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    EANS-Hauptversammlung  147  0 Kommentare Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    31.08.2020


    Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft

    1015 Wien, Walfischgasse 14
    FN 83203 h / ISIN AT0000767306
    Einladung zur 31. ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 2. Oktober 2020, um 9:30
    Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen
    Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.
    Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden
    Hygienevorschriften abgehalten.

    TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
    Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
    2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Ge­schäftsjahr 2019
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Ge­schäftsjahr 2019
    5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
    Geschäftsjahr 2019
    6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für
    die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
    7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2020





    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Folgende Unterlagen liegen ab 11. September 2020 zur Einsicht der Aktionäre in
    den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,
    Abteilung Investor Relations, auf:

    * Jahresabschluss mit Lagebericht,
    * Corporate-Governance-Bericht,
    * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    * Bericht des Aufsichtsrates


    jeweils für das Geschäftsjahr 2019;

    * Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des
    Aufsichtsrats
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7


    Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
    dieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text
    dieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
    Vollmacht sind ab 11. September 2020 außerdem im Internet (www.rath-group.com/
    IR/Haupt­versammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
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