Dr. Stoll & Sauer reicht Klage im Hybrid-Nepp gegen Daimler AG ein / Mercedes GLC 300 e 4Matic hält Reichweite und Verbrauchswerte nicht ein
Lahr (ots) - Plug-in-Hybride sollten die umweltfreundliche Lösung für die
Abgasprobleme der Automobilindustrie sein. Doch die Kombination aus
Verbrennungs- und Elektromotor hält nicht, was sie verspricht. Im Gegenteil: Die
Deutsche Umwelthilfe hat herausgefunden, dass zahlreiche Modelle wahre
Dreckschleudern sind. Auch werden versprochene Leistungsdaten wie Spritverbrauch
und Reichweite des E-Motors nicht eingehalten. Nach dem Diesel-Skandal sollten
sich Verbraucher den Hybrid-Betrug nicht gefallen lassen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daher am 13.
November 2020 die erste Klage im Hybrid-Skandal gegen die Daimler AG am
Landgericht Offenburg eingereicht. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen
Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen
Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Die
Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben
den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage
vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuel
les/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesa
mt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020
deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterkl
age-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer)
geschrieben.
Statt 51 hat GLC 300e 4MATIC nur eine Reichweite von 21 Kilometern
Wie Verbraucher von der Automobilindustrie getäuscht werden, zeigt der zur Klage
gehörende vorliegende Fall:
- Aus umweltfreundlichen Gesichtspunkten hatte sich der Kläger für einen
Plug-in-Hybrid von Daimler entschieden. Mit dem Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC
wollte er elektrisch zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Abends sollte der
Hybrid zu Hause an der eigenen Steckdose wieder aufgeladen werden. Der Strom
dazu kam aus der Photovoltaik-Anlage des Klägers. Der Benzinmotor sollte zur
Sicherheit dienen, falls doch größere Fahrten anstanden. Denn ein
vergleichbares rein elektrisch betriebenes Fahrzeug von Mercedes hatte nur
eine Reichweite von 200 Kilometern. Das war dem Kläger zu wenig und zu
unsicher. Daher entschied er sich für den Hybrid mit Benzinmotor. Auch, weil
der Hersteller eine Reichweite mit dem E-Motor von 51 Kilometern versprach.
Und 51 Kilometer hätten für die Fahrten zur Arbeit und in den Supermarkt
bestens ausgereicht. Und falls doch der Benziner nötig gewesen wäre, warb
Daimler mit einem Verbrauch zwischen sieben und acht Liter Sprit pro 100
Kilometer. Durchschnittlich sollte der Spritverbrauch bei 2,2 l/100 km liegen.
Abgasprobleme der Automobilindustrie sein. Doch die Kombination aus
Verbrennungs- und Elektromotor hält nicht, was sie verspricht. Im Gegenteil: Die
Deutsche Umwelthilfe hat herausgefunden, dass zahlreiche Modelle wahre
Dreckschleudern sind. Auch werden versprochene Leistungsdaten wie Spritverbrauch
und Reichweite des E-Motors nicht eingehalten. Nach dem Diesel-Skandal sollten
sich Verbraucher den Hybrid-Betrug nicht gefallen lassen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daher am 13.
November 2020 die erste Klage im Hybrid-Skandal gegen die Daimler AG am
Landgericht Offenburg eingereicht. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen
Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen
Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Die
Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben
den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage
vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuel
les/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesa
mt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020
deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterkl
age-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer)
geschrieben.
Statt 51 hat GLC 300e 4MATIC nur eine Reichweite von 21 Kilometern
Wie Verbraucher von der Automobilindustrie getäuscht werden, zeigt der zur Klage
gehörende vorliegende Fall:
- Aus umweltfreundlichen Gesichtspunkten hatte sich der Kläger für einen
Plug-in-Hybrid von Daimler entschieden. Mit dem Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC
wollte er elektrisch zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Abends sollte der
Hybrid zu Hause an der eigenen Steckdose wieder aufgeladen werden. Der Strom
dazu kam aus der Photovoltaik-Anlage des Klägers. Der Benzinmotor sollte zur
Sicherheit dienen, falls doch größere Fahrten anstanden. Denn ein
vergleichbares rein elektrisch betriebenes Fahrzeug von Mercedes hatte nur
eine Reichweite von 200 Kilometern. Das war dem Kläger zu wenig und zu
unsicher. Daher entschied er sich für den Hybrid mit Benzinmotor. Auch, weil
der Hersteller eine Reichweite mit dem E-Motor von 51 Kilometern versprach.
Und 51 Kilometer hätten für die Fahrten zur Arbeit und in den Supermarkt
bestens ausgereicht. Und falls doch der Benziner nötig gewesen wäre, warb
Daimler mit einem Verbrauch zwischen sieben und acht Liter Sprit pro 100
Kilometer. Durchschnittlich sollte der Spritverbrauch bei 2,2 l/100 km liegen.
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