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    Abgasskandal  378  0 Kommentare
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    Weitere Urteile gegen den VW-Konzern versprechen gute Chancen für Verbraucher

    Volkswagen aufgrund von sittenwidriger Schädigung wiederholt zu Schadensersatzzahlungen verurteilt

    Manipulation eines weiteren VW-Motors entdeckt

     

     

    Zunächst war es vor allem der Motor EA 189, der den Volkswagen-Konzern in der öffentlichen Debatte in ein schlechtes Licht rückte. Denn hier wurde illegal manipuliert: Durch eine sogenannte Fahrkurvenerkennung konnte das Modell feststellen, ob es sich gerade auf dem Prüfstand befand oder im tatsächlichen Straßenverkehr. In ersterer Situation wurden die Schadstoffwerte verfälscht, während außerhalb des Prüfstands eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gang kam. Damit hat der EA 189 schließlich den ursprünglichen Dieselskandal ausgelöst.

     

    Doch immer deutlicher wird, dass der VW-Konzern es nicht bei der illegalen Manipulation dieses Modells beließ: Auch der Motor EA 288 enthält eine illegale Abschalteinrichtung und hält damit die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein. Bewusst täuscht VW damit erneut die Verbraucher. In mehreren Fällen ist der Konzern daher nun zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden: Erst kürzlich durch das Oberlandesgericht Naumburg und das Landgericht Aachen.

     

     

    Urteil des OLG Naumburg: VW muss mehr als 20.000€ an Golf-Käufer zahlen

     

     

    Bereits im Oktober 2017 hat der Kläger im ersten Verfahren einen gebrauchten VW Golf VII 2.0 TDI zu einem Preis von 21.750 Euro gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass auch in diesem Modell der manipulierte Motor EA 288 verbaut ist, machte der Kläger dies vor Gericht geltend. Obwohl es keinen amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt für dieses Modell gab, folgte das Gericht dem Vortrag des Klägers. Denn ähnlich wie im bisherigen Modell, sah es auch hier den Grund der sittenwidrigen Schädigung vorliegen (§826 BGB).

     

    Und so verurteilte das OLG Naumburg den Volkswagen-Konzern rechtskräftig zur Zahlung von 20.885,71 Euro an den Kläger. Die bereits getätigte Nutzung muss er sich anrechnen lassen.

     

    Als nur eines von mehreren Urteilen aus den letzten Monaten bestätigt das OLG Naumburg damit die Verbraucherrechte.

     

     

    LG Aachen erwirkt ähnliches Urteil zugunsten eines Verbrauchers

     

     

    Nur kurze Zeit später richtet sich nun ein weiteres Urteil gegen den Großkonzern. Am 4. Mai entschied auch das Landgericht Aachen zugunsten eines Verbrauchers. Dieser hatte im Jahr 2015 einen VW Golf 1,6 TDI als Neuwagen für 23.097,55 Euro gekauft. Da auch hier der zweite Skandalmotor EA 288 verbaut ist, reichte der Käufer im März 2020 Klage gegen den Autokonzern ein. Darin verlangte er die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

     

    Zwar liegt auch für dieses Modell kein amtlicher Rückruf seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes vor, doch sei dieser nicht notwendig für eine Verurteilung, stellte der Bundesgerichtshof fest.

     

     

    Sittenwidrige Schädigung und Manipulation führen erneut zu Schadensersatzansprüchen

     

     

    Als Beweis in diesem Fall diente eine VW-interne Applikationsrichtlinie. Daraus ergibt sich eindeutig, dass VW auch für das Modell EA 288 klare Strategien zur Manipulation der Abgaswerte entwickelt hat.

     

    Wörtlich heißt es dazu im Urteil: „Die Beklagte hat (…) zugestanden, dass eine Prüfstandserkennung in allen EA288-Motoren verbaut sei, nicht nur bei den neueren Motoren mit NSK- und SCR-Technologie, sondern auch bei den älteren Modellen mit der früheren Abgasreduzierung, die nur die Abgasnorm Euro 5 erfüllen, wie es beim Klägerfahrzeug der Fall ist.“

     

    Erneut wird somit also eindeutig, dass sich der VW-Skandal der sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. Das LG Aachen entschied daher ähnlich wie schon das OLG Naumburg: VW muss dem Kläger Schadensersatz zahlen und der Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Der Verbraucher muss sich jedoch, wie auch im Verfahren vor dem OLG Naumburg, eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

     

     

    Volkswagen verbaute den zweiten Skandalmotor EA 288 in diversen Fahrzeugen

     

     

    Der Ausgang dieser beiden Verfahren kann ein Beispiel für diverse weitere Fälle sein. Denn Volkswagen verbaute das Modell EA 288 nicht nur in den eigenen Fahrzeugen, sondern auch in denen der Töchterunternehmen. Somit ist der umstrittene Motor auch in Audi-, Seat- oder Skoda-Modellen zu finden.

     

    Die bisher gefällten Urteile zeigen eine klar verbraucherfreundliche Tendenz und somit steigen die Erfolgsaussichten für nachfolgende Verbraucher enorm. Weitere betroffene Verbraucher können also mit guten Chancen rechnen und auf ein ähnliches Urteil hoffen. Betroffene sollten ihren eigenen Fall schnellstmöglich prüfen lassen.

     

     

    Wenden Sie sich an uns!

     

     

    Sollten Sie sich ebenfalls durch den Dieselskandal betroffen sehen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten und prüfen Ihre Chancen!

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem oder weiteren Themen, wenden Sie sich ebenfalls an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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