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    DGAP-News: GRENKE AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
    GRENKE AG: Wolfgang Grenke äußert sich zum Franchisesystem der GRENKE AG

    17.09.2020 / 17:12
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Wolfgang Grenke äußert sich zum Franchisesystem der GRENKE AG

    Wolfgang Grenke, Gründer und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der GRENKE AG, nimmt wie angekündigt Stellung zum Themenkomplex des Franchisesystems als einem der von Viceroy Research erhobenen Vorwürfe gegen ihn persönlich und die GRENKE AG. Wie angekündigt wird sich der Vorstand zudem gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Lipp und dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Wolfgang Grenke am morgigen Freitag zu allen anderen Themenkomplexen erklären und die Vorwürfe im Detail widerlegen.

    Wolfgang Grenke ist neben seiner Rolle als Aktionär mit einer rechnerischen Beteiligung von ca. 8% an der GRENKE AG seit Januar 2020 auch alleiniger Gesellschafter der SACOMA AG und damit mittelbarer Gesellschafter der CTP-Handels- und Beteiligungs GmbH. Diese beteiligt sich gemeinsam mit den jeweiligen Geschäftsführern der Franchiseunternehmen und weiteren Finanzinvestoren an den Franchiseunternehmen.

    Die GRENKE AG unterhält seit 2003 ein Franchisesystem. Franchisenehmern wird hierüber ermöglicht, in einem neuen Markt einen Geschäftsbetrieb für Leasing und Factoring aufzubauen.

    Wolfgang Grenke: "Das Franchisesystem ist einer der Erfolgsfaktoren der GRENKE AG und einer der wesentlichen Treiber für die Expansion der letzten 10 Jahre wie auch für unser künftiges Wachstum."

    Kern des Franchisesystems ist weniger die Vereinnahmung von laufenden Franchisegebühren als vielmehr das Recht (nicht die Pflicht) der GRENKE AG, die Franchisegesellschaften nach Ablauf von 4, 5 oder 6 Jahren zu übernehmen. Das Übernahmerecht ist dabei geknüpft an ein von Anfang an festgelegtes Bewertungsmodell zur Kaufpreisfindung.

    Das Modell bietet also den Gesellschaftern des Franchiseunternehmens Aussicht auch auf einen Veräußerungsgewinn und dem Konzern die Möglichkeit, Franchisegesellschaften erst und nur dann zu übernehmen, wenn sich diese im jeweiligen Markt bereits etabliert haben und zudem über erhebliches Wachstumspotenzial verfügen. Das Modell hat sich im Vergleich zu der Möglichkeit, konzerneigene Landesgesellschaften von Grund auf selbst aufzubauen, als dynamischer und erfolgversprechender erwiesen.

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