Jeder Kursgewinn der Wirecard-Aktie, der auf Meldungen zu Unternehmensverkäufen basiert, dürfte daher als Strohfeuer enden.

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    Anders sieht es aus, wenn Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Wirecard AG geltend machen. Hier stehen nach den bisherigen Erkenntnissen die Chancen sehr gut, dass Klagen gewonnen werden. Sobald dies der Fall ist, werden die Ansprüche im Insolvenzverfahren gleich gestellt mit jenen der Banken und sonstigen Gläubigern, denen Wirecard Geld schuldet. Sie nehmen also an der sogenannten Insolvenzquote teil. Anleger dürften also aus anstehenden Unternehmensverkäufen zumindest einen Teil ihrer Verluste ersetzt bekommen, wenn sie so vorgehen - dies betrifft Aktionäre genauso wie Anleger in Derivaten.

    Klar ist damit: Wer als aktueller oder ehemaliger Wirecard-Anleger Geld wiedersehen will, muss Schadensersatz fordern. Dies geht mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf. Eine entsprechende Klage wird sich nicht nur gegen die insolvente Wirecard AG richten, sondern auch gegen den Wirtschaftsprüfer EY Ernst&Young, die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder von Wirecard sowie möglicherweise auch gegen weitere Personen und Institutionen. In der Summe glauben wir, dass Wirecard-Aktionäre gute Chancen haben, einen erheblichen Teil ihrer Verluste im Rahmen einer solchen Klage ersetzt zu bekommen.

    Zudem deutet sich an, dass auch die Prozessfinanzierung, die die IG Widerruf bereits bei den Anlegerklagen gegen Volkswagen und aktuell laufend auch gegen Daimler ins Leben gerufen hat, bei Wirecard wieder zustande kommt.

    Das bedeutet: Wer auf Schadensersatz klagen will, muss zunächst kein Geld in die Hand nehmen. Ein Prozessfinanzierer bezahlt die Kosten für Anwalt und Gericht. Im Erfolgsfall (und nur dann!) erhält der Prozessfinanzierer einen Teil des Schadensersatzes. Der Rest verbleibt beim Wirecard-Aktionär. Die genauen Konditionen stehen zwar noch nicht fest, werden aber derzeit fixiert.  Infos zu diesem einzigartigen Modell für Anleger gibt es ebenfalls bei der IG Widerruf.

    Fazit: Wirecard-Anleger haben die Wahl. Tun sie nichts, bleiben sie auf ihrem Minus sitzen. Daran werden auch die anstehenden Unternehmensverkäufe durch den Insolvenzverwalter nichts ändern. Wer zumindest einen Teil seiner Verluste retten will, muss aktiv werden und sich im Rahmen eines Schadensersatzverfahrens wehren.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Zerschlagung des Fintechs Zweite Wirecard-Falle droht: Nur so ist für Aktionäre noch was drin Für Unternehmensteile der insolventen Wirecard AG gibt es etliche Kaufinteressenten. Erste Verkäufe könnten schon recht bald über die Bühne gehen. Aktionäre werden dabei allerdings in die Röhre schauen. Ihnen droht jetzt eine zweite Wirecard-Falle. …