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    Abgasskandal  748  0 Kommentare VW-Motor EA288 im Dieselskandal: Kläger erhält Schadensersatz

    Immer mehr Gerichte verurteilen VW im Abgasskandal um den Motor EA288 auf Rückabwicklung des Kaufvertrags – zuletzt das Landgericht Bonn.

    Die Volkswagen AG hat im Abgasskandal um den Motor EA288 erneut einen Prozess verloren, diesmal vor dem Landgericht (LG) Bonn. Die Richter am Landgericht sahen es als erwiesen an, dass der Motor EA288 in einem Golf VII 2.0 TDI Sportsvan manipuliert wurde und sprachen dem Besitzer Schadensersatz zu. Auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben VW bereits in Fällen zum EA288 verurteilt. Der Motor EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189 und ebenfalls in den Abgasskandal verstrickt – obwohl VW noch immer behauptet, dieser neuere Motor sei „sauber“ und Klagen wären daher aussichtslos.

    Der Motor EA288 wurde in zahlreichen Autos des Volkswagenkonzerns und den Tochterunternehmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Im aktuellen Fall vor dem LG Bonn ging es um einen gebrauchten Golf VII 2.0 TDI Sportsvan, in dem der Dieselmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 verbaut wurde. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Oktober 2017 für 20.980 Euro gekauft und im Januar 2020 die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt. Der Grund: Das Fahrzeug verfüge über illegale Abschalteinrichtungen und stoße im Straßenbetrieb zu viel Stickoxid (NOx) aus. Der Kläger konnte die Richter des Landgerichts überzeugen und VW wurde zu Schadensersatz verurteilt (Az. 19 O 87/20).

    Landgericht Bonn: mehrere Abschalteinrichtungen im Motor EA288

    Laut den Richtern des Landgerichts verfügt der Golf VII Sportsvan mit dem Motor EA288 über eine Prüfstandserkennung, die dafür sorgt, dass der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird – wie beim Skandalmotor EA189. Der Kläger konnte die Abschalteinrichtung mit der VW-internen Applikationsrichtlinie aus dem Jahr 2015 belegen. Darin heißt es: „NSK: Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zum Erkennen des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (DeNOx-/DeSOx-Events) nur streckengesteuert zu platzieren. Im normalen Fahrbetrieb strecken- und beladungsgesteuerte Platzierung der Events; Beladungssteuerung als führende Größe“.

    Doch der Golf des Klägers nutzt neben der Fahrkurvenerkennung noch weitere Abschalteinrichtungen, darunter ein Thermofenster, durch das die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius optimal funktioniert. In Deutschland fällt sie demnach fast das ganze Jahr aus. Die Abgasrückführung wird außerdem bei einer bestimmten Drehzahl des Motors abgeschaltet. Um das „On-Board-Diagnose System“ (OBD) zu täuschen, sei das System so programmiert worden, dass es die Manipulationen in der Abgasreinigung nicht bemerkt habe, so die Richter am LG Bonn.

    Die Volkswagen AG habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB geschädigt. Der Verbraucher hätte das Auto nicht gekauft, wenn er von der Manipulation der Abgasreinigung gewusst hätte. Deshalb wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

    Motor EA288 im Dieselskandal: Welche Fahrzeuge sind betroffen?

    In folgen Fahrzeugen hat die Volkswagen AG und ihre Tochterunternehmen den Motor EA288 verbaut:

    Audi

    - Audi A1 8X

    - Audi A3 8V

    - Audi A4 B8

    - Audi A4 B9

    - Audi A5 F5

    - Audi A6 C7

    - Audi Q2 GA

    VW

     - VW Arteon

     - VW CC

     - VW Beetle

     - VW Caddy

     - VW Crafter

     - VW Golf VII

     - VW Golf Sportsvan

     - VW Jetta VI

     - VW Passat B8

     - VW Polo V

     - VW Polo VI

     - VW Scirocco III

     - VW Sharan II

     - VW Tiguan

     - VW Tiguan II

     - VW Touran II

     - VW T-Roc

     - VW T6 (California)

    Seat

    - Seat Alhambra II

    - Seat Arona

    - Seat Ateca

    - Seat Ibiza

    - Seat Leon III

    - Seat Tarraco

    - Seat Toledo IV

    Skoda

    - Skoda Fabia III

    - Skoda Karoq

    - Skoda Kodiaq

    - Skoda Kodiaq RS

    - Skoda Octavia III

    - Skoda Rapid

    - Skoda Superb III

    Motor EA288: Jetzt gegen VW klagen und Geld zurückholen!

    Auch im der VW-Motor EA288 wurde manipuliert – und zwar mit mehreren Abschalteinrichtungen. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile zum Motor EA288 steigt daher seit Monaten. Am 19. Februar 2021 hat das Oberlandesgericht Köln die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 19 U 151/20) und kurz darauf, am 9. April 2021, auch das OLG Naumburg (Az. 8 U 68/20).

    Weil der VW-Konzern die Motoren seiner Fahrzeuge im großen Stil manipuliert hat, raten wir Betroffenen VW-Besitzern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Mit einer Schadensersatzklage gegen den Autohersteller können sich Geschädigte ihr Geld jetzt zurückholen. Die erfahrenen Verbraucherrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN prüfen jeden Fall individuell und unterstützen geschädigte VW-Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung! Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 770 oder unter info@rueden.de.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal VW-Motor EA288 im Dieselskandal: Kläger erhält Schadensersatz Immer mehr Gerichte verurteilen VW im Abgasskandal um den Motor EA288 auf Rückabwicklung des Kaufvertrags – zuletzt das Landgericht Bonn.

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