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    BGH-Urteil  499  0 Kommentare
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    Klage gegen Bank: Widerruf des Autokredits auch nach Jahren noch möglich

    Eine übliche Vertragsklausel, die Banken oftmals in Kreditverträgen unterbringen, hat vor dem Bundesgerichtshof nun für eine weitreichende Entscheidung gesorgt.

    Worum geht es im Urteil?

     

    Zur Finanzierung seines PKW hatte der betroffene Kläger einen Kredit bei der FCA Bank aufgenommen. Den Versuch, diesen schließlich zu widerrufen, hat die Bank nicht anerkannt. Die angebliche Begründung: Die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen.

    Der BGH hat nach Prüfen des Vertrags jedoch festgestellt, dass aufgrund einer fehlerhaften Belehrung des Bankkunden die Widerrufsfrist noch nicht einmal begonnen habe.

     

    Kehrtwende im Kurs des BGH

     

    In vorherigen Prozessen hat der BGH den Widerrufsjoker oftmals nicht anerkannt. Das aktuelle Urteil vom 27. Oktober 2020 könnte nun eine Kursänderung ankündigen. Da auch andere Banken ähnliche Vertragsklauseln verwenden, könnten ebenso Kunden vieler weiterer Banken von diesem Urteil profitieren. Somit wäre in vielen Fällen ein Widerruf des abgeschlossenen Kreditvertrags noch Jahre später möglich.

     

    Wie wird das Urteil des BGH begründet?

     

    Die entsprechende Vertragsklausel besagt, dass der Widerruf des Kreditvertrags automatisch mit dem Widerruf der Restschuldversicherung einhergeht. Der BGH stellte jedoch fest, dass der Kläger eine solche Restschuldversicherung gar nicht abgeschlossen hatte. Laut BGH-Urteil ist die Sammelbelehrung der Bank daher fehlerhaft – und eben dadurch ist die Widerrufsfrist auch Jahre nach Vertragsabschluss noch nicht einmal angelaufen.

     

    Wen betrifft dieses Urteil?

     

    Letztendlich könnte dieses Urteil nicht nur im Einzelfall relevant sein. Da auch andere Banken ähnliche Sammelbelehrungen verwenden, könnten viele Fahrzeugbesitzer von einem möglichen Widerrufsjoker profitieren. Finanziell könnte sich dies insbesondere für Fahrzeugbesitzer, die durch den Abgasskandal von Wertverlusten und Fahrverboten betroffen sind, lohnen.

    Unter den bestimmten Umständen wird es also für viele Bankkunden im Rahmen ihrer Kreditverträge möglich sein, noch Jahre nach Vertragsabschluss zu widerrufen.

     

    Lassen Sie sich von uns beraten!

     

    Lassen Sie Ihre Ansprüche daher von uns prüfen und wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu diesem Thema an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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