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    Abgasskandal  664  0 Kommentare BGH-Entscheidung: OLG muss im Daimler-Abgasskandal neu verhandeln

    Die Zurückverweisung des Bundesgerichtshofs ist ein weiterer Etappensieg für betrogene Verbraucher im Daimler-Dieselskandal.

    Die Chancen, im Dieselskandal Schadensersatz von der Daimler AG zu erhalten, stehen aktuell bestens: Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position von Dieselklägern gestärkt und ein Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen – das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg: Der Beschluss des OLG sei „rechtsfehlerhaft“. Künftig lassen sich Mercedes-Klagen nicht mehr mit der pauschalen Behauptung abwiegeln, dass die Kläger „ins Blaue“ hinein argumentiert hätten.

    Im Daimler-Abgasskandal geht es inzwischen um mehr als das berüchtigte „Thermofenster“. Auch andere Manipulationsstrategien wie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die Lenkwinkelerkennung müssen jetzt genauer geprüft werden. Immer mehr Gerichte sehen darin illegale Abschalteinrichtungen und urteilen zugunsten der klagenden Mercedes-Käufer.

    „Rechtsfehlerhafter“ Beschluss des OLG Brandenburg

    In dem Verfahren vor dem BGH wurde über einen gebrauchten Mercedes Benz E 220 CDI T mit dem Motor OM 651 der Abgasnorm Euro 5 verhandelt (Az. VII ZB 42/20). Der Kläger hatte das Fahrzeug im September 2014 gekauft und klagte vor dem Landgericht Brandenburg auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die Klage wurde und das Oberlandesgericht Brandenburg hielt die Revision für unbegründet.

    Die BGH-Richter kamen jedoch zu einer anderen Einschätzung des Falls: Die Vorinstanz habe auf eine Beweisaufnahme verzichtet, weil der Kläger die Behauptung, in dem Motor befinde sich eine unzulässige Abschalteinrichtung, „ins Blaue hinein“ vorgetragen haben soll. Der Kläger wollte daher am OLG ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines Thermofensters einholen, weil er als Verbraucher zum technischen Teil der Abschalteinrichtung nicht fundiert Stellung beziehen könne; über dieses Wissen verfüge allein die Daimler AG. Zudem hatte der Kläger in der Berufung vertiefend zum vorsätzlichen Handeln des Autobauers vorgetragen und den verletzten Anspruch auf rechtliches Gehör kritisiert.

    Der BGH entschied, dass beide Argumentationsstränge eine Zulässigkeit der Berufung bewirken. Das OLG Brandenburg muss neu verhandeln und die Frage klären, ob die Daimler AG die Zulassungsbehörde getäuscht hat. Sollte eine Täuschung vorliegen, haftet Daimler. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) äußert sich bislang nicht zu dieser Frage – obwohl es zu zahlreichen Mercedes-Modellen bereits verpflichtende Rückrufe gibt.  

    Illegale Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen

    Daimler hat in seinen Dieselmotoren mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Anhand der Geschwindigkeit, den Beschleunigungswerten und dem Lenkwinkeleinschlag erkennt der Motor, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In dem Fall werden bei der Abgasaufbereitung weniger Stickoxide (NOx) emittiert als im normalen Fahrbetrieb. Die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator wird im Testzyklus erhöht und das On Board Diagnosesystem entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Das Thermofenster ist also nur ein Teil des Abgasproblems der Daimler-Dieselfahrzeuge.

    Weil immer mehr Richter erkennen, dass in zahlreichen Mercedes-Modellen mehrere Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, hat an den Gerichten eine verbraucherfreundliche Wende stattgefunden und die Chancen der geschädigten Verbraucher, sich vor Gericht erfolgreich gegen den Betrug zu wehren, stehen so gut wie noch nie.

    Jetzt Schadensersatz von Daimler fordern!

    Als eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal rät die Verbraucherschutzkanzlei VON RUEDEN betrogenen Mercedes-Besitzern, jetzt gegen Daimler zu klagen und sich den Wertverlust ihres Fahrzeugs erstatten zu lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht aktuell mit einer Musterfeststellungsklage gegen Daimler vor das OLG Stuttgart, um betrogenen Mercedes-Besitzern zu Schadensersatz zu verhelfen. Bei der Sammelklage geht es um Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motortyp OM 651.

    Besitzen Sie ein Fahrzeug mit dem Motor OM 651? Dann können Sie sich hier schnell und einfach der Musterfeststellungsklage anschließen. Wir tragen Sie kostenfrei in das Klageregister ein und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen Daimler durchzusetzen. In vielen Fällen ist aber eine Einzelklage gegen die Autobauer der lukrativere Weg. Das zeigen unsere zahlreichen erfolgreichen Klagen gegen Daimler, VW und andere Autohersteller im Dieselskandal. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir beraten Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten im Abgasskandal. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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