Dr. Stoll & Sauer reicht Klage im Hybrid-Nepp gegen Daimler AG ein / Mercedes GLC 300 e 4Matic hält Reichweite und Verbrauchswerte nicht ein - Seite 2
Vom Daimler-Verkäufer wurde das alles so bestätigt und für realistisch
erklärt. Das war für den Kläger stimmig und dafür nahm er auch einen höheren
Preis für den Hybrid im Vergleich zum E-Auto in Kauf. Daimler bekam den
Zuschlag.
- Soweit die Theorie. In der Praxis sah das ganz anders aus: Das Fahrzeug wurde
Mitte Oktober ausgeliefert. Die Klägerpartei musste schnell feststellen, dass
das Fahrzeug nicht im Ansatz das einhält, was versprochen wurde. Die von
Daimler angegebenen Verbrauchswerte sind lächerlich. Die 51 km Reichweite sind
nicht im Ansatz erreichbar. Es sind 25 km bis 30 km, wenn überhaupt. Bei einer
Fahrt von circa 1 km schlägt das bei der Restreichweite des Elektromotors mit
bis zu 8 km durch. Fährt man auf der Autobahn mit 130 km/h ohne Elektromotor,
verbraucht der Benzinmotor circa 12 l/100km. Letzteres sind Werte, die es
zuletzt in den 80er-Jahren bei Benzinmotoren gegeben hat. Mit einem modernen
Fahrzeug hat dies in jedem Fall nichts zu tun. Bei denen von Daimler
vorgegebenen Werten handelt es sich um reine Phantasiewerte. Der
Kraftstoffverbrauch liegt im Vergleich zu dem normalen Benziner bei fast dem
Doppelten. Die elektrische Reichweite liegt fast bei der Hälfte. Dies sind
schockierende Werte.
- Zusammenfassend lässt sich sagen. Das Fahrzeug ist eine Katastrophe in
vielerlei Hinsicht. Erstens werden Hybride von der Bundesrepublik aus
umweltpolitischen Gründen massiv gefördert. Die Förderung kommt nicht der
Umwelt zu Gute, sondern der Automobilindustrie. Es ist eine reine
Verkaufsförderung der Industrie. Zweitens sollte das Fahrzeug so genutzt
werden, dass es nicht mit Benzin aufgetankt werden muss. Dies ist bei dem
streitgegenständlichen Fahrzeug nur dann möglich, wenn kürzeste Strecken
gefahren werden. Wird eine längere Strecke gefahren (50km hin und zurück) ist
ein alleiniges fahren ohne Elektromotor unmöglich. Drittens sind die Angaben
zum Spritverbrauch und der Reichweite des Elektromotors irreführend,
fehlerhaft und betrügerisch. Viertens sollen mit dem ganzen Hybrid-Paket
Kunden angelockt werden, ein vermeintlich günstiges und umweltfreundliches
Fahrzeug zu kaufen. Das Ganze ist ein gigantischer Nepp. Das Fahrzeug ist
somit mangelhaft. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Hersteller einen
Minderungsbetrag von mindestens 30 Prozent. Der Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC
hatte 71.291,98 Euro gekostet.
- Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern von Hybrid-Fahrzeugen dazu, sich
anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check
(https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) der Kanzlei lässt sich
der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden
vielerlei Hinsicht. Erstens werden Hybride von der Bundesrepublik aus
umweltpolitischen Gründen massiv gefördert. Die Förderung kommt nicht der
Umwelt zu Gute, sondern der Automobilindustrie. Es ist eine reine
Verkaufsförderung der Industrie. Zweitens sollte das Fahrzeug so genutzt
werden, dass es nicht mit Benzin aufgetankt werden muss. Dies ist bei dem
streitgegenständlichen Fahrzeug nur dann möglich, wenn kürzeste Strecken
gefahren werden. Wird eine längere Strecke gefahren (50km hin und zurück) ist
ein alleiniges fahren ohne Elektromotor unmöglich. Drittens sind die Angaben
zum Spritverbrauch und der Reichweite des Elektromotors irreführend,
fehlerhaft und betrügerisch. Viertens sollen mit dem ganzen Hybrid-Paket
Kunden angelockt werden, ein vermeintlich günstiges und umweltfreundliches
Fahrzeug zu kaufen. Das Ganze ist ein gigantischer Nepp. Das Fahrzeug ist
somit mangelhaft. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Hersteller einen
Minderungsbetrag von mindestens 30 Prozent. Der Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC
hatte 71.291,98 Euro gekostet.
- Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern von Hybrid-Fahrzeugen dazu, sich
anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check
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der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden
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