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    DGAP-News  163  0 Kommentare Tele Columbus AG: Tele Columbus kündigt geplante Durchführung einer Kapitalerhöhung an und legt einen Bezugspreis von EUR 3,25 pro neuer Aktie fest - Seite 2

    Gemäß einer Backstop-Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 zwischen der Gesellschaft und Kublai, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot durch Kublai abgeschlossen wurde, hat sich Kublai verpflichtet, ihre Bezugsrechte im Bezugsrechtsangebot auszuüben und eine solche Anzahl von neuen Aktien direkt zu zeichnen, die, multipliziert mit dem Bezugspreis, und addiert mit dem von den anderen bestehenden Aktionären der Gesellschaft, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, insgesamt zu zahlenden Bezugspreis, einen Bruttoemissionserlöserlös aus dem Angebot in Höhe von EUR 475 Millionen ergibt ("Backstop Cap"). Für den Fall, dass nach Ausübung ihrer Bezugsrechte der von Kublai insgesamt zu zahlende Bezugspreis zusammen mit dem von den anderen bestehenden Aktionären der Gesellschaft, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, insgesamt zu zahlenden Bezugspreis den Backstop Cap unterschreitet, hat sich Kublai verpflichtet, eine solche Anzahl zusätzlicher neuer Aktien, die nicht im Bezugsrechtsangebot gezeichnet wurden (soweit verfügbar), zum Bezugspreis direkt zu zeichnen, wie es zum Erreichen des Backstop Cap erforderlich ist.

    Da die Dividendenberechtigung der neuen Aktien ab 1. Januar 2021 zunächst von der Dividendenberechtigung der bestehenden Aktien abweichen wird, werden die neuen Aktien zunächst eine andere ISIN und WKN sowie ein anderes Ticker Symbol erhalten als die bestehenden Aktien. Nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Ausschüttung von Dividenden für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr (soweit relevant) für die bestehenden Aktien beschließt, werden die neuen Aktien die gleiche ISIN und WKN sowie das gleiche Ticker Symbol erhalten wie die bestehenden Aktien.

    Die Gesellschaft wird nach Billigung durch die BaFin einen Wertpapierprospekt veröffentlichen, welcher die Grundlage für das Bezugsangebot darstellt, das zu gegebener Zeit im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Der Wertpapierprospekt, dessen Veröffentlichung zeitnah erwartet wird, und das Bezugsangebot werden weitere Details bezüglich der Bezugsfrist, während der die Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben können, sowie dem erwarteten Zeitpunkt der Zulassung der neuen Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) enthalten.

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