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    Kfz-Versicherung  163  0 Kommentare Wer darf hinters Steuer?

    München (ots) -

    - Beliebiger Fahrerkreis erhöht Kfz-Versicherungsbeitrag um 180 Prozent
    - Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
    ausgenommen
    - 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

    Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn sie im
    Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Fahrberechtigte können entweder
    namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z.
    B. das volljährige Kind. Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen
    werden - beispielsweise dürfen alle Personen über 23 Jahre das Auto nutzen.

    Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen den Pkw
    fahren dürfen. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger
    Fahrerkreis verteuert die Kfz-Versicherung im Schnitt um 180 Prozent.1)

    "Besonders wenn Fahranfänger*innen in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern
    aufgenommen werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein
    Anbietervergleich" , sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen
    bei CHECK24. "Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen
    einzelnen Versicherern deutlich."

    Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
    ausgenommen

    Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung
    eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
    trotzdem. Bei Falschangaben kann es aber trotzdem teuer werden.

    In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende
    Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer
    können zusätzliche Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags
    fällig werden. Auch die Fahrenden kann die Versicherung in Regress nehmen - bei
    grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

    Notfälle sind aber immer ausgenommen. Bei Kreislaufproblemen auf der Autobahn
    beispielsweise, darf eine weitere Person das Steuer übernehmen.
    Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall.

    "Manche Assekuranzen versichern zusätzliche Fahrer*innen auch für einige Tage
    kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr" , sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei
    der Fahrt in den Urlaub eine weitere Person ans Steuer, lohnt es sich, bei der
    Kfz-Versicherung nachzufragen."

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