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     436  0 Kommentare Dr. Stoll & Sauer reicht Klage im Hybrid-Nepp gegen Daimler AG ein / Mercedes GLC 300 e 4Matic hält Reichweite und Verbrauchswerte nicht ein

    Lahr (ots) - Plug-in-Hybride sollten die umweltfreundliche Lösung für die
    Abgasprobleme der Automobilindustrie sein. Doch die Kombination aus
    Verbrennungs- und Elektromotor hält nicht, was sie verspricht. Im Gegenteil: Die
    Deutsche Umwelthilfe hat herausgefunden, dass zahlreiche Modelle wahre
    Dreckschleudern sind. Auch werden versprochene Leistungsdaten wie Spritverbrauch
    und Reichweite des E-Motors nicht eingehalten. Nach dem Diesel-Skandal sollten
    sich Verbraucher den Hybrid-Betrug nicht gefallen lassen.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daher am 13.
    November 2020 die erste Klage im Hybrid-Skandal gegen die Daimler AG am
    Landgericht Offenburg eingereicht. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen
    Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen
    Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Die
    Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben
    den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage
    vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuel
    les/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesa
    mt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020
    deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterkl
    age-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer)
    geschrieben.

    Statt 51 hat GLC 300e 4MATIC nur eine Reichweite von 21 Kilometern

    Wie Verbraucher von der Automobilindustrie getäuscht werden, zeigt der zur Klage
    gehörende vorliegende Fall:

    - Aus umweltfreundlichen Gesichtspunkten hatte sich der Kläger für einen
    Plug-in-Hybrid von Daimler entschieden. Mit dem Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC
    wollte er elektrisch zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Abends sollte der
    Hybrid zu Hause an der eigenen Steckdose wieder aufgeladen werden. Der Strom
    dazu kam aus der Photovoltaik-Anlage des Klägers. Der Benzinmotor sollte zur
    Sicherheit dienen, falls doch größere Fahrten anstanden. Denn ein
    vergleichbares rein elektrisch betriebenes Fahrzeug von Mercedes hatte nur
    eine Reichweite von 200 Kilometern. Das war dem Kläger zu wenig und zu
    unsicher. Daher entschied er sich für den Hybrid mit Benzinmotor. Auch, weil
    der Hersteller eine Reichweite mit dem E-Motor von 51 Kilometern versprach.
    Und 51 Kilometer hätten für die Fahrten zur Arbeit und in den Supermarkt
    bestens ausgereicht. Und falls doch der Benziner nötig gewesen wäre, warb
    Daimler mit einem Verbrauch zwischen sieben und acht Liter Sprit pro 100
    Kilometer. Durchschnittlich sollte der Spritverbrauch bei 2,2 l/100 km liegen.
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