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    DGAP-Adhoc  185  0 Kommentare CENIT AG: Anteilseignervertreter ermöglichen Neuwahl zum Aufsichtsrat (deutsch)

    CENIT AG: Anteilseignervertreter ermöglichen Neuwahl zum Aufsichtsrat

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    DGAP-Ad-hoc: CENIT AG / Schlagwort(e): Personalie
    CENIT AG: Anteilseignervertreter ermöglichen Neuwahl zum Aufsichtsrat

    12.11.2020 / 17:03 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 596/2014

    Personalie

    CENIT AG: Anteilseignervertreter ermöglichen Neuwahl zum Aufsichtsrat

    Stuttgart, 12. November 2020 - Die Mitglieder des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Oliver Riedel (Vorsitzender) und Stephan Gier haben heute angekündigt, ihre Ämter zu der für Mai 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine Neuwahl zu dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat ermöglicht werden, der sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Die Ankündigung der Niederlegungen erfolgt vor dem Hintergrund der von der Aktionärin PRIMEPULSE SE angeregten Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

    Kontakt:
    Investor Relations
    Tanja Marinovic
    Telefon: +49 (0) 711 - 78 25 3320
    Fax: +49 (0) 711 - 78 25 44 4320
    E-Mail: t.marinovic@cenit.de

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    Deutschland
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    WKN: 540710
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    EQS News ID: 1147828

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    1147828 12.11.2020 CET/CEST

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