Diesel-Abgasskandal
Kenntnis-Problematik ab 2016 gilt ausschließlich für den VW-Motorentyp EA189 und nicht für den VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 / Dieselgate 2.0 bei der Volkswagen AG (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Der Bundesgerichtshof hat nochmals klargemacht, dass die
Volkswagen AG sich im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht
hat. Besonders wichtig ist ein aktuelles Urteil, dass das von der Volkswagen AG
im Diesel-Abgasskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor
EA189 den Schaden der Verbraucher nicht behoben hat. Der VW-Motorentyp EA288
indes hat inzwischen auch das Dieselgate 2.0 ausgelöst, was in den nächsten
Jahren auch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufschlagen und weitere
Grundsatzurteile produzieren wird.
Der Bundesgerichtshof hat sich in verschiedenen Verfahren Ende Juli 2020
nochmals eingehend mit dem VW-Dieselskandal der ersten Schummeldiesel-Generation
auseinandergesetzt. Einhellig haben die Richter herausgestellt, dass die
Volkswagen AG sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB
beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht habe - die generelle
Haftung könne nicht verneint werden. Ein BGH-Urteil bezieht sich auch auf den
Einsatz der Software-Updates im Rahmen des VW-Dieselskandals (Urteil vom
30.07.2020, Az.: VI ZR 367/19).
Volkswagen AG sich im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht
hat. Besonders wichtig ist ein aktuelles Urteil, dass das von der Volkswagen AG
im Diesel-Abgasskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor
EA189 den Schaden der Verbraucher nicht behoben hat. Der VW-Motorentyp EA288
indes hat inzwischen auch das Dieselgate 2.0 ausgelöst, was in den nächsten
Jahren auch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufschlagen und weitere
Grundsatzurteile produzieren wird.
Der Bundesgerichtshof hat sich in verschiedenen Verfahren Ende Juli 2020
nochmals eingehend mit dem VW-Dieselskandal der ersten Schummeldiesel-Generation
auseinandergesetzt. Einhellig haben die Richter herausgestellt, dass die
Volkswagen AG sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB
beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht habe - die generelle
Haftung könne nicht verneint werden. Ein BGH-Urteil bezieht sich auch auf den
Einsatz der Software-Updates im Rahmen des VW-Dieselskandals (Urteil vom
30.07.2020, Az.: VI ZR 367/19).
Im vorliegenden Fall erwarb der geschädigte Verbraucher im April 2013 einen VW
Tiguan 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem
Dieselmotor des Typs EA189 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. "Die das
Abgasrückführungsventil steuernde Software des Motorsteuerungsgeräts erkannte,
ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und schaltete
in diesem Falle in einen Stickoxid-optimierten Modus. Es ergaben sich dadurch
auf dem Prüfstand geringere Stickoxid-Emissionswerte als im normalen
Fahrbetrieb. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur auf dem
Prüfstand eingehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannte in der genannten
Software eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete Mitte Oktober 2015
einen Rückruf an, der auch das Fahrzeug des Klägers betraf. Die Beklagte
entwickelte daraufhin ein Software-Update, das das KBA als geeignet zur
Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit auch des hier streitgegenständlichen
Fahrzeugtyps ansah. Der Kläger ließ das Software-Update im Februar 2017
durchführen", schreibt das Gericht.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) erklärt den Hintergrund. "Das
Landgericht Braunschweig hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers
zum Oberlandesgericht Braunschweig hatte auch keinen Erfolg. Nach Auffassung des
Tiguan 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem
Dieselmotor des Typs EA189 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. "Die das
Abgasrückführungsventil steuernde Software des Motorsteuerungsgeräts erkannte,
ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und schaltete
in diesem Falle in einen Stickoxid-optimierten Modus. Es ergaben sich dadurch
auf dem Prüfstand geringere Stickoxid-Emissionswerte als im normalen
Fahrbetrieb. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur auf dem
Prüfstand eingehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannte in der genannten
Software eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete Mitte Oktober 2015
einen Rückruf an, der auch das Fahrzeug des Klägers betraf. Die Beklagte
entwickelte daraufhin ein Software-Update, das das KBA als geeignet zur
Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit auch des hier streitgegenständlichen
Fahrzeugtyps ansah. Der Kläger ließ das Software-Update im Februar 2017
durchführen", schreibt das Gericht.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) erklärt den Hintergrund. "Das
Landgericht Braunschweig hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers
zum Oberlandesgericht Braunschweig hatte auch keinen Erfolg. Nach Auffassung des
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