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    EANS-Hauptversammlung  149  0 Kommentare AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    15.03.2021

    Einberufung der
    10. ordentlichen Hauptversammlung
    der AMAG Austria Metall AG
    (FN 310593 f; ISIN: AT00000AMAG3)
    für Dienstag, den 13. April 2021, um 11:00 Uhr
    am Sitz der Gesellschaft in
    5282 Braunau am Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61.


    Zwtl.: I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG



    Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
    beschlossen, die 10. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am
    13. April 2021 als "virtuelle Versammlung" im Sinne der COVID-19-GesV (BGBl II
    Nr. 140/2020) durchzuführen.

    Dies bedeutet, dass Aktionäre bei der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall
    AG am 13. April 2021 nicht physisch anwesend sein können.

    Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des
    Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des
    Vorstands, des beurkundenden Notars, des Vertreters der Abschlussprüferin der
    Gesellschaft, des aktienrechtlichen Beraters der Gesellschaft sowie der vier von
    der Gesellschaft bestimmten, besonderen Stimmrechtsvertreter in 5282 Braunau am
    Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, statt.

    Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der Beurteilung
    des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen
    der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

    Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung
    nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der
    Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Diese
    Sonderbestimmungen werden in der vorliegenden Einberufung näher erläutert,
    insbesondere finden Sie detaillierte Informationen über die organisatorischen
    und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, dass
    Aktionäre am 13. April 2021 persönlich am Veranstaltungsort der Hauptversammlung
    erscheinen.


    Zwtl.: II. ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET



    Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV in Verbindung mit § 102
    Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton öffentlich in Echtzeit im Internet
    übertragen.

    Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 13. April 2021
    ab 11:00 Uhr im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
    www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021 [https://
    www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021]
    verfolgen.

    Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
    dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese öffentliche, akustische und optische
    Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die
    Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu
    verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich.

    Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend
    leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung
    sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen
    Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und
    Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und
    Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.).

    Die Liveübertragung ermöglicht keine optische und akustische Zweiweg-Verbindung
    in Echtzeit (Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Abgabe der Stimme
    auf elektronischem Weg von jedem Ort aus (Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3
    AktG und § 126 AktG).


    Zwtl.: III. T A G E S O R D N U N G



    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem
    Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des
    Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020
    samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des
    Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
    Geschäftsjahr 2020.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
    Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2020.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2020.
    5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2021.
    6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2021.
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der
    Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.



    Zwtl.: IV. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
    DER INTERNETSEITE


    Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
    23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im
    Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar:


    * Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands
    sowie dem Vorschlag für die Gewinnverwendung
    * Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020
    * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen
    Erklärung für das Geschäftsjahr 2020
    * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    * Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des
    Aufsichtsrats
    * Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
    Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8,
    sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den
    Tagesordnungspunkten 6 und 7
    * Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
    betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
    vergleichbaren Funktionen und, dass keine Umstände vorliegen, die die
    Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, sowie deren Lebensläufe (§ 87
    Abs 2 AktG)


    Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) die
    Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die besonderen
    Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, das Frageformular sowie die
    gegenständliche Einberufung abrufbar.


    Zwtl.: V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND
    119 AKTG


    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG

    Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können
    gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
    Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
    Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
    Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
    am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2021, zugehen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG

    Weiters können Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
    erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung in
    Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
    verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
    Aktionäre/innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
    Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft
    spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 1.
    April 2021, zugehen.

    Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an
    die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
    Abs 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der
    vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
    alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit der
    vorgeschlagenen Person begründen könnten.

    3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

    Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
    die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
    ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
    geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen,
    auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen
    Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
    verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
    Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
    auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
    mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
    war.

    Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der
    Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse
    fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass
    diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit
    ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
    Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG
    in der unten näher ausgeführten Form (siehe Punkt VIII.) gemäß § 3 Abs 1 COVID-
    19-GesV von den Aktionären auch während der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt
    werden kann.

    4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

    Jede/r Aktionär/in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
    Tagesordnung durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter (gemäß Punkt
    VII.) Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Liegen
    zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der Vorsitzende
    die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von
    Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings spätestens am
    siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in Punkt V.
    2.).

    5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft

    Die Rechte der Aktionäre/innen, die an die Innehabung von Aktien während eines
    bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
    Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
    hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der
    Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft,
    ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln.

    Per Post:
    AMAG Austria Metall AG
    z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
    Postfach 3
    5282 Ranshofen

    Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821

    Per E-Mail: christoph.gabriel@amag.at


    Zwtl.: VI. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
    HAUPTVERSAMMLUNG


    Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
    Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung
    nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
    Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
    (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 3. April 2021, 24:00 Uhr
    (MESZ).

    Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
    diesem Nachweisstichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft
    nachweist.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
    depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
    § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
    Hauptversammlung, somit am 8. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der
    nachgenannten Adressen einlangen muss.

    Per Post/Boten:
    AMAG Austria Metall AG
    z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
    Postfach 3
    5282 Ranshofen

    Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91

    Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als
    eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)

    Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
    AT00000AMAG3 im Text angeben

    Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
    Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung der
    Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf
    die Veräußerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung für die
    Dividendenberechtigung.


    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die nachfolgenden
    Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten:


    * Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder
    eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
    * Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei
    natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
    gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person
    in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
    * die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
    * Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
    Aktionärs, ISIN AT00000AMAG3;
    * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht (Nachweisstichtag).


    Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
    Aktionär/in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
    Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in
    deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als
    Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
    den oben genannten Nachweisstichtag 3. April 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

    Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG werden
    gemäß § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die oben angeführte
    SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin über ein international
    verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute,
    dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.


    Zwtl.: VII. NOTWENDIGKEIT ZUR BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN
    STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN:


    Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
    Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am
    13. April 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der
    nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter
    erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

    Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung berechtigt ist, und dies der Gesellschaft gemäß den
    Festlegungen in Punkt V. und Punkt VI. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat
    das Recht, zur Ausübung des Stimm-, Antrags- und Widerspruchsrechts einen der
    nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

    (i) Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des IVA

    (ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.

    (iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M.

    (iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus

    Zur Bestellung dieser besonderen Stimmrechtsvertreter wird ab 23. März 2021 auf
    der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor
    Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" ein Vollmachtsformular sowie
    ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung gestellt.

    Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär ersuchen wir Sie, in dem
    Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie
    für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den
    Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeiträge an die Gesellschaft
    verwenden werden.

    Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 9. April 2021, 16:00 Uhr
    (MESZ) unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege
    einlangen.

    Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die
    nachstehend angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt
    werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte
    Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

    (i) Dr. Michael Knap
    IVA Interessenverband für Anleger
    Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien
    Tel.: +43 664 213 87 40
    E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at

    (ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
    bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
    Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling
    Tel.: + 43 223 689 337 70
    E-Mail: nauer.amag@hauptversammlung.at

    (iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M.
    CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
    Gauermanngasse 2, 1010 Wien
    Tel.: + 43 140 443 16 00
    E-Mail: huber.amag@hauptversammlung.at

    (iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus
    Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
    Dragonerstraße 67A, 4600 Wels
    Tel.: + 43 724 230 905 01 00
    E-Mail: pindeus.amag@hauptversammlung.at

    Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung
    der Vollmachten zur Verfügung:

    Per Post/Boten:
    AMAG Austria Metall AG
    z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
    Postfach 3
    5282 Ranshofen

    Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91

    Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
    AT00000AMAG3 im Text angeben

    Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist aus
    organisatorischen Gründen nicht möglich.

    Andere Personen als die besonderen Stimmrechtsvertreter können nur zur Ausübung
    von sonstigen, nicht den besonderen Stimmrechtsvertretern vorbehaltenen Rechten,
    insbesondere des Auskunfts- und Rederechts, bevollmächtigt werden und können an
    der Hauptversammlung nicht physisch teilnehmen. Soll der besondere
    Stimmrechtsvertreter durch diese andere Person bevollmächtigt werden, ist eine
    wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen.

    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
    für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 9. April 2021,
    16:00 Uhr (MESZ) widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E-
    Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax an die oben
    angeführte Nummer, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleistet
    werden kann.


    Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter

    Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und
    das Widerspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag
    keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch
    bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR
    oder GEGEN bei demselben Beschlussantrag) erteilt wurde, wird sich der
    Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

    Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen
    im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab
    dem 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im
    Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar
    ist, zu erteilen. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben
    angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln.
    Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter
    unmittelbar Zugriff auf die Weisung.

    Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem
    späteren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des
    Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder während der
    Hauptversammlung bis zu dem vom Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt
    erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunkten haben die Aktionäre die Möglichkeit,
    schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Weisungen zu erteilen.

    Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine
    telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der
    Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die
    Kommunikation ausschließlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben
    angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden. In jedem E-
    Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer
    des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
    Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma,
    erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die
    Lage zu versetzen, Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung
    festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-
    Mail anzugeben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die
    virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der
    Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die
    Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.


