Kfz-Versicherung
Wer darf hinters Steuer?
München (ots) -
- Beliebiger Fahrerkreis erhöht Kfz-Versicherungsbeitrag um 180 Prozent
- Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
ausgenommen
- 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung
Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn sie im
Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Fahrberechtigte können entweder
namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z.
B. das volljährige Kind. Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen
werden - beispielsweise dürfen alle Personen über 23 Jahre das Auto nutzen.
- Beliebiger Fahrerkreis erhöht Kfz-Versicherungsbeitrag um 180 Prozent
- Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
ausgenommen
- 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung
Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn sie im
Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Fahrberechtigte können entweder
namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z.
B. das volljährige Kind. Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen
werden - beispielsweise dürfen alle Personen über 23 Jahre das Auto nutzen.
Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen den Pkw
fahren dürfen. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger
Fahrerkreis verteuert die Kfz-Versicherung im Schnitt um 180 Prozent.1)
"Besonders wenn Fahranfänger*innen in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern
aufgenommen werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein
Anbietervergleich" , sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen
bei CHECK24. "Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen
einzelnen Versicherern deutlich."
Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
ausgenommen
Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung
eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
trotzdem. Bei Falschangaben kann es aber trotzdem teuer werden.
In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende
Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer
können zusätzliche Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags
fällig werden. Auch die Fahrenden kann die Versicherung in Regress nehmen - bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.
Notfälle sind aber immer ausgenommen. Bei Kreislaufproblemen auf der Autobahn
beispielsweise, darf eine weitere Person das Steuer übernehmen.
Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall.
"Manche Assekuranzen versichern zusätzliche Fahrer*innen auch für einige Tage
kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr" , sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei
der Fahrt in den Urlaub eine weitere Person ans Steuer, lohnt es sich, bei der
Kfz-Versicherung nachzufragen."
Vergleichsportale fördern Anbieterwettbewerb - Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro
im Jahr
Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von
Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb
fahren dürfen. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger
Fahrerkreis verteuert die Kfz-Versicherung im Schnitt um 180 Prozent.1)
"Besonders wenn Fahranfänger*innen in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern
aufgenommen werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein
Anbietervergleich" , sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen
bei CHECK24. "Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen
einzelnen Versicherern deutlich."
Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
ausgenommen
Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung
eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
trotzdem. Bei Falschangaben kann es aber trotzdem teuer werden.
In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende
Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer
können zusätzliche Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags
fällig werden. Auch die Fahrenden kann die Versicherung in Regress nehmen - bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.
Notfälle sind aber immer ausgenommen. Bei Kreislaufproblemen auf der Autobahn
beispielsweise, darf eine weitere Person das Steuer übernehmen.
Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall.
"Manche Assekuranzen versichern zusätzliche Fahrer*innen auch für einige Tage
kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr" , sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei
der Fahrt in den Urlaub eine weitere Person ans Steuer, lohnt es sich, bei der
Kfz-Versicherung nachzufragen."
Vergleichsportale fördern Anbieterwettbewerb - Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro
im Jahr
Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von
Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb