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    EANS-Hauptversammlung  131  0 Kommentare Palfinger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    09.03.2021

    PALFINGER AG
    Bergheim, FN 33393 h
    ISIN AT0000758305
    ("Gesellschaft")

    Einberufung der 33. ordentlichen Hauptversammlung der
    PALFINGER AG
    für Mittwoch, den 7. April 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit

    Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
    ist die PALFINGER WORLD in 5211 Lengau, Kapellenstraße 18,
    eine Betriebsstätte einer inländischen Konzerngesellschaft

    I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

    1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
    Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

    Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
    beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung
    Gebrauch zu machen.

    Die Hauptversammlung der PALFINGER AG am 7. April 2021 wird auf Grundlage von §
    1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der
    COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter
    Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer
    als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

    Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung
    der PALFINGER AG am 7. April 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der
    besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch
    anwesend sein können.

    Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer
    Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands
    sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen
    Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
    Stimmrechtsvertreter in 5211 Lengau, Kapellenstraße 18, statt.

    Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
    Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
    Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

    Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
    Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der
    Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
    COVID-19-GesV.

    Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären
    selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch
    Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-
    Mail-Adresse fragen.palfinger@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die
    Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt
    IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V.
    bevollmächtigt haben.

    2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
    AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

    Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
    von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

    Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. April 2021
    ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen
    Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie
    Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im
    Internet unter www.palfinger.ag als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine
    Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht
    erforderlich.

    Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
    Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
    optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
    insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der
    Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
    Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
    Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
    Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann
    daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

    Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
    technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
    ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

    Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
    Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
    ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

    II. TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
    Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
    Geschäftsjahr 2020
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2020
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2020
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2021
    6. Wahlen von drei Personen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

    a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
    sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des
    Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das
    mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
    b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien
    eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
    Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
    Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre vorzusehen,
    c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
    Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

    9. Beschlussfassung über die Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats

    III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
    INTERNETSEITE

    Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
    spätestens ab 17. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.palfinger.ag zugänglich:

    * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
    ("Teilnahmeinformation"),
    * Jahresabschluss mit Lagebericht,
    * Corporate-Governance-Bericht,
    * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    * Bericht des Aufsichtsrats,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2020;
    * Beschlussvorschläge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats zu den
    Tagesordnungspunkten 2 bis 9,
    * Vergütungsbericht,
    * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß §
    87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
    * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zu TOP
    8 - Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb
    eigener Aktien,
    * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4
    COVID-19-GesV,
    * Frageformular,
    * Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.


    IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
    HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
    Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
    virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
    geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. März
    2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen
    Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur
    berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
    Gesellschaft nachweist.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
    1. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
    Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
    Punkt 18 Abs 2 genügen lässt
    Per Telefax +43 1 8900 500 - 78
    Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at
    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    Per Post oder Boten
    PALFINGER AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
    Per SWIFT GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599,
    unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)

    Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
    Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
    Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

    Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
    wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
    veranlassen.

    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
    und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code)
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
    Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000758305
    (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer)
    * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
    * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht


    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 28. März 2021 (24:
    00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

    V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
    VERFAHREN

    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
    Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der
    Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen
    hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

    Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
    Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der PALFINGER AG am 7. April
    2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
    Stimmrechtsvertreter erfolgen.

    Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet
    und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

    (i) Dr. Christoph Nauer LL.M.
    p. Adr. bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
    Enzersdorferstraße 4
    2340 Mödling
    nauer.palfinger@hauptversammlung.at

    (ii) Dr. Christian Temmel MBA
    p. Adr. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
    Schottenring 14
    1010 Wien
    temmel.palfinger@hauptversammlung.at

    (iii) Mag. Fritz Ecker LLM.oec
    p. Adr. Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
    Dragonerstraße 67A, WDZ 10
    4600 Wels
    ecker.palfinger@hauptversammlung.at

    (iv) MMag. Thomas Niss MBA
    p. Adr. Coown Technologies GmbH
    Gußhausstraße 3/2a
    1040 Wien
    niss.palfinger@hauptversammlung.at

    Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
    Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen.

    Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag ein eigenes
    Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu
    verwenden.

    Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten
    und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu
    beachten.

    Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
    ausgeschlossen.

    VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
    und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
    sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
    dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
    Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 24. März 2021 (24:00
    Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 5101 Bergheim
    bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations,
    z.H. Herrn Hannes Roither, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
    elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse h.roither@palfinger.com oder per
    SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige
    Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn
    per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per
    SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000758305
    im Text anzugeben ist.
    Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht
    aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
    sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
    Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
    sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
    das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
    (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
    jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
    Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
    Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
    allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
    Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
    werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. März 2021 (24:00
    Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 662 2281-81070
    oder an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung
    Investor Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an
    h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
    PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
    Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
    einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
    geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss
    der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
    gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
    jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
    der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
    10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
    nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf
    denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

    3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
    Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen von drei Personen in den Aufsichtsrat" und der
    allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß
    § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

    Auf die PALFINGER AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

    Der Aufsichtsrat der PALFINGER AG besteht derzeit aus sieben von der
    Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom
    Betriebsrat gem § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sieben
    Kapitalvertretern sind fünf Männer und zwei Frauen; die
    Arbeitnehmervertreterseite besteht aus drei Männern.

    Mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der Kapitalvertreter einen Widerspruch gem §
    86 Abs 9 AktG erhoben hat und es daher zur Getrennterfüllung des
    Mindestanteilsgebots gem § 86 Abs 7 AktG kommt.

    Punkt 10.1 der Satzung der PALFINGER AG bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier
    bis acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht.

    4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
    erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
    verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
    Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
    verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
    Erteilung strafbar wäre.
    Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
    Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die
    Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter
    (Punkt V. der Einberufung).

    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht
    während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der
    elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des
    Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-
    Adresse fragen.palfinger@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann.

    Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-
    Mail an die Adresse fragen.palfinger@hauptversammlung.at zu übermitteln und zwar
    so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung,
    das ist der 1. April 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der
    Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der
    Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit
    bedürfen.

    Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
    Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

    Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.palfinger.ag abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular
    nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer
    des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in
    die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der
    Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre
    Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

    Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
    angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

    Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
    Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

    5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
    in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-
    19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der
    Tagesordnung Anträge zu stellen.

    Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen
    Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung
    vom Vorsitzenden festgelegt.

    Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV.
    dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
    besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

    Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
    die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
    Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
    Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
    vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 26. März 2021
    in der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
    Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
    über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
    Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
    begründen könnten, anzuschließen.

    Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei
    der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

    Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
    Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

    6. Information zum Datenschutz für Aktionäre
    Die PALFINGER AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
    jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
    Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, Nummer der Stimmkarte sowie
    gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
    Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
    Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
    Hauptversammlung zu ermöglichen.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
    Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
    Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
    somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

    Für die Verarbeitung ist die PALFINGER AG die verantwortliche Stelle. Die
    PALFINGER AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
    externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken
    und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der PALFINGER AG nur solche
    personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
    erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
    PALFINGER AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die PALFINGER AG mit diesen
    Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
    abgeschlossen.

    Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
    Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
    Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
    gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
    und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
    Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die PALFINGER AG ist zudem gesetzlich
    verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
    Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
    einzureichen (§ 120 AktG).

    Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
    Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
    und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
    Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
    Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
    sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
    gegen die PALFINGER AG oder umgekehrt von der PALFINGER AG gegen Aktionäre
    erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
    Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
    Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
    während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
    zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

    Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
    Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
    personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
    der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der PALFINGER AG
    unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@palfinger.com oder über die
    folgenden Kontaktdaten geltend machen:

    PALFINGER AG
    5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8
    Telefax: +43 662 2281-81070

    Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
    Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

    Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere ein Auskunftsbegehren und
    eine Datenschutzerklärung, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.palfinger.ag zu finden.

    VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das
    Grundkapital der Gesellschaft EUR 37.593.258,-- und ist zerlegt in 37.593.258
    auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der
    virtuellen Hauptversammlung.

    Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung
    der virtuellen Hauptversammlung 37.593.258 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält
    zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
    mittelbar eigene Aktien.

    Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    2. Keine physische Anwesenheit
    Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
    kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-
    GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich
    zugelassen sind.

    Bergheim, im März 2021
    Der Vorstand





    Rückfragehinweis:
    Hannes Roither | Konzernsprecher | PALFINGER AG
    T +43 662 2281-81100 | h.roither@palfinger.com


    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------

    Emittent: Palfinger AG
    Lamprechtshausener Bundesstraße 8
    A-5020 Salzburg
    Telefon: 0662/2281-81101
    FAX: 0662/2281-81070
    Email: ir@palfinger.com
    WWW: www.palfinger.ag
    ISIN: AT0000758305
    Indizes:
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/9286/4858621
    OTS: Palfinger Holding AG
    ISIN: AT0000758305




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    EANS-Hauptversammlung Palfinger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 09.03.2021 PALFINGER AG Bergheim, FN 33393 h ISIN AT0000758305 ("Gesellschaft") …