Bestreben des AOK-Bundesverbands gefährdet Gesundheitsversorgung und Selbstverwaltung in Deutschland (FOTO)
Bad Neustadt a.d. Saale (ots) - Die RHÖN-KLINIKUM AG bekräftigt die Kritik der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Bundesverbands Deutscher
Privatkliniken (BDPK), der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der
Asklepios Kliniken an den aktuellen Äußerungen des AOK-Bundesverbands zum
Pflegebudget. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch,
hatte den Krankenhäusern unter anderem "strategische Umbuchungen" und damit
Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten unterstellt. Diese Vorwürfe weist die
RHÖN-KLINIKUM AG zurück.
"Die Unterstellungen des AOK-Bundesverbands sind inakzeptabel und haltlos. Durch
das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz müssen alle Kliniken, unabhängig von ihrer
Trägerschaft, das Pflegebudget individuell mit den Kassen vor Ort verhandeln.
Dabei werden exakte Tätigkeitsnachweise des Personals vorgelegt und diese der
Qualifikation entsprechend ausgewiesen", sagte Dr. Christian Höftberger,
Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG. Darauf aufbauend werden
Pflegebudgets zwischen den Kliniken und den Kostenträgern geeint bzw. durch
Schiedsstellen geschiedst. Erst diese Ergebnisse können abgerechnet werden.
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Bundesverbands Deutscher
Privatkliniken (BDPK), der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der
Asklepios Kliniken an den aktuellen Äußerungen des AOK-Bundesverbands zum
Pflegebudget. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch,
hatte den Krankenhäusern unter anderem "strategische Umbuchungen" und damit
Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten unterstellt. Diese Vorwürfe weist die
RHÖN-KLINIKUM AG zurück.
"Die Unterstellungen des AOK-Bundesverbands sind inakzeptabel und haltlos. Durch
das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz müssen alle Kliniken, unabhängig von ihrer
Trägerschaft, das Pflegebudget individuell mit den Kassen vor Ort verhandeln.
Dabei werden exakte Tätigkeitsnachweise des Personals vorgelegt und diese der
Qualifikation entsprechend ausgewiesen", sagte Dr. Christian Höftberger,
Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG. Darauf aufbauend werden
Pflegebudgets zwischen den Kliniken und den Kostenträgern geeint bzw. durch
Schiedsstellen geschiedst. Erst diese Ergebnisse können abgerechnet werden.
Zudem fordert der AOK-Bundesverband nun auch Änderungen im
Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Der Gesetzgeber soll
dazu veranlasst werden, Stellen für Pflegehilfskräfte, die dringend auf den
Stationen benötigt werden und nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, nicht mehr
zu finanzieren. "Damit wird der eindeutige Wille des Gesetzgebers, mit dem
Pflegebudget funktions- und tätigkeitsorientiert die Pflege als Ganzes zu
stärken, torpediert. Wenn man Pflege am Bett stärken wolle, wie es der
AOK-Bundesverband anführt, dann bedarf es des Wissens um deren Aufgaben im
Klinikalltag und einer nachhaltigen Perspektive. Die anhaltende Pandemie und der
sich weiter zuspitzende Fachkräftemangel erfordern ein Umdenken und eine
sachgerechte Pflegefinanzierung im Interesse aller", so Höftberger.
Nach den Berechnungen des Deutschen Pflegerats fehlen in den Krankenhäusern
aktuell 40.000 bis 80.000 Vollkräfte. Hinzu kommt, dass viele Mitarbeitende
bedingt durch die enormen Belastungen der Pandemie ihren Beruf unter den
aktuellen Rahmenbedingungen verstärkt in Frage stellen. Umso wichtiger ist es,
dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, das Know-how aller einzubinden und auch
entsprechend der geleisteten Tätigkeit zu vergüten. Qualifizierte
Pflegehilfskräfte arbeiten Hand in Hand mit examinierten Pflegekräften auf den
Stationen zusammen, um Patienten bestmöglich zur versorgen. "Die wichtigen
Tätigkeiten, die nicht-examiniertes Personal am Patienten leistet, haben sich
nach der Reform von 2018 nicht verändert. Insofern ist das Argument des
AOK-Bundesverbands, dass Leistungen von Hilfskräften in einer Höhe von bis zu
vier Prozent des Pflegebudgets ausreichend berücksichtigt seien, nicht
gerechtfertigt", sagte Höftberger.
