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The Social Chain AG: Die The Social Chain AG beschließt Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Einlage von Gesellschaftsanteilen an der Mint Marketing Agency Inc., USA
DGAP-Ad-hoc: The Social Chain AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR |
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Die The Social Chain AG beschließt Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Einlage von Gesellschaftsanteilen an der Mint Marketing Agency Inc., USA
Berlin, 16. Juni 2021 - Der Vorstand der The Social Chain AG (WKN: A1YC99, ISIN: DE000A1YC996, Ticker: PU11) ("Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft durch Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage unter teilweiser Ausnutzung des nach § 3 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 11.448.484,00 um EUR 4.763,00 auf EUR 11.453.247,00 durch Ausgabe von 4.763 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht.
Zeichnungsberechtigt für die neu auszugebenden 4.763 neuen Aktien ist alleine Herr Daniel Graham als Gesellschafter der Mint Marketing Agency Inc. mit Sitz in Los Angeles, USA. Als Gegenleistung bringt dieser 12,5% der Gesellschaftsanteile an der Mint Marketing Agency Inc. aufgrund eines bereits mit der Gesellschaft geschlossenen Einbringungsvertrages im Rahmen der vorgenannten Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft ein. Die 4.763 neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von jeweils EUR 32,51 (entspricht dem volumengewichteten 10-Handelstage Durchschnittskurs vor Beschlussfassung) ausgegeben.