Commerzbank
Banken schulden Kreditnehmern möglicherweise Millionen an Rückzahlungen
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main könnte weitreichende Konsequenzen für Kreditnehmer haben. Demnach wird ihnen ermöglicht, günstiger aus ihren bestehenden Kreditverträgen auszusteigen und eventuell sogar Rückzahlungen der Bank zu bekommen. Lassen Sie Ihre Verträge schnellstmöglich prüfen und holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Angaben in Kreditverträgen unklar
In Kreditverträgen wird normalerweise festgelegt, wie sich die Summe von sogenannten Vorfälligkeitsentschädigungen zusammensetzt. Denn tritt ein Kreditnehmer früher als ursprünglich geplant aus einem Kreditvertrag aus, so muss er an seine Bank eine Entschädigung für den Zinsertrag leisten, der nach vorzeitiger Rückzahlung des Kredits noch aussteht.
Jedoch muss die Angabe, wie diese noch zu zahlende Summe berechnet wird, „klar, prägnant, verständlich und genau“ im Vertrag hinterlegt sein. So besagt es ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Am 1. Juli 2020 wurde nun festgestellt, dass die Angaben zur Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigungen in einigen Fällen diese Bedingung nicht erfüllten, sondern unzureichend und unklar waren. „Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht“, heißt es weiterhin im Urteil.
Commerzbank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigungen
Besonders betroffen von dem Urteil ist demnach zunächst die Commerzbank AG. Durch die unklaren Vertragsklauseln verliert sie dementsprechend ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung der Kunden. Zudem verurteilt das OLG Frankfurt die Commerzbank zur Rückzahlung von bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen.
Doch auch bei anderen Banken wurden Unklarheiten bei den Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen in den Verträgen festgestellt. Kreditnehmer sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob sie selbst ebenfalls von dem Urteil profitieren und sogar noch nach bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung ihr Geld zurückverlangen können. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Vertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen haben.
Möglicherweise Mehrere Millionen Verträge betroffen
Allein bei der Commerzbank sind von diesem Urteil nach bisherigen Schätzungen rund 900.000 Kreditverträge betroffen – bundesweit sogar bis zu 12 Millionen. Häufig betragen die Vorfälligkeitsentschädigungen mehrere 10.000 Euro, die die Betroffenen im besten Fall nicht mehr zahlen müssen oder sogar zurückbekommen. Dies gilt für sämtliche Kredit- und Darlehensverträge. Lassen Sie daher nun auch Ihren Vertrag kostenlos von uns prüfen und holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Kontaktieren Sie uns dafür telefonisch unter 02461/ 8081 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie außerdem in unserem Blog oder YouTube-Channel.