Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen / vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Berlin (ots) - Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher
Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als "Berliner
Mietendeckel", verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher
Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts
beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für
unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine
Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im
Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.
"Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist
eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft - für Investoren,
Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter - und auch für die Mieter. Es
lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch
Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt", erklärt
vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass
nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und
dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet
zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung
auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt
einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen - zum
Nachteil aller Marktakteure. "Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine
gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der
Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas
annehmen sollte."
Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel
bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen
entgegensteht. "Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung
von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin
ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen,
vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch
bestehende Marktengpässe", so Tolckmitt.
Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der
Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für
den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.
Pressekontakt:
Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E mailto:dickhut@pfandbrief.de
Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E mailto:roederstein@pfandbrief.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29608/4890237
OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher
Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als "Berliner
Mietendeckel", verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher
Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts
beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für
unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine
Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im
Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.
"Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist
eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft - für Investoren,
Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter - und auch für die Mieter. Es
lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch
Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt", erklärt
vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass
nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und
dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet
zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung
auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt
einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen - zum
Nachteil aller Marktakteure. "Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine
gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der
Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas
annehmen sollte."
Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel
bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen
entgegensteht. "Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung
von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin
ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen,
vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch
bestehende Marktengpässe", so Tolckmitt.
Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der
Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für
den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.
Pressekontakt:
Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E mailto:dickhut@pfandbrief.de
Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E mailto:roederstein@pfandbrief.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29608/4890237
OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.