Steuererklärung
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt? (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Es gibt Kosten, die Mieter zusätzlich zur monatlichen
Wohnungsmiete zahlen und von der Steuer absetzen können. Dazu zählen zum
Beispiel Wasser- oder Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeister- und Winterdienste,
Schornsteinfeger, Reparaturen oder gar Sanierungsmaßnahmen am Haus. Diese
sogenannten Betriebs- oder Nebenkosten werden einmal im Jahr abgerechnet. Aber
was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt, um in der Steuererklärung
angegeben zu werden? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) gibt vier konkrete Tipps für Mieter.
Die meisten Vermieter oder Hausverwaltungen berechnen die Nebenkosten für den
Zeitraum eines Kalenderjahres, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Das
bedeutet im Idealfall, dass ein Mieter beispielsweise im Laufe des Jahres 2019
die Abrechnung seiner Betriebskosten für das Jahr 2018 erhält und so seine
Betriebskosten in der Steuererklärung 2018 angeben kann.
Wohnungsmiete zahlen und von der Steuer absetzen können. Dazu zählen zum
Beispiel Wasser- oder Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeister- und Winterdienste,
Schornsteinfeger, Reparaturen oder gar Sanierungsmaßnahmen am Haus. Diese
sogenannten Betriebs- oder Nebenkosten werden einmal im Jahr abgerechnet. Aber
was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt, um in der Steuererklärung
angegeben zu werden? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) gibt vier konkrete Tipps für Mieter.
Die meisten Vermieter oder Hausverwaltungen berechnen die Nebenkosten für den
Zeitraum eines Kalenderjahres, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Das
bedeutet im Idealfall, dass ein Mieter beispielsweise im Laufe des Jahres 2019
die Abrechnung seiner Betriebskosten für das Jahr 2018 erhält und so seine
Betriebskosten in der Steuererklärung 2018 angeben kann.
Aber häufig warten Vermieter oder Hausverwaltungen selbst auf Berechnungen von
Wasser- oder Energieversorgern, auf Rechnungen von Handwerkern oder
Hausmeisterdienstleistern.
Kommt die Nebenkostenabrechnung aus diesen oder anderen Gründen zu spät, um die
Ausgaben in der Steuererklärung einzutragen, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Kosten aus dem Vorjahr übernehmen
Der Mieter übernimmt die Posten aus der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr und
trägt sie in seiner Steuererklärung ein. Das ist dann sinnvoll und effektiv,
wenn es in Bezug auf den Verbrauch oder Reparaturarbeiten am Haus keine großen
Abweichungen zum Vorjahr gab. Das zuständige Finanzamt sollte darüber informiert
werden, dass die Vorjahresposten aufgrund der verspäteten Nebenkostenabrechnung
übernommen werden. Ein formloses Schreiben genügt.
2. Erfolgreich Fristverlängerung beantragen
Eine verspätete Nebenkostenabrechnung ist grundsätzlich kein Grund für eine
Fristverlängerung. Manche Finanzämter gewähren aber durchaus eine
Fristverlängerung, weil sie es als Arbeitserleichterung verstehen: Lieber dem
Mieter mehr Zeit einräumen, damit dann alle Unterlagen vollständig vorliegen und
der Steuerfall am Stück abgeschlossen werden kann. Deshalb sollten betroffene
Mieter in einem formlosen Schreiben an ihr zuständiges Finanzamt entsprechend um
eine Fristverlängerung bitten.
3. Kosten schätzen
Wird keine Fristverlängerung gewährt, kann ein Mieter seine Nebenkosten schätzen
- zum Beispiel anhand vorliegender Kostenvoranschläge. Das ist dann sinnvoll,
wenn es zu größeren Ausgaben durch eine Fassadensanierung oder Dachreparaturen
oder Ähnliches kam. Diese Vorgehensweise sollte man dem zuständigen Finanzamt in
einem formlosen Schreiben mitteilen und mit der Steuererklärung einreichen, da
es den Steuerbescheid dann in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
erlässt (164 AO). Liegen die Rechnungen vor, können die korrekten Beträge
nachgeliefert werden.
4. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Der Steuerbescheid liegt vor, ohne dass die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt
werden konnte? Dann gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid
einzulegen, nämlich mit folgender Bitte an das Finanzamt: Es möge den Einspruch
erst nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bearbeiten, damit die Aufwendungen
berücksichtigt werden können.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4650257
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Wasser- oder Energieversorgern, auf Rechnungen von Handwerkern oder
Hausmeisterdienstleistern.
Kommt die Nebenkostenabrechnung aus diesen oder anderen Gründen zu spät, um die
Ausgaben in der Steuererklärung einzutragen, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Kosten aus dem Vorjahr übernehmen
Der Mieter übernimmt die Posten aus der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr und
trägt sie in seiner Steuererklärung ein. Das ist dann sinnvoll und effektiv,
wenn es in Bezug auf den Verbrauch oder Reparaturarbeiten am Haus keine großen
Abweichungen zum Vorjahr gab. Das zuständige Finanzamt sollte darüber informiert
werden, dass die Vorjahresposten aufgrund der verspäteten Nebenkostenabrechnung
übernommen werden. Ein formloses Schreiben genügt.
2. Erfolgreich Fristverlängerung beantragen
Eine verspätete Nebenkostenabrechnung ist grundsätzlich kein Grund für eine
Fristverlängerung. Manche Finanzämter gewähren aber durchaus eine
Fristverlängerung, weil sie es als Arbeitserleichterung verstehen: Lieber dem
Mieter mehr Zeit einräumen, damit dann alle Unterlagen vollständig vorliegen und
der Steuerfall am Stück abgeschlossen werden kann. Deshalb sollten betroffene
Mieter in einem formlosen Schreiben an ihr zuständiges Finanzamt entsprechend um
eine Fristverlängerung bitten.
3. Kosten schätzen
Wird keine Fristverlängerung gewährt, kann ein Mieter seine Nebenkosten schätzen
- zum Beispiel anhand vorliegender Kostenvoranschläge. Das ist dann sinnvoll,
wenn es zu größeren Ausgaben durch eine Fassadensanierung oder Dachreparaturen
oder Ähnliches kam. Diese Vorgehensweise sollte man dem zuständigen Finanzamt in
einem formlosen Schreiben mitteilen und mit der Steuererklärung einreichen, da
es den Steuerbescheid dann in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
erlässt (164 AO). Liegen die Rechnungen vor, können die korrekten Beträge
nachgeliefert werden.
4. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Der Steuerbescheid liegt vor, ohne dass die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt
werden konnte? Dann gibt es die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid
einzulegen, nämlich mit folgender Bitte an das Finanzamt: Es möge den Einspruch
erst nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bearbeiten, damit die Aufwendungen
berücksichtigt werden können.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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Fritz-Voigt-Str. 13
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Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
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