Zur heutigen Präsentation der Ergebnisse der 2. NAP-Monitorings erklärt die 1. BGA-Vizepräsidentin Ines Kitzing
Berlin (ots) - "Das Thema Sorgfaltspflicht und Menschenrechte nimmt bei den
deutschen Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Dies beweist die breite
Beteiligung an der 2. Runde des NAP-Monitorings. Ohne Zweifel sind unsere
Unternehmen darum bemüht und daran interessiert, ihre Lieferketten nachhaltig
und verantwortungsvoll zu gestalten. Dass jedoch ein zweifelhafter Prozess wie
das NAP-Monitoring als Basis für die Entscheidung über gesetzgeberische
Maßnahmen in diesem Bereich herangezogen wird, ist für uns mehr als fraglich."
"Die geplanten Maßnahmen sehen zwar vor, dass Unternehmen mit mehr als 500
Mitarbeitern ins Visier genommen werden. Im Alltagsgeschäft werden die großen
Unternehmen jedoch diesen bürokratischen Druck 1:1 an ihre kleineren
Geschäftspartner in der Lieferkette weitergeben. Und dann sind auch deutsche
kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) davon betroffen. Der so oft
erwähnte "Smart Mix", den das Gesetz enthalten soll, um beispielsweise genau das
zu vermeiden, muss schon sehr "smart" sein, um dies verhindern zu können.
Darüber hinaus sind unsere Unternehmen durch die Corona-Pandemie schon genug
gebeutelt. Eine zusätzliche Einführung eines Sorgfaltspflichtengesetz würde
unsere KMU an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen und so die wirtschaftliche
Erholung nur hinauszögern."
Berlin, 14. Juli 2020
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6564/4651207
OTS: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V
.
deutschen Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Dies beweist die breite
Beteiligung an der 2. Runde des NAP-Monitorings. Ohne Zweifel sind unsere
Unternehmen darum bemüht und daran interessiert, ihre Lieferketten nachhaltig
und verantwortungsvoll zu gestalten. Dass jedoch ein zweifelhafter Prozess wie
das NAP-Monitoring als Basis für die Entscheidung über gesetzgeberische
Maßnahmen in diesem Bereich herangezogen wird, ist für uns mehr als fraglich."
"Die geplanten Maßnahmen sehen zwar vor, dass Unternehmen mit mehr als 500
Mitarbeitern ins Visier genommen werden. Im Alltagsgeschäft werden die großen
Unternehmen jedoch diesen bürokratischen Druck 1:1 an ihre kleineren
Geschäftspartner in der Lieferkette weitergeben. Und dann sind auch deutsche
kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) davon betroffen. Der so oft
erwähnte "Smart Mix", den das Gesetz enthalten soll, um beispielsweise genau das
zu vermeiden, muss schon sehr "smart" sein, um dies verhindern zu können.
Darüber hinaus sind unsere Unternehmen durch die Corona-Pandemie schon genug
gebeutelt. Eine zusätzliche Einführung eines Sorgfaltspflichtengesetz würde
unsere KMU an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen und so die wirtschaftliche
Erholung nur hinauszögern."
Berlin, 14. Juli 2020
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6564/4651207
OTS: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V
.