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    Der Gamestop-Fall: Sind Absprachen Marktmissbrauch?

    Kleinanleger trieben die Gamestop-Aktie gemeinsam in die Höhe. Koordinierte Korruption & Marktmanipulation? Benutzer von Onlineforen wurden auf Kurswetten der Hedgefonds aufmerksam. Finanzaufsicht BaFin beobachtet.

    Der Hype begann in Onlineforen

     

    In diversen Diskussionsplatformen des Internets - insbesondere im Onlineforum Reddit - motivierten sich zahllose Kleinanleger gegenseitig zum Kauf der Gamestop-Aktie. Diese hatten das Ziel, Hedgefonds, die die Aktie leer verkauft und entsprechend auf sinkende Gamestop-Kurse gesetzt hatten, aus dem Wertpapier hinaus zu drängen. Letztendlich provozierten die Kleinanleger damit an der Wall-Street einen sogenannten Short Squeeze, sodass die Wetten abgebrochen werden mussten.

    Die Hedgefonds wetteten auf einen Absturz der Aktie - was durch die Kleinanleger jedoch verhindert wurde, da die zahllosen Aktienkäufe zu einem immensen Wertanstieg führten. Die Leerverkäufer machen keinen geplanten Gewinn mehr, sondern unterliegen der Gefahr, dass massive Verluste eingefahren werden.

     

    Fragen über Fragen - Beurteilung nach deutschem Marktmissbrauchsstrafrecht

     

    Bei ungedeckten Leerverkäufen von Aktien handelt es sich in erster Linie um eine Ordnungswidrigkeit. „Im Wertpapierhandelsgesetz ist festgeschrieben, dass entsprechende Handlungen mit hohen Geldstrafen belegt sind“, erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers (www.mingers.law).

    Grundsätzlich liegt aber auch ein Verbot gegen Leerverkäufe vor: „Artikel 12 der EU-Leerverkaufsordnung besagt dieses Verbot, wenn ein Verkäufer nicht sicherstellen kann, dass die verkaufte Aktie auch am Stichtag entsprechend geliefert wird“, ergänzt Markus Mingers (www.mingers.law).

     

    Liegt strafbare Marktmanipulation vor?

    Eine sogenannte informationsgestützte Marktmanipulation würde dann vorliegen, wenn falsche oder irreführende Information verbreitet würden - so die EU-Marktmissbrauchsverordnung. „Wer jedoch lediglich Geschäfte mit Aktien öffentlich ankündigt, verbreitet keine - für den Tatbestand relevante - falsche oder irreführende Aussagen!“, erläutert Markus Mingers (www.mingers.law) näher.

    Eine öffentliche Ankündigung darüber, dass ein Finanzinstrument erworben wird, obwohl es tatsächlich keinen Kauf gab bzw. ein Verkauf - früher als geplant - stattfindet, würde erst dann eine Manipulation darstellen, wenn ein durchschnittlicher Anleger diese Informationen bei seiner Investition berücksichtigen würde. In diesem Fall jedoch schließen sich eine Vielzahl von Nutzern einer Onlineplattform zur Verbreitung falscher Aussagen zusammen, sodass Anleger die Informationen nicht mehr ignorieren können. „Genau dann ist informationsgestützte Marktmanipulation anzunehmen“, so Markus Mingers (www.mingers.law).

    Die Personen, die nun in den vergangenen Tagen Aktien von Gamestop erworben habe, könnte man nur dann eine Marktmanipulation vorwerfen, wenn die wirtschaftlichen Folgen - einen möglichen Profit aus steigenden Kursen zu schlagen - des Erwerbs nicht vorrangig waren. Markus Mingers (www.mingers.law) führt diesbezüglich an: „Ein Nachweis wird hier äußerst problematisch. Wollte man ausschließlich den Leerverkäufer schädigen und hoffte nicht darauf, dass man von steigenden Kursen profitiert?“

     

    Wertpapierkauf zeitweise gestoppt!

     

    Zahlreiche Börsenmakler - auch das deutsche FinTech-Unternehmen TradeRepublic - stoppten zwischenzeitlich einen Handel mit den Gamestop-Aktien. Die Möglichkeit zum Kauf dieser Wertpapiere war ausgeschlossen, lediglich ein Verkauf war noch möglich.

    „Hier bedarf es eindeutig einer Aufklärung, wieso zu Gunsten der Wall- Street-Elite eine Kaufsperre verhängt wurde. Das gezielte Beeinflussen von Aktienkursen ist als versuchte Marktmanipulation einzustufen!“, klagt Rechtsanwalt Markus Mingers (www.mingers.law) an.

     

    Die Kanzlei Mingers. steht Ihnen zur Seite!

     

    Sind auch Sie betroffen? Wir unterstützen Sie gerne!

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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