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    Das Sonderkündigungsrecht macht es möglich  275  0 Kommentare Kfz-Versicherung nach 30. November kündigen (FOTO)

    Coburg (ots) - Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung
    ist vorbei. Was wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30.
    November im Briefkasten liegt? Man also auch erst später erfährt, dass die
    Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim
    bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins
    Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.

    Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht
    automatisch. Es kommt auf den Grund für die günstigere Prämie an. Sinkt der
    Beitrag, weil sich wegen unfallfreiem Fahren die Schadenfreiheitsklasse
    verbessert, während das Tarifniveau des Grundbeitrags steigt, bleibt die
    Sonderkündigung eine lukrative Option. Warum? Nicht unwahrscheinlich, dass die
    Kfz-Prämie noch günstiger wird, wenn der Kunde sowohl von einem besseren
    Schadenfreiheitsrabatt als auch von einem niedrigen Tarifniveau profitieren
    kann.

    Genau hinschauen und Geld sparen

    Fazit: Die Rechnung sollte genau gelesen werden. Besteht ein
    Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden deutlich
    darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann - auch
    nach dem 30. November - nichts im Weg.

    Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind
    erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim
    Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein
    Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich
    leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen
    ist also unerlässlich. Zudem arbeiten Onlineportale auf Provisionsbasis. Für
    jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Prämie. Onlineportale
    sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Direktversicherer sind dort
    gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei
    einem günstigen Versicherer.

    Pressekontakt:

    Karin Benning
    Tel.: 09561/9622604
    Mail: mailto:karin.benning@huk-coburg.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7239/4773460
    OTS: HUK-COBURG



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