checkAd

    Diesel-Abgasskandal  155  0 Kommentare Kenntnis-Problematik ab 2016 gilt ausschließlich für den VW-Motorentyp EA189 und nicht für den VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 / Dieselgate 2.0 bei der Volkswagen AG (FOTO) - Seite 2


    Berufungsgerichts stehen dem Kläger Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte
    nicht zu. Ansprüche seien ausgeschlossen, weil der Kläger nicht schlüssig
    dargelegt habe, welche konkrete Person aus dem in Betracht kommenden Täterkreis
    den Betrugstatbestand verwirklicht beziehungsweise den Kläger vorsätzlich
    sittenwidrig geschädigt habe. Abgesehen davon fehle es an einem Schaden des
    Klägers." Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich
    ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
    Beratung von Betroffenen des gesamten Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W.
    Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI.
    Zivilsenat des BGH hat das angefochtene Urteil unter Anwendung der Grundsätze
    seines Urteils vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19) aufgehoben und die Sache zur
    neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
    Rechtsfehlerhaft habe das Berufungsgericht vom Kläger laut Dr. Gerrit W. Hartung
    einen näheren Vortrag dazu verlangt, welche konkrete bei der Beklagten tätige
    Person für den Einsatz der illegalen Abschalteinrichtung verantwortlich sei.
    "Das von der Volkswagen AG im Dieselskandal angebotene und aufgespielte
    Software-Update für den Motor EA189 hat den Schaden der Verbraucher nicht
    behoben. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist der für einen
    Anspruch aus § 826 BGB erforderliche Schaden des Klägers nicht dadurch
    entfallen, dass dieser das von der Beklagten entwickelte Software-Update
    durchgeführt hat. Der Schaden des Verbrauchers ist damit in dem Moment
    entstanden, als er den Kaufvertrag abgeschlossen hat", betont Dr. Gerrit W.
    Hartung.

    Mit Urteil vom 30. Juli 2020 (Az.: VI ZR 5/20) hat der BGH
    Schadensersatzansprüche verneint, wenn ein Käufer einen mit einer unzulässigen
    Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des
    sogenannten Dieselskandals gekauft hat. Aufgrund der Mitteilung der Volkswagen
    AG am 22. September 2015 und der Medienberichterstattung sei klar gewesen, dass
    bei nach diesem Zeitpunkt gekauften gebrauchten VW-Dieseln keine
    vorschriftsgemäße Abgastechnik vorliege. "Es ist dabei äußerst wichtig zu
    verstehen, dass die Kenntnis-Problematik ab 2016 ausschließlich für den
    VW-Motorentyp EA189 gilt. Es wird nun schwierig, für nach Bekanntwerden des
    Dieselskandals gekaufte EA189-Gebrauchtwagen Schadensersatz zu erhalten. Viele
    Gerichte sehen es aber als erwiesen an, dass auch der vermeintlich saubere
    VW-Nachfolge-Dieselmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 unzulässige
    Abschalteinrichtungen enthält. Im EA288 sind unter anderem zudem auch sogenannte
    Thermofenster verbaut, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April
    2020 in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als
    eindeutig unzulässig eingestuft hat", stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
    heraus.

    "Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen.
    Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken
    des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug
    als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut
    worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom
    ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", sagt
    Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

    Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen
    EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
    Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die
    Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
    zugänglich.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4668681
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Seite 2 von 2


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    Diesel-Abgasskandal Kenntnis-Problematik ab 2016 gilt ausschließlich für den VW-Motorentyp EA189 und nicht für den VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 / Dieselgate 2.0 bei der Volkswagen AG (FOTO) - Seite 2 Der Bundesgerichtshof hat nochmals klargemacht, dass die Volkswagen AG sich im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB beim Motorentyp EA189 schadensersatzpflichtig gemacht hat. Besonders wichtig ist ein aktuelles …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer