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    Neues Gutachten  13388  1 Kommentar Wirecard Sonderermittler: Verheerendes Zeugnis für EY

    Haben geschädigte Wirecard-Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY? Die Chancen steigen, nachdem der vom Bundestag berufene Gutachter massives Fehlverhalten festgestellt hat.

    Der vom Untersuchungsausschuss des Bundestags eingesetzt Sonderermittler Manfred Wambach hat den Wirtschaftsprüfern von EY (früher Ernst & Young) im Fall Wirecard schwere Fehler bescheinigt. Das schreibt das Handelsblatt, das aus dem als Verschlusssache eingestuften Report für den Untersuchungsausschuss zitiert.

    In dem Bericht heißt es: „Es zeigen sich Ansatzpunkte, dass der Abschlussprüfer die Vorgaben der IDW-Prüfungsstandards (…) nicht vollumfänglich umgesetzt hat.“ Das bedeutet, dass EY die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Regeln im Fall Wirecard nicht eingehalten hat.

    Diese Kritik ist eine böse Ohrfeige für EY. Sie besagt letztlich, dass der Wirtschaftsprüfer gegen die handwerklichen Regeln der Branche verstoßen hat. Damit erhöhen sich auch die Chancen für geschädigte Wirecard Anleger, auf Schadensersatz gegen EY zu klagen. Entsprechende Klagen von Großanlegern sind bereits eingereicht. Eine Musterklage, an der sich auch private Anleger beteiligen können, befindet sich in der Vorbereitung.

    Die IG Widerruf bietet geschädigten Anleger die Möglichkeit, sich an einer solchen Klage gegen EY im Rahmen einer Prozessfinanzierung ohne jegliches Kostenrisiko zu beteiligen. Informationen dazu finden Sie hier. Dabei fallen lediglich dann Kosten in Höhe von 20 Prozent an, wenn die Zahlung von Schadensersatz durch EY durchgesetzt werden kann.

    Sonderermittler Wambach kritisiert in seinem Bericht vor allem den Umgang von EY mit dem sogenannten Drittpartner-Geschäftsmodell (TPA) von Wirecard. Das TPA gilt als Zentrum des Betrugs von Wirecard, weil dafür vermeintliche Sicherungsgelder in Milliardenhöhe auf Konten in Asien gelagert wurden, die in der Wirecard Bilanz verbucht waren. Als der Wirecard Skandal im vergangenen Juni aufflog, zeigte sich jedoch, dass diese Gelder gar nicht existierten.

    Mitglieder des Bundestags-Kontrollausschusses bezeichnen das Gutachten laut Handelsblatt als vernichtendes Urteil für EY. Anleger, die mit Wirecard Wertpapieren (Aktien oder Derivaten) Geld verloren haben, sollten daher prüfen lassen, auf welchem Wege sie ihre Schadensersatzansprüche umsetzen können. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet dafür eine kostenlose Prüfung an.

    Im Rahmen der Prüfung werden nicht nur Ansprüche gegen EY betrachtet, sondern auch die Möglichkeit, Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG anzumelden. Zudem ist auch eine Staatshaftungsklage wegen des Fehlverhaltens der Finanzaufsicht Bafin in Vorbereitung. Die jüngsten Entwicklungen im Fall Wirecard zeigen immer mehr, dass geschädigte Anleger sehr gute Chancen haben dürften, zumindest einen Teil ihrer Verluste durch Schadensersatzklagen wettzumachen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Neues Gutachten Wirecard Sonderermittler: Verheerendes Zeugnis für EY Haben geschädigte Wirecard-Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY? Die Chancen steigen, nachdem der vom Bundestag berufene Gutachter massives Fehlverhalten festgestellt hat.