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    DGAP-Adhoc  162  0 Kommentare FCR Immobilien AG wechselt in den regulierten Markt und führt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch

    DGAP-Ad-hoc: FCR Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    FCR Immobilien AG wechselt in den regulierten Markt und führt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch

    23.10.2020 / 17:23 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

    FCR Immobilien AG wechselt in den regulierten Markt und führt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch

    - Wertpapierprospekt von der BaFin gebilligt

    - Bezugsrecht der Altaktionäre sowie öffentliches Angebot und Privatplatzierung

    - Bezugsfrist 30.10. bis 13.11.2020, Angebotszeitraum bis 16.11.2020

    - Bezugsverhältnis 7:1

    - Bezugspreis 10,80 Euro je Aktie (ISIN DE000A289V52 / WKN A289V5)

    - Emissionserlös für den Ausbau des Immobilienportfolios
     

    München, 23.10.2020: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute den Wertpapierprospekt für die Kapitalerhöhung der FCR Immobilien AG gebilligt. Der Vorstand der FCR Immobilien AG ("FCR", ISIN DE000A1YC913) hatte zuvor mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 beschlossen. Diese besteht aus einem Bezugsangebot für die bestehenden Aktionäre sowie einem zeitgleich durchgeführten öffentlichen Angebot für die nicht bezogenen Aktien sowie einer Privatplatzierung. Die neuen Aktien werden zu einem Preis von 10,80 Euro je Aktie angeboten, die Bezugsfrist läuft vom 30. Oktober 2020 bis zum 13. November 2020. Im Rahmen des Bezugsangebots können die Aktionäre neue Aktien im Verhältnis 7:1 erwerben, dies bedeutet, dass sieben alte Aktien zum Erwerb einer neuen Aktie berechtigen. Ein Überbezug ist möglich, ein börslicher Bezugsrechtshandel erfolgt nicht.

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