Wirecard-Skandal
Bangen um Wirecard-Entschädigungen geht weiter: Aktionäre können auf Erfolg durch Klage hoffen
Der Wirecard-Skandal erschüttert die deutsche Wirtschaft und das deutsche Aktiensystem seit Monaten. Noch ist der Ausgang des Insolvenzverfahrens ungewiss – doch die geschädigten Anleger hoffen auf Entschädigungen. Zumindest eine Klage gegen den beteiligten Wirtschaftsprüfer Ernst & Young scheint vielversprechend.
Schadensersatzforderungen gegenüber der Wirecard AG
Normalerweise ist die Hierarchie innerhalb eines Insolvenzverfahrens eindeutig geregelt: Zunächst erhalten die Gläubiger ihre Zahlungsanteile – falls von der Insolvenzmasse dann noch etwas übrigbleibt, sind schließlich auch die Aktionäre an der Reihe. Im Insolvenz-Fall des Zahlungsdienstleisters Wirecard sieht dies etwas anders aus: Da es sich um einen Betrugsfall handelt, stehen den Aktionären eindeutige Schadensersatzansprüche zu und sie stehen auf derselben Stufe wie die Gläubiger. Ihre Aussichten auf einen Anteil an der Insolvenzmasse sind dadurch deutlich besser einzuschätzen als bei gewöhnlichen Unternehmenspleiten.
Schadensersatzanspruch geltend machen
Um ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen sollten Anleger unbedingt die Frist am 26. Oktober 2020 beachten. Klar sein sollte dabei allerdings, dass die Höhe der Rückzahlung in den meisten Fällen vermutlich gering ausfallen wird. Der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé schätzt die Insolvenzquote bisher etwa auf einen unteren zweistelligen Bereich.
Ob sich eine Teilnahme am Insolvenzverfahren der Wirecard AG lohnt, ist abhängig von der Höhe des Verlustes. Bewegt sich die Schadenssumme in einem eher kleinen Bereich, so lohnt sich der finanzielle Aufwand kaum – denn auch die Prozesskosten müssten schließlich gedeckt werden und gegebenenfalls bleibt so kaum noch ein Gewinn übrig. Je höher die entstandene Schadenssumme desto besser die Aussicht auf eine gewinnbringende Schadensersatzzahlung.
Da die Anmeldung zum Insolvenzverfahren mit einem hohen juristischen Aufwand verbunden ist, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen. Wir stehen Ihnen gerne tatkräftig und mit unserer Erfahrung zur Verfügung.
Schadensersatzanspruch gegenüber Wirtschaftsprüfer Ernst & Young
Jegliche Prozesskosten können Sie sich jedoch sparen, wenn Sie am Verfahren gegen den Wirtschaftsprüfer EY teilnehmen. Die Interessengemeinschaft Widerruf setzt sich mit Hilfe einer Prozessfinanzierung dafür ein, den Aktionären ihr Vermögen zu erstreiten – und dabei im Erfolgsfall die vollständigen Prozesskosten zu übernehmen. Die Erfolgschancen auf Schadensersatz sind hier aktuellen Experten-Schätzungen zufolge vielversprechend. Lassen Sie daher von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie dem Verfahren bei.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere
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