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    Zur heutigen Präsentation der Ergebnisse der 2. NAP-Monitorings erklärt die 1. BGA-Vizepräsidentin Ines Kitzing  139  0 Kommentare

    Berlin (ots) - "Das Thema Sorgfaltspflicht und Menschenrechte nimmt bei den
    deutschen Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Dies beweist die breite
    Beteiligung an der 2. Runde des NAP-Monitorings. Ohne Zweifel sind unsere
    Unternehmen darum bemüht und daran interessiert, ihre Lieferketten nachhaltig
    und verantwortungsvoll zu gestalten. Dass jedoch ein zweifelhafter Prozess wie
    das NAP-Monitoring als Basis für die Entscheidung über gesetzgeberische
    Maßnahmen in diesem Bereich herangezogen wird, ist für uns mehr als fraglich."

    "Die geplanten Maßnahmen sehen zwar vor, dass Unternehmen mit mehr als 500
    Mitarbeitern ins Visier genommen werden. Im Alltagsgeschäft werden die großen
    Unternehmen jedoch diesen bürokratischen Druck 1:1 an ihre kleineren
    Geschäftspartner in der Lieferkette weitergeben. Und dann sind auch deutsche
    kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) davon betroffen. Der so oft
    erwähnte "Smart Mix", den das Gesetz enthalten soll, um beispielsweise genau das
    zu vermeiden, muss schon sehr "smart" sein, um dies verhindern zu können.
    Darüber hinaus sind unsere Unternehmen durch die Corona-Pandemie schon genug
    gebeutelt. Eine zusätzliche Einführung eines Sorgfaltspflichtengesetz würde
    unsere KMU an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen und so die wirtschaftliche
    Erholung nur hinauszögern."

    Berlin, 14. Juli 2020

    Pressekontakt:

    Ansprechpartner:
    André Schwarz
    Pressesprecher
    Telefon: 030/ 59 00 99 520
    Telefax: 030/ 59 00 99 529

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6564/4651207
    OTS: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V
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