checkAd

    Abgasskandal  615  0 Kommentare Der Daimler-Abgasskandal im Überblick: Welche Modelle sind betroffen?

    Seit vier Jahren kämpft der Daimler-Konzern mit den Folgen des Dieselskandals.

    Im Herbst 2016 wurde bekannt, dass nach VW auch die Daimler AG unzulässige Abschalteinrichtungen in ihre Dieselfahrzeuge eingebaut hat, um die Abgasemissionen zu manipulieren. Seitdem hat der Stuttgarter Autokonzern mit mehreren Rückrufen zum Softwareupdate, klagenden Kunden und Strafzahlungen in Millionenhöhe zu kämpfen.

    Bei den betroffenen Mercedes-Dieseln werden die schädlichen Abgase nur auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden so herausgefiltert, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Im Straßenbetrieb überschreiten die ausgestoßenen Stickoxide der geprüften Fahrzeuge die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte jedoch deutlich.

    Rückrufe im Daimler-Abgasskandal

    Bei mehreren Mercedes-Fahrzeugen wurden im November 2016 Abweichungen bei den Stickoxidwerten bemerkt. Im Juni 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dann Rückrufe für rund 280.000 Mercedes-Fahrzeuge in Deutschland an. Die illegalen Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation sollten durch ein Softwareupdate deaktiviert werden. Wenig später konnte die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN im Abgasskandal die ersten vier Urteile gegen Daimler durchsetzen. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilten die Richter den Konzern in allen Fällen zu Schadensersatz.

    Nachdem auch in rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Abgasnorm Euro 5 illegale Abschalteinrichtung entdeckt wurden, folgte im Juni 2019 der nächste KBA-Rückruf. Er betraf 100.000 Mercedes-Sprinter, die ebenfalls aufgrund von Abschalteinrichtungen zum Softwareupdate in die Werkstatt mussten. Der letzte Mercedes-Rückruf erfolgte im Januar 2020. Dabei ging es um 50.000 Mercedes-Diesel der C-, E-, M- und S-Klasse und verschiedene CLS-, GLE- und SLK-Fahrzeuge aus den Baujahren 2012 bis 2018.

    Mercedes-Modelle mit unzulässigen Abschalteinrichtungen

    Die folgende Mercedes-Modelle enthalten unzulässige Abschalteinrichtungen:

     -  Mercedes C 180 (Euro 6)

     -  Mercedes C 200 (Euro 6)

     -  Mercedes C300 (Euro 6)

     -  Mercedes CLS 350 (Euro 6)

     -  Mercedes E 250 (Euro 5)

     -  Mercedes E 300 (Euro 6)

     -  Mercedes E 350 (Euro 6)

     -  Mercedes G 350 (Euro 6)

     -  Mercedes GL 350 (Euro 6)

     -  Mercedes GLC 220 (Euro 6)

     -  Mercedes GLC 250 (Euro 6)

     -  Mercedes GLE 250 (Euro 6)

     -  Mercedes GLE 350 (Euro 6)

     -  Mercedes GLK 200 (Euro 5)

     -  Mercedes GLK 220 (Euro 5)

     -  Mercedes GLS 350 (Euro 6)

     -  Mercedes ML 250 (Euro 6)

     -  Mercedes ML 350 (Euro 6)

     -  Mercedes S 300 (Euro 6)

     -  Mercedes S 350 (Euro 6)

     -  Mercedes SLC 250 (Euro 6)

     -  Mercedes SLK 250 (Euro 6)

     -  Mercedes Sprinter (Euro 6)

     -  Mercedes Vito (Euro 6)

     -  Mercedes Vito Tourer (Euro 6)

     -  Mercedes Marco Polo (Euro 6) 

    Erstes erfolgreiches OLG-Urteil gegen Daimler im Dieselskandal

    Nach zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen durch Landesgerichte hat im September 2020 erstmals auch ein Oberlandesgericht (OLG) im Sinne der betrogenen Autofahrer geurteilt: Das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sprach einem Daimler-Kunden, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, Schadensersatz in Höhe von rund 26.000 Euro zu.

    Im Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC des Klägers wurden die Abschalteinrichtungen „Thermofenster“ und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung entdeckt. Das OLG Naumburg wertete die Nutzung dieser Abschalteinrichtungen als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Mit diesem positiven OLG-Urteil verbessern sich die Chancen auf Schadensersatz für Mercedes-Fahrer noch einmal deutlich.

    Daimler-Dieselskandal: Jetzt auf Schadensersatz klagen!

    Als Verbraucherrechtskanzlei raten wir betroffenen Mercedes-Fahrern, gerichtlich gegen Daimler vorzugehen, statt sich mit einem Softwareupdate zu begnügen. Motorschäden durch das Softwareupdate können nämlich nicht ausgeschlossen werden. Wenn Sie einen vom Dieselskandal betroffenen Mercedes fahren, sollten Sie jetzt eine Einzelklage gegen Daimler einreichen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit über 12.000 Mandanten im Abgasskandal – davon mehr als 2.500 Fälle gegen Daimler.

    In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN setzen sich gern für Ihre Rechte ein und erreichen das bestmögliche Ergebnis für Sie. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@rueden.de oder telefonisch unter der 030 – 200 590 770.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Johannes von Rüden
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
    Mehr anzeigen

    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal Der Daimler-Abgasskandal im Überblick: Welche Modelle sind betroffen? Seit vier Jahren kämpft der Daimler-Konzern mit den Folgen des Dieselskandals.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer