ETERNA wird Sanierungsfall – Anleihegläubiger sollen 10% Abfindungsquote erhalten
Finanzierungsverhandlungen ohne Ergebnis – ETERNA stellt Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens nach dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz:
StaRUG). Die eterna Mode Holding findet mit ihren Gläubigern keine Lösungen in den aktuellen Finanzierungsfragen, daher muss der traditionsreiche Modehersteller restrukturiert werden. Auch ein in
Auftrag gegebenes IDW-S6-Gutachten bestätigt laut ETERNA die Notwendigkeit einer Sanierung der Passivseite der Bilanz der eterna Mode Holding GmbH. Der Restrukturierungsplan sieht dabei einen
Schuldenschnitt bei der unbesicherten ETERNA-Anleihe 2017/2024 vor, im Rahmen dessen die Forderungen der Anleihegläubiger sowie die noch ausstehenden Zinsen mit einer
Abfindungsquote von lediglich 10% bedient werden sollen.
Hinweis: Der Plan soll kurzfristig bei Gericht eingereicht werden und bis Mitte September 2021 umgesetzt werden. Hintergrund der aktuell prekären Finanzierungssituation ist ein Covenant-Bruch der eterna Mode Holding GmbH im Zusammenhang mit dem bestehenden Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio. Euro, wodurch für die Schuldscheingläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht wirksam werden könnte.
ETERNA-Anleihe mit Volumen von 25 Mio. Euro
Zuletzt war ETERNA mit seinem Vorhaben einer Zinsstundung bis zum Lauzeitende der Anleihe in 2024 am fehlenden notwendigen Quorum (25% des Anleihevolumens) auf der zweiten Gläubigerversammlung gescheitert. Gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger ist Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.
ANLEIHE CHECK: Erst im Dezember 2020 wurde die Laufzeit der ETERNA-Anleihe 2017/24 (ISIN DE000A2E4XE4) um etwas mehr als zwei Jahre bis zum 3. Juni 2024 mit Zustimmung der Anleihegläubiger verlängert. Die ETERNA-Anleihe 2017/24 hat ein ausstehendes Volumen von 25 Mio. Euro und wird jährlich mit 7,75% p.a. verzinst.
StaRUG-Verfahren
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Die vom Gesetzgeber in diesem Jahr neu geschaffene Möglichkeit einer Sanierung im Zuge des StaRUG-Verfahrens dient dem Ziel einer Restrukturierung der Holding sowie der Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung der Holding. Die dazu vorgesehene Quote wird bei Zustimmung zum Konzept vollständig aus Gesellschaftermitteln gezahlt. Daneben verzichtet die Gesellschafterin vollständig auf ihre Forderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 32,3 Mio. Euro und verpflichtet sich darüber hinaus, zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, das neben der Zahlung der Quote auch zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden soll.