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     128  0 Kommentare HAHN Rechtsanwälte erstreitet gegen Daimler AG das 100. positive Urteil

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    Hamburg (ots) - Mitte Juni 2021 konnte HAHN Rechtsanwälte als eine bundesweit im
    Mercedes Abgasskandal führende Kanzlei einen wichtigen Etappensieg verbuchen:
    Zum 100. Mal gab ein deutsches Landgericht einer Klage von HAHN Rechtsanwälte
    gegen die Daimler AG statt, weil diese in dem jeweiligen streitgegenständlichen
    Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hatte. HAHN
    Rechtsanwälte allein vertritt gegen die Daimler AG bereits mehr als 4.000
    Mandanten.

    Vorrangig geht es in den Gerichtsverfahren gegen die Daimler AG um die
    Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die AdBlue-Dosierstrategie. Beides
    sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen, dass die
    Dieselfahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich weniger Stickoxid ausstoßen, als im
    täglichen Gebrauch auf der Straße. Immer mehr Gerichte sehen darin eine
    vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Kunden und sprechen Schadensersatz
    zu. Zuletzt sprachen folgende Landgerichte bei nachfolgenden Fahrzeugen
    Schadensersatz zu:

    - Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.06.2021 - 305 O 286/20 -: Mercedes E 250
    CDI (OM 651-Motor, Euro 5)
    - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10.06.2021 - 29 O 702/20 -: Mercedes C 220 D
    (OM 651-Motor, Euro 6)
    - Landgericht Oldenburg, Urteil vom 14.06.2021 - 9 O 2333/20 -: Mercedes GLK 220
    CDI 4MATIC (OM 651-Motor, Euro 5)
    - Landgericht Oldenburg, Urteil vom 14.06.2021 - 9 O 1918/20 -: Mercedes GLK 200
    CDI (OM 651-Motor, Euro 5)

    Laut Berichten von Daimler sollen insgesamt bereits 20.000 Abgasklagen bei
    Mercedes anhängig sein. Jede Woche werden zahlreiche neue Schadensersatzklagen
    bei deutschen Landgerichten eingereicht. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen
    Autofahrern beim Dieselskandal eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres
    individuellen Falles an. Dabei wird nicht nur die konkrete Betroffenheit des
    Fahrzeugs geprüft. Sie erfahren auch, welche rechtlichen Möglichkeiten bei einer
    Schadensersatzklage oder bei einem eventuellen Widerruf eines Autokredits
    bestehen. Auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt
    HAHN Rechtsanwälte - natürlich kostenfrei.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: mailto:hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4948892
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB



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