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    BGH im VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch besteht wohl trotz aufgespieltem Software-Update!

    Am 21. Juli 2020 wurden vor dem Bundesgerichtshof zwei Fälle des Diesel-Abgasskandals verhandelt. Es ging um Urteile des OLG Braunschweigs, in denen für VW entschieden wurde. Doch wie sieht der BGH diese Sachverhalte?

    Aktuelle Urteile im Abgasskandal

     

     

    Die Schädigung des Volkswagen-Konzerns durch die Manipulationen an den Diesel-Autos steht fest. Der Bundesgerichtshof brachte hier Ende Mai Klarheit und urteile, dass VW eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB begangen habe. Entstanden sei der Schaden bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages, da der Kunde ein Auto erhält, was er eigentlich nicht möchte. Aufgrund dessen sind Betroffene mit der Erstattung des Kaufpreises plus weitere fünf Prozent Deliktzins zu entschädigen. Im Gegenzug erhält der Hersteller das Fahrzeug zurück sowie einen Nutzungsersatz vom Kunden.

     

     

    Schadensersatz trotz Software-Update

     

     

    Das Oberlandesgericht Braunschweig hat kürzlich entschieden, dass einem VW-Kunden für seinen Tiguan mit Software-Update keine Entschädigung zusteht. Laut OLG ist der Anspruch, falls dieser überhaupt bestehen sollte, durch das Software-Update erloschen. Der Kläger akzeptierte die Entscheidung nicht und zog vor den Bundesgerichtshof.

     

    Der BGH hat nun am 21. Juli in einer mündlichen Verhandlung erstmals dazu Stellung bezogen. Es wurde zwar noch kein Urteil gefällt, allerdings kristallisierte sich heraus, dass der Bundesgerichtshof an der ursprünglichen eigenen Rechtsprechung festhalten möchte. Dadurch würde ein Software-Update nicht zum Verfall des Schadensersatzanspruches führen.

     

     

    Streitpunkt: Nutzungsentschädigung

     

     

    Ein weiterer Fall am 21. Juli vor dem Bundesgerichtshof drehte sich rund um die Nutzungsentschädigung. Wieder hatte das Oberlandesgericht Braunschweig pro VW entschieden und einem Kunden die Entschädigung verweigert, da der Nutzungsersatz zu hoch wäre und vom Kaufpreis nichts mehr übrigbleibt.

     

    Der Bundesgerichtshof urteilte im Mai noch, dass der Kunde eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Dadurch könnte es also theoretisch zu einem Szenario kommen, in dem Kunden keinen Anspruch mehr besitzen.

     

    Besonders interessant ist jedoch ein Vorstoß eines Erfurter Landesrichters, der dem Europäischen Gerichtshof das BGH-Urteil zur Überprüfung vorgelegt hat. Der EuGH sollte hierbei klären, ob die Nutzungsentschädigung überhaupt mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist.

     

     

    Anspruch geltend machen

     

     

    Bislang gingen viele Gerichte davon aus, dass die Verjährung spätestens 2019 eintritt. Die neusten Entwicklungen bringen jedoch auch den 31.12.2020 ins Spiel. Verbraucher können dadurch wohl auch noch im Jahr 2020 gegen VW und Co. vorgehen.

     

    Wenn Sie also betroffen sind und Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen möchten, senden Sie Ihren Fahrzeugschein und Kaufvertrag an die office@mingers.law. Wir melden uns schnellstmöglich mit Ihrer individuellen Schadensersatzsumme bei Ihnen zurück!

     

    Weitere Informationen erhalten Sie nun hier

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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