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     111  0 Kommentare Heil warnt vor Verwässerung der neuen Regeln für Fleischbranche

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vor dem Hintergrund aktueller Ermittlungen davor gewarnt, das geplante Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie zu verwässern. "In Teilen der Fleischindustrie ist die kriminelle Ausbeutung der Beschäftigten leider noch an der Tagesordnung", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. In fünf Bundesländern hatten zuvor Beamte Wohn- und Geschäftsräume im Zusammenhang mit der illegalen Einschleusung von Arbeitskräften für Fleischbetriebe durchsucht. Rund 800 Beamte waren im Einsatz.

    "Gegen die miesen Arbeits- und Lebensbedingungen gehen wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vor und verbieten Werkverträge ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021", betonte Heil. "Der Einsatz der Bundespolizei bei Firmen aus der Fleischbranche zeigt, dass wir mit unserem Gesetz auf dem richtigen Weg sind", so der SPD-Politiker. "Wir beenden die organisierte Verantwortungslosigkeit und räumen in dieser Branche auf. Umso wichtiger ist es, dass die geplanten Veränderungen nicht durch lautes Gebrüll der Lobby verwässert werden", mahnte Heil.

    Die neuen Regeln, über die derzeit im Bundestag beraten wird, sollen den Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern nach massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben unterbinden. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern.

    Am 5. Oktober will der Bundestag einschlägige Verbände in einer öffentlichen Anhörung zu dem geplanten Gesetz hören. Der Verband der Fleischwirtschaft hatte bereits kritisiert, bestimmte Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, Kooperationen von Betrieben und Gemeinschaftsunternehmen würden durch das Gesetz unmöglich gemacht. Zuletzt hatte der Bundesverband der deutschen Fleischwarenindustrie von der Politik gefordert, zum Beispiel Wurstproduzenten müssten auch weiterhin externe Mitarbeiter für die Reinigung in der Nacht beschäftigen dürfen./bw/DP/stk






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