Das Sonderkündigungsrecht macht es möglich
Kfz-Versicherung nach 30. November kündigen (FOTO)
Coburg (ots) - Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung
ist vorbei. Was wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30.
November im Briefkasten liegt? Man also auch erst später erfährt, dass die
Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim
bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins
Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.
Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht
automatisch. Es kommt auf den Grund für die günstigere Prämie an. Sinkt der
Beitrag, weil sich wegen unfallfreiem Fahren die Schadenfreiheitsklasse
verbessert, während das Tarifniveau des Grundbeitrags steigt, bleibt die
Sonderkündigung eine lukrative Option. Warum? Nicht unwahrscheinlich, dass die
Kfz-Prämie noch günstiger wird, wenn der Kunde sowohl von einem besseren
Schadenfreiheitsrabatt als auch von einem niedrigen Tarifniveau profitieren
kann.
ist vorbei. Was wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30.
November im Briefkasten liegt? Man also auch erst später erfährt, dass die
Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim
bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins
Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.
Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht
automatisch. Es kommt auf den Grund für die günstigere Prämie an. Sinkt der
Beitrag, weil sich wegen unfallfreiem Fahren die Schadenfreiheitsklasse
verbessert, während das Tarifniveau des Grundbeitrags steigt, bleibt die
Sonderkündigung eine lukrative Option. Warum? Nicht unwahrscheinlich, dass die
Kfz-Prämie noch günstiger wird, wenn der Kunde sowohl von einem besseren
Schadenfreiheitsrabatt als auch von einem niedrigen Tarifniveau profitieren
kann.
Genau hinschauen und Geld sparen
Fazit: Die Rechnung sollte genau gelesen werden. Besteht ein
Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden deutlich
darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann - auch
nach dem 30. November - nichts im Weg.
Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind
erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim
Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein
Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich
leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen
ist also unerlässlich. Zudem arbeiten Onlineportale auf Provisionsbasis. Für
jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Prämie. Onlineportale
sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Direktversicherer sind dort
gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei
einem günstigen Versicherer.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: mailto:karin.benning@huk-coburg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7239/4773460
OTS: HUK-COBURG
Fazit: Die Rechnung sollte genau gelesen werden. Besteht ein
Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden deutlich
darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann - auch
nach dem 30. November - nichts im Weg.
Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind
erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim
Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein
Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich
leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen
ist also unerlässlich. Zudem arbeiten Onlineportale auf Provisionsbasis. Für
jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Prämie. Onlineportale
sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Direktversicherer sind dort
gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei
einem günstigen Versicherer.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: mailto:karin.benning@huk-coburg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7239/4773460
OTS: HUK-COBURG