Erst Ende letzten Jahres hatten sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Abgrenzungsvereinbarung für das Pflegebudget
geeinigt, mit dem Ergebnis, dass die Vereinbarung für das Jahr 2020 als
Empfehlung und für die Pflegebudgets ab dem Jahr 2021 verpflichtend gelten
solle. Durch den nun vom AOK-Bundesverband avisierten Änderungsantrag wird
dieser Kompromiss der Selbstverwaltungspartner ausgehebelt. Dazu Höftberger:
"Der AOK-Bundesverband stellt das bewährte Selbstverwaltungsprinzip in Frage und
überschreitet hier deutlich eine Grenze. Darüber hinaus würde eine solche
Regelung rückwirkend in ein bereits abgeschlossenes Wirtschaftsjahr eingreifen,
was wir auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als hoch fragwürdig
betrachten."
Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in
Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu
Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad
Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und
Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden
jährlich rund 809.000 Patienten behandelt. Rund 18.450 Mitarbeitende sind im
Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine
sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen
Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im
Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios sind wichtige
Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges
Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.
http://www.rhoen-klinikum-ag.com
Pressekontakt:
RHÖN-KLINIKUM AG | Unternehmenskommunikation und Marketing
Heike Ochmann
T. +49 9771 65-12130 | mailto:heike.ochmann@rhoen-klinikum-ag.com
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/109212/4908707
OTS: RHÖN-KLINIKUM AG
ISIN: DE0007042301
Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Der Gesetzgeber soll
dazu veranlasst werden, Stellen für Pflegehilfskräfte, die dringend auf den
Stationen benötigt werden und nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, nicht mehr
zu finanzieren. "Damit wird der eindeutige Wille des Gesetzgebers, mit dem
Pflegebudget funktions- und tätigkeitsorientiert die Pflege als Ganzes zu
stärken, torpediert. Wenn man Pflege am Bett stärken wolle, wie es der
AOK-Bundesverband anführt, dann bedarf es des Wissens um deren Aufgaben im
Klinikalltag und einer nachhaltigen Perspektive. Die anhaltende Pandemie und der
sich weiter zuspitzende Fachkräftemangel erfordern ein Umdenken und eine
sachgerechte Pflegefinanzierung im Interesse aller", so Höftberger.
Nach den Berechnungen des Deutschen Pflegerats fehlen in den Krankenhäusern
aktuell 40.000 bis 80.000 Vollkräfte. Hinzu kommt, dass viele Mitarbeitende
bedingt durch die enormen Belastungen der Pandemie ihren Beruf unter den
aktuellen Rahmenbedingungen verstärkt in Frage stellen. Umso wichtiger ist es,
dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, das Know-how aller einzubinden und auch
entsprechend der geleisteten Tätigkeit zu vergüten. Qualifizierte
Pflegehilfskräfte arbeiten Hand in Hand mit examinierten Pflegekräften auf den
Stationen zusammen, um Patienten bestmöglich zur versorgen. "Die wichtigen
Tätigkeiten, die nicht-examiniertes Personal am Patienten leistet, haben sich
nach der Reform von 2018 nicht verändert. Insofern ist das Argument des
AOK-Bundesverbands, dass Leistungen von Hilfskräften in einer Höhe von bis zu
vier Prozent des Pflegebudgets ausreichend berücksichtigt seien, nicht
gerechtfertigt", sagte Höftberger.
Erst Ende letzten Jahres hatten sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Abgrenzungsvereinbarung für das Pflegebudget
geeinigt, mit dem Ergebnis, dass die Vereinbarung für das Jahr 2020 als
Empfehlung und für die Pflegebudgets ab dem Jahr 2021 verpflichtend gelten
solle. Durch den nun vom AOK-Bundesverband avisierten Änderungsantrag wird
dieser Kompromiss der Selbstverwaltungspartner ausgehebelt. Dazu Höftberger:
"Der AOK-Bundesverband stellt das bewährte Selbstverwaltungsprinzip in Frage und
überschreitet hier deutlich eine Grenze. Darüber hinaus würde eine solche
Regelung rückwirkend in ein bereits abgeschlossenes Wirtschaftsjahr eingreifen,
was wir auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als hoch fragwürdig
betrachten."
Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in
Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu
Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad
Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und
Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden
jährlich rund 809.000 Patienten behandelt. Rund 18.450 Mitarbeitende sind im
Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine
sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen
Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im
Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios sind wichtige
Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges
Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.
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RHÖN-KLINIKUM AG | Unternehmenskommunikation und Marketing
Heike Ochmann
T. +49 9771 65-12130 | mailto:heike.ochmann@rhoen-klinikum-ag.com
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