    Zwtl.: VIII. AUSKUNFTSRECHT UND REDEBEITRÄGE DER AKTIONÄRE


    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

    Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der
    elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mail an die eigens dazu
    eingerichtete E-Mail-Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at ausgeübt werden.
    Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem 23. März
    2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich
    Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar ist, und
    hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an.

    Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars
    senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer
    des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung
    der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma,
    erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu
    versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung
    festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-
    Mail anzugeben.

    Im Falle der Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts durch einen
    Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte
    beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des
    Auskunfts- und/oder Rederechts nicht bevollmächtigt werden können.

    Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der
    Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse
    fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass
    diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit
    ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
    Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

    Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre
    Fragen und Redebeiträge elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln, und
    zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse
    fragen.amag@hauptversammlung.at der Gesellschaft. Bitte beachten sie, dass dafür
    vom Vorsitzenden während der Hauptversammlung zeitliche Beschränkungen
    festgelegt werden können.

    Die bei der Gesellschaft eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung
    nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet.


    Zwtl.: IX. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ


    Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre/
    innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
    Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/
    in, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des oder der
    Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
    insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
    österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären/innen die Ausübung
    ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären/innen ist für die
    Teilnahme von Aktionären/innen und deren Vertretern an der virtuellen
    Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz und der COVID-19-GesV zwingend
    erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1
    lit. c) DSGVO.

    Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche Stelle.
    Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
    virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
    Notaren, Rechtsanwälten, besonderer Stimmrechtsvertreter und Veranstaltungs-
    Dienstleistern. Diese erhalten von der AMAG Austria Metall AG nur solche
    personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
    erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
    AMAG Austria Metall AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall
    AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
    abgeschlossen.

    Nimmt ein/e Aktionär/in an der virtuellen Hauptversammlung teil, können deren
    besondere Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
    Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
    gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
    und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
    Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem
    gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
    Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
    einzureichen (§ 120 AktG).

    Die Daten der Aktionäre/innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
    die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig
    sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung
    erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus
    dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
    sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären/
    innen gegen die AMAG Austria Metall AG oder umgekehrt von der AMAG Austria
    Metall AG gegen Aktionäre/innen erhoben werden, dient die Speicherung
    personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
    Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies
    zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der
    Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

    Zum Zwecke der organisatorischen Unterstützung der Verwaltung erfolgt eine
    Liveübertragung des Podiums an den Unterstützungsbereich, damit die Beantwortung
    allfälliger Fragen sowie die Erledigung sonstiger administrativer Themen
    möglichst rasch erfolgen kann. Es erfolgt keine Speicherung/Aufzeichnung dieser
    Daten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit § 12 Abs 2 Z 4 DSG.

    Jede/r Aktionär/in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
    Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
    personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
    der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre/innen gegenüber der AMAG Austria Metall
    AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@amag.at
    [datenschutz@amag.at] geltend machen. Zudem steht den Aktionären/innen ein
    Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
    Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter www.amag-al4u.com/datenschutz
    [https://www.amag-al4u.com/datenschutz] zu finden.


    Zwtl.: X. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE


    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft
    zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf
    Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die
    Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
    eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
    beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.264.000.

    Keine physische Anwesenheit

    Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Durchführung der
    10. ordentlichen Hauptversammlung am 13. April 2021 als virtuelle Versammlung im
    Sinne der COVID-19-GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich am
    Veranstaltungsort erscheinen können.

    Ranshofen, im März 2021

    Der Vorstand



    Rückfragehinweis:
    Mag. Christoph M. Gabriel, BSc
    Leitung Investor Relations
    Tel.: +43 (0) 7722-801-3821
    Email: investorrelations@amag.at

    AMAG Austria Metall AG
    Lamprechtshausenerstraße 61
    5282 Ranshofen, Österreich
    Website: www.amag-al4u.com


    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------

    Emittent: AMAG Austria Metall AG
    Lamprechtshausenerstraße 61
    A-5282 Ranshofen
    Telefon: +43 7722 801 0
    FAX: +43 7722 809 498
    Email: investorrelations@amag.at
    WWW: www.amag-al4u.com
    ISIN: AT00000AMAG3
    Indizes: WBI, VÖNIX, ATX GP, ATX BI
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/100615/4864721
    OTS: AMAG Austria Metall AG




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    EANS-Hauptversammlung AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 15.03.2021 Einberufung der …