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    Diesel-Abgasskandal  155  0 Kommentare Kenntnis-Problematik ab 2016 gilt ausschließlich für den VW-Motorentyp EA189 und nicht für den VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 / Dieselgate 2.0 bei der Volkswagen AG (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Der Bundesgerichtshof hat nochmals klargemacht, dass die
    Volkswagen AG sich im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger
    Schädigung nach § 826 BGB beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht
    hat. Besonders wichtig ist ein aktuelles Urteil, dass das von der Volkswagen AG
    im Diesel-Abgasskandal angebotene und aufgespielte Software-Update für den Motor
    EA189 den Schaden der Verbraucher nicht behoben hat. Der VW-Motorentyp EA288
    indes hat inzwischen auch das Dieselgate 2.0 ausgelöst, was in den nächsten
    Jahren auch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufschlagen und weitere
    Grundsatzurteile produzieren wird.

    Der Bundesgerichtshof hat sich in verschiedenen Verfahren Ende Juli 2020
    nochmals eingehend mit dem VW-Dieselskandal der ersten Schummeldiesel-Generation
    auseinandergesetzt. Einhellig haben die Richter herausgestellt, dass die
    Volkswagen AG sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB
    beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht habe - die generelle
    Haftung könne nicht verneint werden. Ein BGH-Urteil bezieht sich auch auf den
    Einsatz der Software-Updates im Rahmen des VW-Dieselskandals (Urteil vom
    30.07.2020, Az.: VI ZR 367/19).

    Im vorliegenden Fall erwarb der geschädigte Verbraucher im April 2013 einen VW
    Tiguan 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem
    Dieselmotor des Typs EA189 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. "Die das
    Abgasrückführungsventil steuernde Software des Motorsteuerungsgeräts erkannte,
    ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und schaltete
    in diesem Falle in einen Stickoxid-optimierten Modus. Es ergaben sich dadurch
    auf dem Prüfstand geringere Stickoxid-Emissionswerte als im normalen
    Fahrbetrieb. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur auf dem
    Prüfstand eingehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannte in der genannten
    Software eine unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete Mitte Oktober 2015
    einen Rückruf an, der auch das Fahrzeug des Klägers betraf. Die Beklagte
    entwickelte daraufhin ein Software-Update, das das KBA als geeignet zur
    Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit auch des hier streitgegenständlichen
    Fahrzeugtyps ansah. Der Kläger ließ das Software-Update im Februar 2017
    durchführen", schreibt das Gericht.

    Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
    mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) erklärt den Hintergrund. "Das
    Landgericht Braunschweig hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers
    zum Oberlandesgericht Braunschweig hatte auch keinen Erfolg. Nach Auffassung des
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